Eine vielfältige und durchaus breit gefächerte Themenpalette beschäftigte den Oftersheimer Gemeinderat am Dienstag, 22.05.2012, in öffentlicher und anschließend auch nichtöffentlicher Sitzung. Der öffentliche Sitzungsteil wurde eingeleitet von der Vorstellung des polizeilichen Kriminalberichtes für das Jahr 2011 durch den Leiter des Schwetzinger Polizeireviers, Hubert Böllinger. Daran schlossen sich Auftragsvergaben, die zustimmende Kenntnisnahme des Gremiums der Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das "Regionale Waldschutzgebiet und den Erholungswald Schwetzinger Hardt" sowie die förmliche Stellungnahme der Gemeinde Oftersheim zum Bebauungsplanverfahren „Scheffelstraße-Hölderlinstraße, 1. Änderung“ der Stadt Schwetzingen an. Den Abschluss machten formelle Beschlüsse über Spendenannahmen. Die wesentlichen Beratungsergebnisse lassen sich folgendermaßen darstellen:
Bericht über die Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2011
Durchaus positiv – wenn er auch nicht mit Spitzenwerten wie im Jahr 2010 aufwarten konnte – fiel der Bericht über die Kriminalitätsentwicklung in Oftersheim im Jahr 2011, vorgetragen vom Leiter des Polizeireviers Schwetzingen, 1. Polizeihauptkommissar Hubert Böllinger, aus. Im Vergleich zum Jahr 2010 – so Böllinger in seinen Ausführungen – habe die Zahl der Straftaten in 2011 zwar um 21,4 % zugenommen, allerdings bewege sich die Gesamtzahl von 448 Straftaten auf einem normalen, wenn auch nicht erfreulichen Niveau. Der positive kontinuierliche Rückgang der Straftaten seit 2004 sei jedoch gestoppt worden. Im Bereich der Straßenkriminalität (Taten im öffentlichen Raum) sei ein deutlicher Anstieg um 21,1 % zu verzeichnen. Auffällig seien im Berichtszeitraum Sachbeschädigungen im Bereich der Friedrich-Ebert-Grundschule und PKW-Aufbrüche mit dem Ziel der Entwendung von Navigationsgeräten. Ähnliche steigende Tendenzen seien auch in den Sparten Diebstahl an Kraftfahrzeugen (hauptsächlich Entwendung amtlicher Kennzeichen, u.a. für Benzindiebstähle), Kraftfahrzeugaufbruch, Fahrraddiebstahl (Schwerpunkt Oftersheimer Bahnhof) und Sachbeschädigungen zu verzeichnen.
Zurückgegangen seien die Fallzahlen bei den Wohnungseinbrüchen (um 25 %) sowie im Bereich Raubdelikte (kein Fall in 2011). Auch bei den Rauschgiftdelikten sei eine Abnahme um 7 Fälle zu verzeichnen, allerdings liege die Gesamtzahl mit 78 Fällen immer noch auf einem hohen Niveau. Hierzu sei jedoch zu bemerken, dass in den Bereich der Statistik auch die Autobahnraststätte Hardtwald zähle und somit auch die dort bei PKW-Durchsuchungen entdeckten Rauschgiftdelikte. Die Aufklärungsquote liege bei erfreulichen 55,6 %, was bedeute, dass in mehr als der Hälfte der Fälle der/die Täter ermittelt und die Fälle aufgeklärt werden konnten. Der Anteil der Jungtäter (bis 21 Jahre) – so Böllinger abschließend – liege unter 20 %, was durchaus als Erfolg zu werten sei.
Auf Anfragen aus dem Gremium ging 1. PHK Hubert Böllinger abschließend auf einige Auffälligkeiten ein, die jedoch größtenteils auf die Deutung statistischer Werte zurückzuführen seien. Auf die Frage von Gemeinderat Jens Geiß (CDU), wie die Videoüberwachung des Schulhofes der Friedrich-Ebert-Schule aus polizeilicher Sicht zu werten sei, stellte Böllinger klar, dass er nirgendwo in Oftersheim einen Kriminalitätsschwerpunkt erkennen könne, wo eine solche Maßnahme im öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raum begründbar sei. Hier bilde das Gelände rund um die Friedrich-Ebert-Schule trotz der Vandalismusakte in regelmäßigen Abständen keine Ausnahme. In diesem Zusammenhang kritisierte Bürgermeister Baust das Datenschutzrecht, das es Kommunen fast unmöglich mache, Videoüberwachung zur Vermeidung von Sachbeschädigungen präventiv und als Abschreckung einzusetzen.
