Um die Zukunft der gemeinsamen Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt ging es in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 24.04.2012.
Zudem standen eine Auftragsvergabe für die Pflege von Grünflächen im Baugebiet „Nord-West“ sowie die Erschließung des Gebietes „Auf den Ketscher Weg“, genauer die Sanierung der Eichendorffstraße zwischen dem neuen Kreisverkehrsplatz und der Einmündung zur B 291, auf der Tagesordnung. Die Sitzungsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Zukunft der gemeinsamen Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt
Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 24.11.2009 gingen die Gemeinden Oftersheim und Plankstadt eine Kooperation der beiden Haupt- und Werkrealschulen, Theodor-Heuss-Schule Oftersheim und Humboldtschule Plankstadt, ein. Die neue gemeinsame Werkrealschule startete am 1. September 2010.
Hintergrund war ein Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg vom 30.07.2009, der die Einführung der Werkrealschule als neuen Schultyp neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium betraf.
Zwei ganz wesentliche Merkmale des neuen Schultyps Werkrealschule sollten sein:
• Die Werkrealschule neuen Typs sollte mindestens zweizügig sein und
• die sogenannten Grundschulempfehlungen werden künftig Hauptschule-/ Werkrealschule lauten.
Es zeichnete sich aufgrund der Schülerzahlen schon damals ab, dass weder Plankstadt noch Oftersheim alleine eine zweizügige Werkrealschule bilden können. Ferner war zu befürchten, dass aufgrund der neuen Grundschulempfehlungen erfahrungsgemäß von den Eltern die Schule ausgewählt wird, die eine bessere Ausbildung und einen höherwertigen Abschluss ermöglicht.
Somit befürchtete man, dass es in beiden Gemeinden Probleme gibt, gar nur einzügige Hauptschulen weiterführen zu können. Deshalb die Kooperation beider Schulen, um die langfristige Sicherstellung einer leistungsfähigen, attraktiven und wohnortnahen Bildungseinrichtung in beiden Gemeinden zu schaffen, wie es in der Präambel heißt.
Mit Wirkung vom 01.09.2010 trat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Oftersheim und Plankstadt über die Bildung und den Betrieb der gemeinsamen Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt in Kraft. Die Gemeinde Oftersheim übernahm die Trägerschaft der gemeinsamen Werkrealschule. In der Theodor-Heuss-Schule als Stammschule werden die Klassenstufen 5 bis 7 im Rahmen der offenen Ganztagsschule unterrichtet, in der Humboldtschule Plankstadt als Außenstelle die Klassenstufen 8 bis 10.
Für das kommende Schuljahr 2012/2013 liegen derzeit 15 verbindliche Anmeldungen für die 5. Klasse aus beiden Gemeinden zusammen vor. Dies reicht gerade einmal aus, um eine gemeinsame Werkrealschulklasse zu bilden.
Die Gemeinde Plankstadt hat mit Schreiben vom 30.03.2012 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Gemäß § 8 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Kündigung mit Ablauf des Schuljahres 2013/2014 wirksam, wenn die oberste Schulbehörde den damit verbundenen schulorganisatorischen Änderungen zuvor zugestimmt hat. In gegenseitigem Einvernehmen ist vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden eine frühere Auflösung der Kooperation möglich.
Als Kündigungsgrund führt die Gemeinde Plankstadt unter anderem an, die Situation der Humboldtschule Plankstadt, die als Außenstelle der Theodor-Heuss-Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt firmiert, habe sich verschlechtert und es herrschten keine optimalen Voraussetzungen für die Plankstadter Schülerinnen und Schüler. Aufgrund der Tatsache, dass der Rektor in Oftersheim sitze, komme es an der Humboldtschule zu weitreichenden Kommunikations- und Organisationsproblemen.
Die Vorstellung der Nachbargemeinde, so Bürgermeister Helmut Baust in seiner Einleitung, nach der beide Gemeinden jeweils eine eigene Werkrealschule bilden könnten, sei nicht realistisch, das belegten die vorliegenden Zahlen. Es sei nach seinem Verständnis deshalb nicht nachvollziehbar, dass Plankstadt zum jetzigen Zeitpunkt die Kooperation beenden möchte.
