Eine vielfältige, umfangreiche und anspruchsvolle Themenpalette beschäftigte den Oftersheimer Gemeinderat am vergangenen Dienstag in öffentlicher und anschließend auch nichtöffentlicher Sitzung. Der öffentliche Sitzungsteil wurde eingeleitet vom Rechenschaftsbericht über den Verlauf der Haushaltswirtschaft im Jahr 2011, dargestellt in der sogenannten „Jahresrechnung“, die vom Gemeinderat nach kurzer Aussprache und Stellungnahmen von Bürgermeister Helmut Baust und den Fraktionen einstimmig förmlich festgestellt wurde. Anschließend stand die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2012/2013 auf der Agenda, der sich die zustimmende Kenntnisnahme der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das „Regionale Waldschutzgebiet und den Erholungswald Schwetzinger Hardt“ anschloss. Es folgten der Erlass der neugefassten Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Oftersheim und der Satzungsbeschluss für die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer. Die Sitzung führte im öffentlichen Sitzungsteil zu folgenden wesentlichen Beratungs- und Beschlussergebnissen:
Feststellung der Jahresrechnung 2011
Die Jahresrechnung für das Jahr 2011 lag dem Gremium zur Feststellung nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss vor, die von Bürgermeister Helmut Baust und Kämmerer Steffen Mann in den wesentlichen Ergebnissen erläutert und kommentiert wurde. Wie bereits 2010 falle auch das Ergebnis des Rechnungsjahres 2011 bedeutend besser aus als ursprünglich geplant, so Bürgermeister Helmut Baust zu Beginn seiner Ausführungen. Ursprünglich musste von einem Fehlbetrag nach Plan im Verwaltungshaushalt von 1,486 Mio. Euro ausgegangen werden. Dieser Fehlbetrag konnte jedoch deutlich reduziert werden. Dies sei erfreulicher Weise auf Mehreinnahmen aus dem Steuerverbund in Höhe von rund 801.000,-- Euro zurück zu führen. Auch bei den Zinsen konnten 47.000,-- Euro an Einnahmen erzielt werden. Unter dem Ansatz des Haushaltsplanes lägen die Gewerbesteuereinnahmen. Hier mussten 51.000,-- €uro niedergeschlagen werden wobei der Haushaltsansatz insgesamt um 92.000,-- Euro unterschritten wurde. Erheblich wirke sich auch die Inbetriebnahme der neuen Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte aus, wodurch die Personalkosten um rund 230.000,-- Euro angestiegen seien. Für die vier Betriebsmonate des letzten Jahres müsse die Gemeinde, nach Abzug der sonstigen Zuschüsse und Elternbeiträge, Nettomittel in Höhe von rund 150.000,-- Euro aufbringen. Die Gesamtausgaben im Bereich Kinder- und Jugendpflege hätten sich innerhalb von 5 Jahren von 2,6 Mio. Euro auf 4,3 Mio Euro erhöht. Abzüglich aller erhaltener Zuschüsse und Elternbeiträge habe sich der Fehlbetrag in diesem Bereich von 2 Mio. Euro im Jahr 2007 auf rund 3,3 Mio Euro erhöht. Durch Haushaltssperren ab dem Haushaltsplan 2011 konnten rund 300.000,-- Euro eingespart werden. Ein sehr positives Bild habe sich auch im Vermögenshaushalt entwickelt, da hier Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von rund 2,8 Mio Euro zu Buche schlagen. Darüber hinaus konnte