Die Zustellung der Grundsteuer- u. Hundesteuerbescheide für das Jahr 2003 erfolgte am 10. Januar 2003 per Post.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Grundsteuer
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2002 sind weiterhin gültig. Nur wenn sich in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht etwas geändert hat, wurde für das Jahr 2003 ein neuer Grundsteuer-Jahresbescheid erstellt. Auch in diesem Jahr liegen wieder allen Grundsteuerbescheiden, für deren Personenkonten uns noch keine Abbuchungsermächtigung vorliegt, ein Abbucherkärtchen bei.Gewerbesteuer
Bei dieser Steuerart werden 2003 keine Jahresbescheide zugestellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem letzten gültigen Steuerbescheid des jeweiligen Steuerschuldners.Hundesteuer:
Die Bevölkerung wird auf die Pflicht zur Anmeldung einer Hundehaltung hingewiesen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hunde hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.Vergnügungssteuer
Alle Pächter von Gaststätten und Geldspielhallen, welche in den letzen Monaten neue Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erhalten haben, sollten dies der Verwaltung mitteilen.Auskünfte zu allen Fragen bei Grund-, Gewerbe-, Hunde- oder Vergnügungssteuer erteilt das Steueramt im Rathaus, Zimmer 38/42 (Telefon 597-138/142).