Vor der heutigen Gemeinderatsentscheidung über die Zukunft der Werkrealschulkooperation mit Plankstadt – so Baust weiter – seien zunächst einmal die Gesamtlehrerkonferenz sowie die Schulkonferenz anzuhören gewesen. Beide Gremien hätten sich, wenn auch mit knapper Mehrheit, für die Beibehaltung der Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt ausgesprochen. In aller Regel seien diese Entscheidungen die Grundlage für die politischen Entscheidungsträger. Von der Werkrealschule aus seien auch die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowohl aus Oftersheim als auch aus Plankstadt in einer Umfrageaktion gehört worden. Im Ergebnis ist auch hier eine Mehrheit für die Beibehaltung der Werkrealschule festzustellen – insgesamt hätten sich 54 % gegen eine Auflösung ausgesprochen. Ziehe man die Oftersheimer Grundschüler hinzu, sei das Ergebnis noch deutlicher: 71 % hätten gegen die Auflösung der Kooperation votiert. Das Ergebnis unter den Grundschülern in Plankstadt sei der Gemeinde Oftersheim nicht bekannt.
Die für die Raumschaft Schwetzingen und Umgebung zuständige Schulrätin des Staatlichen Schulamtes Mannheim, Angelika Treiber, wies darauf hin, dass es sowohl in Plankstadt als auch in Oftersheim neben den örtlichen Grundschulen aktuell lediglich die gemeinsame Werkrealschule gebe, die beiden ehemaligen Hauptschulen existierten nach dem Ausscheiden der 10. Klasse nicht mehr. Bei den vorliegenden Anmeldezahlen für die 5. Klasse für das Schuljahr 2012/2013 (15 Schüler) – so Treiber – halte sie es für sehr schwierig, gemeinsam überhaupt eine stabile Einzügigkeit hinzukriegen, da die Mindestschülerzahl von 16 Schülern bereits im nächsten Jahr nicht erreicht sei und die Prognosen für die nächsten Jahre eher von gleichbleibenden Schülerzahlen ausgingen. Die Folge sei jahrgangsübergreifender Unterricht, sprich über Klassenstufen hinweg, was nicht einfach sei. Des Weiteren leide die Attraktivität der Schule, da bei geringen Schülerzahlen die Zuweisung der Lehrerstunden zurückgehe und eventuell nicht mehr drei Wahlpflichtbereiche, die Spezialisierung entsprechend der Neigung der Schüler sei Kernelement der Werkrealschule, sondern nur zwei oder einer angeboten werden könne. Folglich seien beide Kommunen auf eine Kooperation angewiesen, denn jeder Schulstandort für sich könne keine stabile Einzügigkeit erreichen. Alles andere sei unrealistisch. Auch mit Blick auf die gewünschte Ausrichtung in Richtung Gemeinschaftsschule – so die Schulrätin weiter – sei eine Zusammenarbeit wichtig, denn die Vorgaben gingen in Ballungsräumen, wie die Metropolregion einer sei, von einer stabilen Zweizügigkeit aus, wovon Oftersheim und Plankstadt gemeinsam derzeit weit entfernt seien. Die Region müsse sich als Region begreifen, nur dann gehe es.
Der Rektor der Theodor-Heuss-Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt, Georg Häffner, bestätigte die Einschätzung von Frau Treiber. Er sprach Vor- und Nachteile einer Auflösung sowie einer Beibehaltung der WRS-Kooperation an und ging auf die Situation an beiden Schulen und die sachlich aber kontrovers geführte Beratung und Beschlussfassung in den schulinternen Gremien ein. Auf die Frage aus dem Rat, was passiere, wenn Oftersheim die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht kündigen wolle, die Gemeinde Plankstadt aber bereits gekündigt habe, stellte Frau Treiber klar, dass die Vereinbarung oder eine eventuelle Auflösung der Vereinbarung nichts mit dem Status der Theodor-Heuss-Schule als Stammschule der Werkrealschule zu tun habe. Der bleibe bestehen und die Existenz der Stammschule dürfe durch eine Verselbständigung der Außenstelle nicht gefährdet sein. Die Schüler aus beiden Gemeinden müssten ja beschult werden können. Über die Auflösung und Beibehaltung der WRS-Außenstelle Humboldtschule Plankstadt – so Treiber – entscheide die Stammschule sowie deren Schulträger in Absprache mit den Schulbehörden und nicht die Außenstelle selbst. Gesetzt den Fall, Oftersheim wolle die Kooperation aufrechterhalten, müssten sich nun nach der Kündigung Plankstadts die beiden Partner neu einigen, zu welchen Konditionen die Kooperation weiterlaufe, denn die Humboldtschule bleibe weiterhin Außenstelle der Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt – es sei denn, die Stammschule möchte die Außenstelle auflösen. Dann wäre die Humboldtschule lediglich noch eine Grundschule.