eine frühzeitige Auszahlung von Zuschüssen aus dem Ausgleichsstock erreicht werden. Die größten Baumaßnahmen im letzten Jahr seien der Neubau der Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte, die Sanierung des Wohnblocks Eichendorffstraße 1 und 3 sowie die Neugestaltung der Ecke Mozart-/Franz-Schubert-/Sofienstraße gewesen. Alle diese Maßnahmenhätten hätten nahezu ansatzkonform ausgeführt werden können, wobei letztendlich erst im Frühjahr dieses Jahres schlussgerechnet werden könne. Insgesamt sei das Jahresergebnis 2011 als zufriedenstellend anzusehen. Der Verwaltungshaushalt schließe mit einem Defizit von „nur“ 367.219,-- Euro anstelle der befürchteten 1,486.100,-- Euro ab. Anstatt der vorgesehenen Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage von 350.000,-- Euro konnte eine Rücklagenzuführung in Höhe von 3,487 Mio. Euro getätigt werden. Der derzeitige Rücklagenbestand liege bei 4,748 Mio. Euro. Anstelle einer Kreditaufnahme von 1,566 Mio. Euro hätten lediglich 185.000,-- Euro aufgenommen werden müssen, wobei ein Einnahmehaushaltsrest für Kredite in Höhe von 1.380.000,-- Euro gebildet worden sei. Es werde sich im Laufe dieses Jahres zeigen, ob dieser Kredit notwendig werde. Derzeit betrage die Gesamtverschuldung 6,78 Mio. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner von 608,-- Euro entspräche. Insgesamt sei das günstige Ergebnis auf höhere Steuereinnahmen aus dem Steuerverbund, auf eine sparsame und umsichtige Bewirtschaftung und auf die erfreulich hohen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zurück zu führen. Im Hinblick auf die sich abzeichnenden vor uns liegenden Aufgaben, wie z.B. Kanalsanierung, Wohnblocksanierung, Sanierung von Schulgebäuden und evtl. noch notwendig werdender Schaffung weiterer Kindergartenplätze, gelte das absolute Gebot der Sparsamkeit weiterhin fort. Zurückhaltendes Agieren, besonders im Bereich der sogenannten freiwilligen Aufgaben, hierzu gehörten auch evtl. neue und erweiterte Angebote im Sozialbereich, sei weiterhin geboten. Es sei schwer die jetzigen Angebote zu erhalten, so Bürgermeister Helmut Baust zum Abschluss. Weitere Konsolidierungspotenziale seien kaum gegeben. Nur wenn die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung weiterhin positiv verlaufe, könne der jetzige Standard gehalten werden.
Die sich anschließende Aussprache der Fraktionen/Parteien war geprägt von zurückhaltender Freude über den günstigeren Verlauf des Rechnungsjahres 2011. „schlimm, aber nicht zu schlimm“ war die einhellige Aussage der Fraktionssprecher, wobei man sich einig war, dass die gegenwärtige Finanzlage der Gemeinde Oftersheim noch nicht als „gut“ bezeichnet werden kann. Die Jahresrechnung wurde vom Rat einstimmig bestätigt.
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2012/2013
Nach einer kurzen Einleitung von Bürgermeister Helmut Baust übernahm es die Sachgebietsleiterin Sylvia Fassott-Schneider, dem Gremium die Einzelheiten des Kindergartenbedarfsplanes zu erläutern der bereits im Kindergartenkuratorium vorgestellt und einvernehmlich beraten worden war.
