Anfang November 2011 wurde das neue Grabfeld auf dem Oftersheimer Friedhof eröffnet und es wird seither sehr gut von der Bevölkerung angenommen – sowohl was die positiven Rückmeldungen bezüglich der parkähnlichen Gestaltung als auch die Nachfrage nach Grabstätten in diesem Feld betrifft. Beim „Garten der Erinnerung“ handelt es sich um ein gärtnergepflegtes Grabfeld in Kooperation mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner aus Karlsruhe (GBF), was bedeutet, dass jeder, der in diesem Feld bestattet werden möchte, einen Grabpflegevertrag über die Laufzeit des Grabes mit der GBF abschließen muss. Das Grabfeld bietet Raum für eine Vielzahl verschiedenster Bestattungsformen. Zusätzlich zu den bisherigen Erd- und Feuerbestattungen sind jetzt auch Beisetzungen in einer Urnengemeinschaft, eine Urnenbeisetzung am Baum sowie eine Urnenbeisetzung in einer Urnenstele möglich. Der attraktive parkähnliche Charakter dieses Feldes wird durch eine vielseitige Bepflanzung, wie zum Beispiel Gingko, immergrüne Pflanzen, Weidenbäumchen, Gräser und Stauden sowie die geschwungenen Wege untermalt.
Die GBF bietet in über 90 kommunalen Friedhöfen (z.B. in Brühl, Heidelberg, Hockenheim, Schwetzingen) das Modell der gärtnergepflegten Grabfelder an und hat sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Das Interessante an diesem Angebot ist, dass im Rahmen einer Beisetzung von den Angehörigen nicht nur das von der Gemeinde zu vergebende öffentlich-rechtliche Grabnutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit erworben, sondern gleichzeitig auch ein privat-rechtlicher Pflegevertrag mit der GBF eingegangen wird. Insbesondere Hinterbliebene, die sich von der Pflicht einer jahrelang zu leistenden Grabpflege überlastet fühlen oder nicht am Ort bzw. der Nähe des Ortes wohnen, werden dieses Angebot gerne annehmen. Des Weiteren fallen bei einem gärtnerbetreuten Grabfeld die Kosten für die Grabeinfassung weg, sodass die Grabnutzer auch kostenmäßig entlastet werden.
Der Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte im gärtnergepflegten Grabfeld – sprich der Kauf einer Grabstätte – erfolgt nach wie vor über die Friedhofsverwaltung der Gemeinde, ist allerdings an den Abschluss einer Pflegevereinbarung mit der GBF für die Dauer der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts gebunden. Der Preis für die Pflegeleistung ist im Voraus in vollem Umfang für den gesamten Pflegezeitraum an die GBF zu entrichten. Preiserhöhungen sind dadurch ausgeschlossen und die Kosten den Interessenten von vorneherein abschließend bekannt. Die Kosten variieren je nach unterschiedlicher Art und Ausgestaltung der Grabstätten.
Der Pflegevertrag zwischen dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte und der GBF umfasst neben der Herstellung des Grabfeldes für die Dauer der Ruhefrist/Nutzungszeit folgende Inhalte:
• dreimal jährlich wechselnder Blumenschmuck,
• regelmäßiges Gießen und Unterhalten des Grabes,
• Entfernen von Laubabfall,
• Reinigen des Grabmals,
• einmalige komplette Überholung der Grabstätte während der Vertragszeit,
• Abräumen der Grabstätte am Ende der Ruhefrist/Nutzungszeit einschließlich Rückbau.
Da die Gräber schon im Voraus fertig angelegt präsentiert werden, kann der Interessent den Leistungsstandard im Vorfeld exakt betrachten und seine Wahl entsprechend treffen.
Eine Übersicht über die Kosten für die Grabpflegeverträge mit der GBF ist in der Anlage (siehe oben) abgedruckt. Es wird darauf hingewiesen, dass die anfallenden Gebühren bei Abschluss eines solchen Grabpflegevertrages als einmalige Zahlung zu leisten sind. Eine jährliche Zahlung in einzelnen Raten ist nicht möglich.
Bei Fragen zum oder bei Interesse am neuen gärtnergepflegten Grabfeld können Sie sich gerne an Herrn Dennis Wiedemann (06202/597-106, E-Mail: friedhofsamt@oftersheim.de) vom Friedhofsamt, Rathaus, EG, Zimmer 6, wenden. Die neue Informationsbroschüre zum „Garten der Erinnerung“ ist ebenfalls im Friedhofsamt erhältlich.