In den Stellungnahmen der Fraktionen kam zum Ausdruck, dass überwiegend keine ausreichenden und handfesten Gründe für eine Auflösung der Kooperation seitens der Oftersheimer Ratsmitglieder gesehen werden. Interne schulorganisatorische Probleme oder persönliche Befindlichkeiten seien sicherlich mit etwas gutem Willen auf beiden Seiten und unter Einbeziehung des Staatlichen Schulamtes ausräumbar. Es sei kein massiver Eltern- und Schülerwille zu erkennen, der gegen eine Fortführung der WRS-Kooperation sei, zumal die relevanten Schulgremien und die Eltern mehrheitlich für eine Beibehaltung der Kooperation votiert hätten. Die gute pädagogische Qualität an der Theodor-Heuss-Schule mit Schulsozialarbeit, Ganztagesbetrieb, Mittagstisch etc. komme auch den Schülern aus Plankstadt zu Gute. Die Gemeindeverwaltungen und die Lehrerkollegien beider Schulstandorte wurden aufgerufen, in Zukunft sachorientierter und konstruktiver zum Wohle der Schüler beider Gemeinden zusammenzuarbeiten. Die FWV-Fraktion sprach sich mehrheitlich für eine sofortige Auflösung der Kooperation aus, da ihr die Situation zu verfahren erscheine und es keinen Sinn mache, unter diesen Umständen weiter zusammenzuarbeiten.
Daraufhin nahm der Gemeinderat die Kündigung der Gemeinde Plankstadt zur Kenntnis und beschloss mehrheitlich bei 15 Zustimmungen die Beibehaltung der gemeinsamen Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt und die Fortführung der Kooperation.
Unterhaltungspflege der Grünflächen in Oftersheim „Nord-West“
- Auftragsvergabe -
Die Unterhaltungspflege der Grünflächen im Baugebiet Oftersheim „Nord-West“ war in den vergangenen vier Jahren an eine externe Fachfirma vergeben. Aufgrund der guten Erfahrungen hinsichtlich einer Fremdvergabe der Grünpflegearbeiten im betreffenden Gebiet hatte der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Unterhaltungspflege der Grünflächen im Baugebiet Oftersheim „Nord-West“ für die Jahre 2012-2014 öffentlich auszuschreiben. Rechtzeitig zum Submissionstermin wurden fünf Angebote eingereicht. Zu Beginn der letzten Gemeinderatssitzung vom 27.03.2012 hatte Gemeinderat Jens Geiß stellvertretend für die CDU-Fraktion einen formellen Antrag gestellt, die Entscheidung über die Auftragsvergabe auf die nächste Gemeinderatssitzung zu verschieben, da die CDU gerne die Kosten für die Erledigung des ausgeschriebenen Auftragsvolumens durch den Bauhof den vorliegenden Angebotssummen der Bieter gegenüberstellen würde. Die Ratsmitglieder hatten mehrheitlich dafür votiert, die Entscheidung über die Auftragsvergabe der Unterhaltungspflege der Grünflächen im Baugebiet Oftersheim „Nord-West“ auf die Gemeinderatssitzung am 24.04.2012 zu vertagen.
Bürgermeister Helmut Baust stellte eingangs nochmals klar, dass bei einer Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen durch den Bauhof nicht vom vorhandenen Bauhofpersonal ausgegangen werden dürfe, da es ausgelastet sei. Für das Auftragsvolumen müssten zwei neue Bauhofmitarbeiter in Vollzeit eingestellt werden, wobei er darauf hinwies, dass der Stellenmarkt im Bereich Garten- und Landschaftbau sehr angespannt sei und es sehr schwierig werden dürfte, gute Fachkräfte zu finden. Zu den zusätzlichen Personalkosten kämen noch Anschaffungskosten für erforderliche Maschinen/Gerätschaften und ein Kraftfahrzeug. Die Kostenaufstellung des Bauhofleiters Jochen Barisch und des Bauamtes komme klar zum Ergebnis, dass eine Fremdvergabe an eine externe Fachfirma günstiger sei als die Erbringung der Arbeiten mit zusätzlichem Bauhofpersonal.