Im noch aktuellen Kindergartenjahr ständen in sechs Kindergärten 404 Plätze in 19 Gruppen für Kinder zwischen 3 Jahren bis zum Schulantritt zur Verfügung, darunter 50 Tagesplätze. In der neuen Kommunalen Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte seien zunächst zwei Kindergartengruppen eröffnet worden, eine Tagesgruppe mit 20 Plätzen und eine VÖ-Gruppe (verlängerte Öffnungszeiten) mit 22 Plätzen. Seit Mai seien alle Plätze belegt, jedoch werden bei 113 Schulabgängern in diesem Jahr ab September wieder ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, zumal in der Albert-Schweitzer-Kindertagesstätte die dritte Kindergartengruppe als Mischgruppe mit 20 VÖ- und Tagesplätzen in Betrieb gehen werde. Im kommenden Kindergartenjahr 2012/2013 stünden dann den Eltern für ihre Kinder insgesamt 414 Kindergartenplätze zur Verfügung, darunter weiterhin 50 Tagesplätze. Die Gemeinde Oftersheim werde somit den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Geburtstag eines Kindes auch weiterhin gewährleisten können, selbst mit Blick auf mögliche Zuzüge in den Neubaugebieten. Ab dem 01.08.2013 gelte der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für alle Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr. Die Gemeinde Oftersheim biete in insgesamt sechs Krippengruppen und mit 8 Plätzen in altersgemischten Gruppen 68 Betreuungsplätze für Kleinkinder, dazu kommen noch 4 Plätze bei einer Tagesmutter. Rein rechnerisch erreiche die Gemeinde damit eine Ausbauquote von 33,96 %, ohne die Plätze bei der Tagesmutter von 32%, für Kinder ab 1 Jahr. Damit werde die im Land Baden-Württemberg für 2012 geforderte Ausbauquote von 30,5% zwar überschritten, aber maßgebend seien nicht die statistischen Zahlen, sondern nach wie vor der tatsächliche Bedarf, der deutlich über, vielleicht aber auch unter der berechneten Quote liegen könne. Im Rhein Neckar-Kreis gehe man unverändert davon aus, dass der tatsächliche Bedarf sich der 50%-Marke nähern wird, was in Oftersheim die Schaffung weiterer ca. 30 Krippenplätze bedeute. Nicht vergessen dürfe man bei der Bedarfsplanung auch die Tatsache, dass auch für Kinder unter 1 Jahr unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz bestehe. Unter Berücksichtigung aller Kinder unter 3 Jahren erfülle Oftersheim eine Ausbauquote von lediglich 22,8%. Insofern werde das Thema „Ausbau der Kleinkinderbetreuung“ auch künftig Gegenstand der Beratungen in den jeweiligen Gremien sein. Hierbei kämen bauliche Erweiterungen bestehender Einrichtung wie z.B. im Kindergarten St. Kilian oder Peter-Gieser-Kindergarten, eventuell eine Umwandlung einer Kindergartengruppe, sofern es die Kinderzahlen rechtfertigen oder die Bezuschussung potentieller privater Träger in Frage.
In der sich anschließenden Aussprache im Gremium zeigten sich das große Interesse der Ratsmitglieder am Thema Kinderbetreuung und die Bereitschaft, sich den Herausforderungen in diesem Bereich zu stellen.
Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das „Regionale Waldschutzgebiet und den Erholungswald Schwetzinger Hardt“
Bereits in der Mai-Sitzung war die Kenntnisnahme der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das „Regionale Waldschutzgebiet und den Erholungswald Schwetzinger Hardt“ Tagesordnungspunkt. Aufgrund der vielen Detailfragen, die sich bei der Beratung ergaben, wurde jedoch eine Erörterung im kleinen Kreis für notwendig erachtet, was zwischenzeitlich in einer Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden erfolgte. Man einigte sich schließlich darauf, die Verordnung nur noch zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und alle weiteren Forderungen gegenüber dem Land/Bund im Rahmen des Flächennutzungsplanes geltend zu machen.
Erlass der neugefassten Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Oftersheim (Feuerwehrsatzung)
Durch eine Gesetzesnovelle in Verbindung mit der Neufassung des Feuerwehrgesetzes ergaben sich bei den Ermächtigungen für Regelungen in der Feuerwehrsatzung umfangreiche Änderungen. Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes können Bestimmungen der gemeindlichen Feuerwehrsatzung vom 01.01.1992, die nicht gesetzeskonform sind, nicht mehr angewendet werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg, der Gemeindetag und der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg haben daher aufgrund der Rechtsänderungen gemeinsam das Muster für eine Feuerwehrsatzung bzw. Feuerwehrorganisationssatzung überarbeitet und neu gefasst. Das Satzungsmuster war nun auf die Belange der Oftersheimer Feuerwehr zu übertragen und anzupassen. Neben der Erkenntnis, dass die Festschreibung der Rechte und Pflichten der Feuerwehr in der Feuerwehrsatzung sehr wichtig sei, wurde die Gelegenheit von den Fraktionen gern wahr genommen, der Feuerwehr für ihre geleistete Arbeit zu danken. Die Neufassung der Feuerwehrsatzung wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung wird im Amtlichen Teil bekannt gemacht.