Auf die Frage von Gemeinderat Walter Pfister (CDU), welche Auswirkungen die aktuelle Polizeistrukturreform auf die einzelnen Kommunen vor Ort habe, insbesondere der zur Debatte stehende Abzug der Kriminalpolizei aus Schwetzingen, entgegnete Böllinger, dass die Bürger vor Ort in den Kommunen durch dir Strukturreform keine Einschränkungen erfahren/merken werden. In Bezug auf die Kriminalpolizei würde er es natürlich bedauern, sollte es zu einem Abzug kommen, da die Zusammenarbeit mit den Kollegen der Kriminalpolizei sehr gut sei, wobei ihm in der Sache noch keine endgültige Entscheidung vorliege. Insgesamt sollten die Polizeireviere profitieren, da sie eine personelle Verstärkung erfahren würden, aber auch hier lägen ihm noch keine definitiven Informationen vor.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Peter Wierer (SPD), welche Auswirkungen die polizeiinterne Order seitens der Führungsebene in Punkto Spriteinsparungen auf die Gemeinde Oftersheim habe, verwies Revierleiter Böllinger darauf, dass die Polizei derzeit Einsparungskonzepte stricke, er aber versprechen könne, dass die Polizei auch weiterhin kommen werde, wenn sie gebraucht werde. Auf Herrn Wierers Frage hin, ob die gemeinsamen Präsenzstreifen der Gemeindevollzugsbediensteten der Gemeinde Oftersheim und der Gemeinde Plankstadt noch stattfänden, teilte Bürgermeister Baust mit, dass die Kooperationspräsenzstreifen in regelmäßigen Abständen in Oftersheim und in Plankstadt durchgeführt würden.
Abschließend ging Herr Böllinger auf LKW-Verkehrskontrollen der Polizei, u.a. auch in der Heidelberger Straße in Oftersheim ein. Der Schwerpunkt der Kontrollen liege auf der Überwachung der Verkehrssicherheit. Natürlich werde im Rahmen der Verkehrskontrollen auch das LKW-Durchfahrtsverbot überwacht und im Bedarfsfalle sanktioniert, aber vorrangig gehe es um den Zustand der Fahrzeugführer (Einhaltung der Lenkzeiten, Alkohol- oder Rauschgifteinfluss, Verstoß gegen die Gurtpflicht, Handynutzung während der Fahrt) und des Kraftfahrzeugs.
Flachdacharbeiten an der Theodor-Heuss-Schule
- Auftragsvergabe -
Die Flachdachfläche der Theodor-Heuss-Schule über dem ersten Obergeschoss ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Bereits 1999 wurde ein Teilbereich der mit einer Bitumendachbahn versehenen Dachfläche mit einer Foliendachbahn versehen und eine Dachbegrünung aufgebracht. Für die restliche Dachfläche ist jetzt ebenfalls eine Kunststoffdachbahn vorgesehen (systemgerechter Anschluss) sowie eine Erneuerung und Aufstockung der Wärmedämmung. Da die Flachdachfläche für die Schulräume im 2.OG als zweiter baulicher Rettungsweg fungiert, wird die Foliendachbahn mittels Kiesschüttung gegen mechanische Beschädigung geschützt. Zuschüsse von Land oder Bund gibt es für diese Maßnahme nicht, da es sich um reine Unterhaltungsarbeiten handelt, die nicht förderfähig sind.
Die Flachdacharbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Rechtzeitig zum Submissionstermin wurden 14 Angebote eingereicht.