Gemeinderat Jens Geiß (CDU) erläuterte dezidiert, weshalb er und seine Fraktion zu dem Ergebnis kämen, dass eine Fremdvergabe der ausgeschriebenen Leistungen die Gemeinde unter dem Strich teurer komme als eine Erbringung der Arbeiten in Eigenregie. Das zusätzlich eingestellte Bauhofpersonal könne über die ausgeschriebenen Leistungen hinaus eingesetzt werden, was beim Outsourcing zwar auch möglich, aber mit weitaus höheren Kosten verbunden wäre, da dann das Auftragsvolumen erweitert werden müsste, was bei einer internen Erbringung der Leistungen nicht der Fall wäre. Seinen Kalkulationen zufolge benötige die Gemeinde lediglich eine zusätzliche Vollzeitkraft im Bauhof, um das ausgeschriebene Auftragsvolumen in „Nord-West“ abzudecken und nach seiner Auffassung müsste das nicht einmal ein ausgebildeter Gärtner oder Gartenbaufacharbeiter sein. Auch die Ausstattung mit zusätzlichen Maschinen/Gerätschaften dürfte sich seiner Einschätzung nach in überschaubaren Grenzen halten. Die SPD- und die FDP-Fraktion teilten diese Auffassung und bemängelten, dass eine bessere Kostentransparenz zu einem früheren Zeitpunkt die Entscheidung des Gremiums erleichtert hätte.
Die Verwaltung und die FWV-Fraktion zeigten sich verwundert über das detaillierte Hinterfragen des Leistungsverzeichnisses seitens des Rates, zumal die Gemeinde in den vergangenen vier Jahren gute Erfahrungen mit der Fremdvergabe der Grünpflegearbeiten im Gebiet „Nord-West“ gemacht habe und der Verwaltungsausschuss im Herbst 2011 der Ausschreibung der Arbeiten im Rahmen eines VOB-Verfahrens zugestimmt habe. Ortsbaumeister Ernst Meißner wies noch einmal auf das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung und die Tatsache hin, dass sich die Gemeinde Oftersheim damit rechtlich gebunden habe. Der derzeit günstigste Bieter, die Firma Schuler Service GmbH & Co. KG, Klein-Winternheim/Rheinland-Pfalz, könne, Schadensersatz in Form eines entgangenen Gewinns gegenüber der Gemeinde Oftersheim geltend machen. Ferner äußerte er Bedenken, dass der Bauhof das bisherige Qualitätsniveau halten könne. Außerdem sehe sich das Bauamt außer Stande, eine dauerhafte und detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung – wie von Teilen des Gremiums gefordert – zu leisten. Das sei mit der aktuellen Personalausstattung intern nicht zu stemmen. Diese Arbeiten müssten dann extern an ein Ingenieurbüro vergeben werden.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat mehrheitlich bei 14 Zustimmungen und 6 Ablehnungen, die ausgeschriebenen Grünflächenarbeiten nicht an die Firma Schuler Service GmbH & Co. KG, Klein-Winternheim/Rheinland-Pfalz, zu vergeben, sondern in Eigenregie durch den gemeindlichen Bauhof erledigen zu lassen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, hierfür einen zusätzlichen Bauhofarbeiter in Vollzeit einzustellen.
Erschließung „Auf den Ketscher Weg“
- Erneuerung der Eichendorffstraße zwischen Kreisverkehrsplatz und Einmündung B 291 -
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes „Auf den Ketscher Weg“ hatte das Ratsgremium über eine Erneuerung der Eichendorffstraße zwischen dem neu zu erstellenden Kreisverkehrsplatz (KVP) und der Einmündung in die B291 zu befinden.
