Der Gemeinderat startete am Dienstag, den 21.01.2003 mit einem eher kleinen Tagungsprogramm ins neue Sitzungsjahr, dessen Themen überwiegend Bebauungs- und Ortserweiterungspläne betrafen, die mit Ausnahme des „Wohn- und Gewerbegebiets Nord-West“ eher von geringer Bedeutung waren bzw. formalen Charakter hatten. Außerdem hatte der Gemeinderat Kenntnis zu nehmen vom Abschluss der überörtlichen Aufsichtsprüfung der Bauausgaben 1996 – 1999 durch die Fachaufsichtsbehörde. Auf Grund der wenigen Tagesordnungspunkte und der nur geringen Schwierigkeitsgrade der Themen gelang es dem Gemeinderat schon fast im Rekordtempo von etwa 20 Minuten den öffentlichen Sitzungsteil abzuschließen, dem noch eine längere nichtöffentliche Sitzung mit durchaus problematischen Themen folgte. Die Beratungsergebnisse der Gemeinderatssitzung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen, wobei es in allen Punkten zu einvernehmlichen Beschlüssen kam:
Satzungsbeschlüsse zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Kleingartengebiet Am Oberfeldweg“
Auslöser für die Aufstellung eines Bebauungsplans in diesem Bereich war eine Verwaltungsrechtsangelegenheit bezüglich eines ungenehmigt errichteten Gartenhauses östlich des Oberfeldweges. In diesem Zusammenhang war die Gemeinde mit der Forderung bzw. Notwendigkeit konfrontiert, zur Legalisierung der Anlagen im Bereich des gewachsenen Kleingartengebiets vom Hundeplatz bis zum Kleintierzuchtverein einen Bebauungsplan aufzustellen. Der diesbezüglich erste Bebauungsplanentwurf sah auch die Einbeziehung von 3 Grundstücken östlich des Oberfeldweges vor. Dagegen wurden allerdings seitens der Träger öffentlicher Belange erhebliche Bedenken vorgebracht, denen der Gemeinderat in seiner Oktobersitzung letzten Jahres dadurch Rechnung trug, dass er die fraglichen Grundstücke aus dem Geltungsbereich herausnahm. Bei erneuter Offenlage kam es erwartungsgemäß zu keinen weiteren Bedenken der Träger öffentlicher Belange; lediglich eine betroffenen Grundstückseigentümerin wendete sich gegen die Herausnahme ihres Grundstücks. Da dieser Sachverhalt bereits in die vorangegangene Gemeinderatsentscheidung eingeflossen war mit entsprechender umfassender Würdigung bestand diesbezüglich keine weitere Entscheidungsnotwendigkeit mehr. Der Gemeinderat konnte somit ohne Aussprache dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen und förmlich Satzungen über den Bebauungsplan sowie die notwendigen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen beschließen.
Änderung des Bebauungsplans für das Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West
Der Gemeinderat hat im Juli 2001 den Bebauungsplan „Wohn- und Gewerbegebiet Nord-West“ beschlossen und die entsprechende Umlegung angeordnet. Dieser Plan wurde entwickelt aus einem Entwurf, der bei einem Wettbewerb unter 4 Planungsbüros im Jahre 1995 als beste Arbeit hervorgegangen war. Nun hat sich im Rahmen der Umlegung die Notwendigkeit für verschiedene Änderungen ergeben. Bei der präzisen Umrissvermessung des Gebiets ergaben sich Flächenabweichungen, die zu Verschiebungen der überbaubaren Grundstücksflächen und der Anschlüsse an bestehende Straßen führen, sodass eine Bebauungsplanänderung schon allein aus diesem Grund zwingend erforderlich ist. In diese Änderung, so die Argumentation der Verwaltung, sollten nun auch Erkenntnisse aus den bisherigen Umlegungsgesprächen mit den Eigentümern und Interessenten einfließen. In der jetzigen Sitzung ging es lediglich um das Erfordernis, einen formalen Aufstellungsbeschluss bzw. grundsätzlichen Änderungsbeschluss zu fassen ohne sich dabei bereits mit der Art und Weise der Änderungen zu befassen. Der Gemeinderat nahm ohne weitere Aussprache von den Änderungsnotwendigkeiten Kenntnis und beschloss im empfohlenen Sinne grundsätzlich die Änderung des Bebauungsplans, dessen überarbeitete Variante bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung im Detail vorgestellt und beraten werden soll. Mit den Änderungen des Bebauungsplanes wurde das Ingenieurbüro Butsch beauftragt, das bereits bisher im Unterauftrag des Erschließungsträgers, der MVV Energie AG, nicht unbedeutend am Verfahren beteiligt war und sich auch auf dem Gebiet des Bau- und Planungsrecht sowie der Stadtplanung die notwendigen Qualifikationen angeeignet hat.
Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben 1996 – 1999
Nachdem die Verwaltung alle Prüfungsfeststellungen der Kommunalaufsichtsbehörde vom 10.01.2001 über die Prüfung der Bauausgaben 1996 – 1999 erledigt hatte, wurde nun vom Landratsamt die Bestätigung über den Abschluss der überörtlichen Prüfung erteilt. Der Gemeinderat nahm davon ohne Aussprache Kenntnis, denn diese Bauausgabenprüfung war bereits ausführlich Beratungsgegenstand in Sitzungen des Technischen Ausschusses und im Gemeinderat.
Satzungsbeschluss der Neufestlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Oftersheim“
Im Januar vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat das Gebiet „ Ortsmitte Oftersheim“ förmlich als Sanierungsgebiet beschlossen, das nun im Hinblick auf die vorgesehene Neugestaltung des Bahnhofvorplatzes sowie anderer Vorhaben im Bereich der Mozartstraße neu abgegrenzt bzw. erweitert werden musste. Zudem waren auch noch vorhandene Formfehler aus dem früheren Verfahren mit dem neuen Beschluss zu korrigieren. Für den Gemeinderat war dies mehr oder weniger Formsache, sodass nach Beantwortung anstehender Fragen der Satzungsbeschluss über die förmliche Neufestlegung des Sanierungsgebiets einstimmig erfolgen konnte. Mit der Bekanntmachung der Sanierungssatzung im Mitteilungsblatt wird die Rechtskraft eintreten, mit der dann auch eine sogenannte Verfügungs- und Veränderungssperre verbunden sein wird.