Auf die Nachfrage aus dem Gremium, ob ein Nachlass auf die Angebotssumme – wie es beim günstigsten Bieter, der nun den Zuschlag erhalten soll, der Fall ist – rechtmäßig ist, führte Ortsbaumeister Ernst Meißner aus, dass Nachlässe, die nicht an eine Bedingung geknüpft seien (z.B. Einhaltung eines bestimmten Zahlungsziels) zweifelsfrei vergaberechtskonform seien. Des Weiteren beantwortete er Fragen bezüglich des aktuellen Sachstandes hinsichtlich der Brandschutzanlagen in der Schule (flächendeckende Brandmeldeanlage ist vorhanden, es herrscht Stillstand in Bezug auf weitere Brandschutzforderungen seitens des Landratsamtes), der Schwierigkeit, Flachdächer zu sanieren, der zentralen Schließfunktion in der Schule im Bedarfsfall und – unterstützt von Hauptamtsleiter Jens Volpp – bezüglich der Ausstattung der Rektoren mit Amok-Piepsern (Auslieferung der Amok-Pager seitens der Kultusverwaltung ist erfolgt, in gewissen Abständen sollen sie mit Probealarmen getestet werden, Gemeinde war nicht eingebunden).
Aufgrund des Submissionsergebnisses der öffentlichen Ausschreibung vom 24.04.2012 an der Theodor-Heuss-Schule vergab das Ratsgremium den Auftrag für die Flachdacharbeiten in Höhe von 76.420,79 €mehrheitlich bei 21 Zustimmungen und 1 Gegenstimme an die Firma Rückert aus 78559 Gosheim.
Erneuerung und Erweiterung der Erschließungsstraße im Gewerbepark Hardtwald
- Auftragsvergabe -
Im Zuge der weiteren Erschließung des Gewerbeparks Hardtwald und die damit verbundene Verlegung des Wendehammers wurde unerfreulicherweise festgestellt, dass die gesamte Erschließungsstraße im Gewerbepark nicht den heutigen Erfordernissen entspricht, sodass eine Komplettsanierung erforderlich ist. In Bezug auf das Haftungsverfahren gegen das damals beauftragte Ingenieurbüro gibt es keinen neuen Sachstand.
Der Start der Bauarbeiten ist für den Beginn der Sommerferien geplant in enger Abstimmung mit den Gewerbebetrieben vor Ort, um die Einschränkungen so erträglich wie möglich zu gestalten. Die artenschutzrechtlichen Maßnahmen müssen abgeschlossen sein, erst dann kann mit der Baubeginn erfolgen. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
Die Kanal- und Straßenbauarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Rechtzeitig zum Submissionstermin wurden 9 Angebote eingereicht.
Aufgrund des Submissionsergebnisses der öffentlichen Ausschreibungen vom 09.05.2012 für die Erneuerung und Erweiterung der Erschließungsstraße Gewerbepark Hardtwald vergab der Gemeinderat den Auftrag für die Kanal-und Straßenbauarbeiten in Höhe von 356.796,05 €einstimmig an die Peter Gross Hoch-und Tiefbau GmbH & Co. KG, 64319 Pfungstadt.
Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg über das "Regionale Waldschutzgebiet und den Erholungswald Schwetzinger Hardt"
- Zustimmende Kenntnisnahme -
Einleitend ging Bürgermeister Helmut Baust nochmals auf die Historie und Kernpunkte der Verordnung ein. Die seit vielen Jahren vorberatene und nun vorliegende Verordnung über das regionale Waldschutzgebiet und den Erholungswald Schwetzinger Hardt liege nun vor. Beteiligt neben den Forstbehörden seien auch die waldbesitzenden Gemeinden der Schwetzinger Hardt, wie z.B., Hockenheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Ilgen, sprich Leimen und Walldorf gewesen.
Gemeinsames Ziel des Landes und der beteiligten Kommunen sei es gewesen, im regionalen Waldschutzgebiet und im Erholungswald den Schutz der Natur mit der Erholungsnutzung und mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung im Rahmen einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung in Einklang zu bringen.
Das durch vielfältige Nutzungen und Schutzfunktionen geprägte, jedoch weitgehend geschlossene Waldgebiet der Schwetzinger Hardt mit seinen Laub- und Nadelholzmischbeständen verschiedener Waldgesellschaften und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt – so Baust weiter – solle erhalten, entwickelt und, wo nötig, wieder hergestellt werden.
In diesem regionalen Waldschutzgebiet und im Erholungswald werde den Anforderungen des Naturschutzes ebenso hohe Aufmerksamkeit wie den ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten gewidmet. Die nachhaltige Produktion an Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz unter vorbildlicher Beachtung und Weiterentwicklung der naturnahen Waldbewirtschaftung sei ausdrücklich Teil dieser Zielsetzung. Das Schutzgebiet sei in Bannwald, Schonwald sowie Erholungswald gegliedert.