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer zum 01.07.2012
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen etc.) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die bis zum 31.12.2011 geltende Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Oftersheim enthielt den Grundsatz der Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab (also je Spielgerät) und war auf 100E/Monat je Spielgerät in Spielhallen und 50E/Monat je Spielgerät an den sonstigen Aufstellungsorten (z.B. Gaststätten) festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit Beschluss vom 04.02.2009 u.a. festgelegt, dass die Verwendung des Stückzahlmaßstabes bei der Bemessung der Vergnügungssteuer mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) nicht vereinbar ist. Die „Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Gemeinde Oftersheim“ war daher anzupassen. Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig. Die Satzung wird im Amtlichen Teil bekannt gemacht.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hatte auch diesmal wieder folgende Spendeneinnahmen zur Kenntnis zu nehmen:
• 1.650,-- € von der Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG für das Kinderprogramm „Theo Tollpatsch“.
• 110,-- € von der Kücherer GmbH für die Verköstigung der Senioren-Muttertagsfeier.
Anfragen
Nach diversen Informationen und Bekanntgaben des Bürgermeisters ergaben sich Anfragen aus dem Ratsgremium zu folgenden Themen:
Gemeinderat Pfister bzgl. der ungepflegten Fläche des gärtnergepflegten Grabfeldes auf dem Oftersheimer Friedhof. Bürgermeister Baust bestätigte darauf hin, dass diese Fläche bis zum Wochenende hin gefräst und neu eingesät werde.
Gemeinderat Dr. Ober bzgl. einer Veröffentlichung in der Schwetzinger Zeitung über die personelle Ausstattung des Hauptamtes der Gemeinde Oftersheim im Vergleich zum Hauptamt der Gemeinde Plankstadt. Bürgermeister Baust stellte hier nachhaltig klar, dass die Aufgabenwahrnehmung in den Hauptämtern der fraglichen Gemeinden nicht zu vergleichen seien. Wesentliche Unterschiede zeigten sich in der Zahl der zu betreuenden PCs, der Dichte der Veranstaltungen die zu organisieren und zu betreuen sein, der Zeiterfassung, der guten Jugendarbeit, die in Oftersheim geleistet würde, dem unterschiedlichen Verwaltungsaufbau und der Verwaltungsorganisation, und vieler weiterer gravierender Unterschiede. Trotz dieser immensen Aufgabenerweiterungen beschäftige man in der Kernverwaltung heute 1 Person weniger als im Jahr 1999. Dies stelle eine beachtliche Leistung dar. Ein derart pauschaler Vergleich sei, auch nach Meinung der Fraktionen, nicht sachgerecht und nicht nach zu vollziehen.
Gemeinderat Wierer wegen des Sachstandes der Herabstufung der Heidelberger Straße. Bürgermeister Baust informiert das Gremium darüber, dass die Herabstufung der Heidelberger Straße zwangsläufig auch mit baulichen Veränderungen verbunden sein werde. Im September diese Jahres sei eine Verkehrszählung im gesamten Gebiet von Oftersheim vorgesehen deren Ergebnis anschließend bei der Verkehrsplanung umgesetzt würde.
Gemeinderat Schnabel in Bezug auf die mögliche Ausstattung der Gemeinderäte mit IPads. Bürgermeister Baust versprach diesen Wunsch aufzunehmen, wenn dieser Wunsch weiterhin bestehen sollte.
Gemeinderätin Wipfinger-Fierdel wegen eines losen Kanaldeckels der Lärm verursache. Ortsbaumeister Meißner geht hier davon aus, dass der Defekt bei der letzten Überprüfung behoben wurde.
Anfragen aus dem Besucherraum erfolgten nicht.