Auf Gemarkung Oftersheim – so der Bürgermeister weiter – gebe es drei große Waldbesitzer: Land, Bund und Gemeinde.
Betrachte man die Kartierung, die der Verordnung zugrunde liege, sei festzustellen, dass der Gemeindewald in Distrikt 1 (Oberer Wald zwischen Feld und Postweg) von der Verordnung nicht betroffen sei und die Funktion als Naturschutzgebiet behalte. In diesem Bereich lägen einige Vereinsanlagen, die Grillhütte, der Gartenbauverein und der Golfplatz. In diesen Bereichen gebe es keine Veränderung durch diese Verordnung. Der kleinere Waldteil der Gemeinde über der Bahn sei wie der gesamte übrige Waldbereich auf Oftersheimer Gemarkung künftig als Erholungswald ausgewiesen. Lediglich eine kleine Fläche des Staatswaldes in Richtung Autobahn sei als sogenannter Schonwald ausgewiesen.
Im Teil des Staatswaldes auf Gemarkung Oftersheim, an der Zufahrt zum Golfplatz, liege der Übungsschießplatz der US-Streitkräfte. Von dort – so der Bürgermeister weiter – gingen vor allem an Wocheneden erhebliche Störungen für die Erholungssuchenden aus. Auch die Fläche des Schießplatzes (Bundeseigentum) solle nach diesem Plan erhalten bleiben. Die Verwaltung schlage deshalb vor zu beantragen, dieses Gelände nach dem Abzug der US-Streitkräfte in den künftigen Erholungswald zu integrieren. Erschwerend sei hierzu vermerkt, dass die errichteten Gebäude seinerzeit ohne baurechtliches Genehmigungsverfahren errichtet worden seien, obwohl auf Gemarkung Oftersheim stehend.
Abschließend erläuterte er noch den Schutzzweck des Erholungswaldes gemäß § 14 der Verordnung samt den im Detail aufgeführten Ge- und Verboten sowohl für die Waldbewirtschaftung als auch für die Besucher des Waldes. Das neue regionale Waldschutzgebiet habe insgesamt eine Größe von etwa 3.200 ha. Es werde im Wesentlichen begrenzt von zwei Bundesautobahnen, der A 6 im Westen und der A 5 im Osten. Es sei das größte Dünengebiet Baden-Württembergs mit markanten Dünenzügen und habe auch überregionale Bedeutung für den Natur- und Artenschutz. Seiner Meinung nach werde mit dieser Verordnung die Bedeutung dieses Waldes für den Erholungswert der Menschen der Region hervorgehoben. Sobald die Verordnung in Kraft trete, werde sie im Mitteilungsblatt selbstverständlich veröffentlicht.
In der anschließenden kontrovers geführten Diskussion konnte keine Einigung über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Nutzung des Geländes des Rod & Gun Clubs nach dem Abzug der US-Streitkräfte erzielt werden, sodass das Gremium entschied, den Punkt im nichtöffentlichen Sitzungsteil weiter zu beraten und eine Fristverlängerung für die Stellungnahme beim Regierungspräsidium Freiburg über den 06.06.2012 hinaus zu erwirken.
Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren "Scheffelstraße-Hölderlinstraße, 1. Änderung" der Stadt Schwetzingen
Die Stadt Schwetzingen hat mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Scheffelstraße-Hölderlinstraße“ Flächen für ein Gewerbegebiet mit Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten festgeschrieben. Die festgesetzte Art der Nutzung Gewerbegebiet mit Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimente am nicht integrierten Standort hat zur Folge, dass der bestehende kleinflächige Lebensmitteldiscounter (NORMA) zwar planungsrechtlich unzulässig, baurechtlich aufgrund einer vorhandenen Baugenehmigung jedoch bestandsgeschützt ist.
Mit der geplanten Änderung des Bebauungsplans „Scheffelstraße-Hölderlinstraße“ soll die bestehende Einzelhandelsnutzung planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin soll eine eventuelle zukünftige geringfügige Änderung der Einzelhandelsnutzung ausnahmsweise zugelassen werden können.
Die Gemeinde Oftersheim stimmt dem Bestreben der Stadt Schwetzingen zur bauordnungsrechtlichen Klärung ihrer Einzelhandelsstandorte innerhalb des Gewerbegebietes „Scheffelstraße-Hölderlinstraße“ grundsätzlich zu.
Allerdings wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich nochmals auf das gemeinsame Einzelhandelskonzept der Stadt Schwetzingen und der Gemeinden Oftersheim und Plankstadt durch die IMAKOMM Akademie GmbH, Aalen, verwiesen, in dem eine sehr restriktive Ansiedlungspolitik der Stadt Schwetzingen hinsichtlich der Erweiterung von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten außerhalb der Innenstadt vereinbart wurde. Gegen eine eventuelle Erweiterung von bereits vorhandenen Verkaufsflächen in unmittelbarer Nähe zur Gemarkungsgrenze Oftersheim – so der Bürgermeister am Ende seiner Ausführungen – bestünden seitens der Gemeinde Oftersheim erhebliche Bedenken.
Der Gemeinderat nahm die geplante Änderung des Bebauungsplanes „Scheffelstraße-Hölderlinstraße“ der Stadt Schwetzingen zustimmend zur Kenntnis. Er verwies weiterhin auf das gemeinsame Einzelhandelskonzept der Stadt Schwetzingen und der Gemeinden Oftersheim und Plankstadt durch die IMAKOMM Akademie GmbH, Aalen, und lehnte einstimmig jegliche Erweiterung von bereits vorhandenen Verkaufsflächen in unmittelbarer Nähe zur Gemarkungsgrenze Oftersheim ab.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Erfreulicherweise hatte der Gemeinderat auch diesmal wieder folgende Spendenannahmen zur Kenntnis zu nehmen und für diese eine Bestätigung auszusprechen:
- 750,00 Euro von der Sparkasse Heidelberg für die Veranstaltung vom 20.05.2012 im Rahmen der „Musik im Park“-Reihe,
- 100,00 Euro von Herbert Mergenthaler, Oftersheim, für soziale Zwecke sowie
- 2,50 Euro aus der Spendenbüchse des Gemeindemuseums
Anfragen
Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
Gemeinderat Kurt Siegel (CDU) kritisierte die starke Zunahme der öffentlichen Grünflächen im Bereich der alten Straßentrasse Richtung Heidelberg im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens L 600 /B 535. Bürgermeister Baust stellte klar, dass die Gemeinde in diese Maßnahmen bzw. Entscheidungen nicht eingebunden gewesen sei und nun die Unterhaltslast für diese ganzen neu angepflanzten öffentlichen Grünflächen zu tragen habe. Das sei nicht Ordnung.
Gemeinderätin Gudrun Wipfinger-Fierdel (SPD) wies auf Lärmbelästigungen ausgehend von einem lockeren Kanaldeckel in der Heidelberger Straße Höhe Abzweigung Augustastraße hin mit der Bitte um Abhilfe seitens der Gemeinde. Ortsbaumeister Ernst Meißner entgegnete, dass ihm dies nicht bekannt sei, er aber die Situation überprüfen werde.
Gemeinderat Peter Wierer (SPD) fragte erneut nach dem aktuellen Sachstand in Bezug auf die Installation einer Fahrrad- und Kinderwagenschiene auf der Treppe von der Bahnunterführung Richtung mittleren Bahnsteig. Ortsbaumeister Ernst Meißner entgegnete, dass es eine Erstbegehung mit Vertretern der Deutschen Bahn (DB) gegeben habe. Der zuständige Sachbearbeiter bei der DB habe das Vorhaben negativ bewertet aufgrund der geringen Abgangbreite auf der Treppe. Eine abschließende Entscheidung der DB stehe allerdings noch aus.
Die zweite Anfrage von Gemeinderat Wierer zielte auf die weitere Vorgehensweise in Sachen Werkrealschulkooperation mit der Gemeinde Plankstadt ab und ob es seit der letzten Gemeinderatssitzung vom 24.04.2012 Gespräche zwischen den beiden Gemeinden gegeben habe. Bürgermeister Baust verwies auf ein Gespräch zwischen den beiden Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt Mannheim Ende April. Er gehe davon aus, dass beide Rektoren und die Lehrerkollegien zusammenfinden – jetzt, wo klar sei, dass die Werkrealschulkooperation noch zwei weitere Jahre Bestand habe.