Gemäß dem vorliegenden Baugrundgutachten und den aus den derzeit laufenden Straßenbauarbeiten gewonnenen Erkenntnissen liegt ein gebundener Oberbau (Asphalt) von 14 cm Stärke vor; die darunterliegenden ungebundenen Schichten (Schottertragschicht und Frostschutzschicht) erfüllen aufgrund ihrer Zusammensetzung in keinster Weise die Anforderungen der Regelwerke an eine ausreichende Standsicherheit, Tragfähigkeit und Frostsicherheit für eine Straße dieser Verkehrsbedeutung. So lässt die Bewertung der Bohrkerne lediglich eine Einstufung in Bauklasse V (Anliegerstraße) zu. Die tatsächlich vorhandene Verkehrsbelastung und die Bedeutung der Straße im Gesamtnetz erfordert eindeutig die Zuordnung in Bauklasse III (Haupterschließungsstraße).
Der Straßenaufbau in der Eichendorffstraße genügt in keinster Weise den Anforderungen, was sich im betroffenen Straßenbereich an der Vielzahl der bestehenden Schäden
widerspiegelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Straßenzustandsberichts lagen der Bauverwaltung keine Angaben zum Fahrbahnaufbau vor, sodass folgerichtig nicht von einer umfassenden Kompletterneuerung ausgegangen wurde.
Die vorgesehene Erneuerung umfasst den Abbruch der vorhandenen Straße, einschließlich der Randeinfassungen (Rinne und Bordsteine) und den vollständigen Neuaufbau gem. RStO 01 in Bauklasse III. Danach wird ein dreischichtiger Asphaltaufbau bestehend aus Trag-, Binder- und Deckschicht mit einer Gesamtstärke von 22 cm realisiert. Zum Oberbau zählen ebenfalls eine 30 cm starke Schicht aus frostunempfindlichem Material sowie eine gegebenenfalls auszuführende Bodenverbesserung zum Erreichen der geforderten Tragfähigkeit. Letzteres wird im Rahmen der Fremdüberwachung durch einen externen Bodengutachter kontrolliert.
Auf Basis des bestehenden Bauvertrages mit der Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG Bauunternehmung, Satteldorf, belaufen sich die Investitionskosten für die grundhafte Sanierung der Eichendorffstraße gemäß einer Kostenberechnung durch das Büro EILING Ingenieure GmbH, Heidelberg, auf ca. 165.000,-- EUR. Hinzu kommen noch ca. 35.000,-- EUR an Ingenieurhonorar, sodass sich die Gesamtkosten auf rund 200.000,-- EUR belaufen.
Als Alternativen zur vorbeschriebenen Erneuerung standen auch eine Instandsetzung mit einer dünnen Asphaltdeckschicht (im Durchschnitt ca. 1-3 cm) in Kaltbauweise (Kosten: ca. 20.000,-- EUR) und ein Abfräsen der Straßendecke und Aufbringen einer neuen Deckschicht von 4 cm Dicke (Kosten: ca. 45.000-50.000,-- EUR) zur Debatte. Jedoch wurden in Kenntnis des mangelhaften Straßenunterbaus sowohl seitens der Bauverwaltung als auch von Seiten der EILING Ingenieure GmbH festgestellt, dass diese Instandsetzungsmöglichkeiten im vorliegenden Anwendungsfall keine geeigneten Maßnahmen darstellen.
Die Bauzeit für die komplette Sanierungsmaßnahme wird etwa 6-8 Wochen betragen.
Letztlich verständigte sich das Gremium einvernehmlich darauf, einer Komplettsanierung des betreffenden Straßenabschnitts den Zuschlag zu erteilen, um für die Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes eine tragfähige und optimale Lösung zu finden – allerdings unter dem Vorbehalt, das die Firma Leonhard Weiss zu den anvisierten Konditionen (Kosten: 165.000,-- EUR) die Maßnahme realisieren kann und will.
Bekanntgaben
• Die Sanierung der Sandsteinbrücke im Gewann „Hornungsäcker“ ist mittlerweile abgeschlossen. Am Freitag, 27.04.2012, wird sie wieder für den Verkehr freigegeben.
• Die Restarbeiten an der Platzfläche an der Ecke Mozartstraße / Franz-Schubert-Straße werden in Kürze bei günstiger Witterung aufgenommen. Der derzeitige Kiesbelag war nur als Interimsbelag vorgesehen und wird gegen einen endgültigen TerraWay-Wegebelag ausgetauscht.
• Nach einem Informationsgespräch im Landratsamt Ende März soll der S-Bahn-gerechte Ausbau der Strecke Karlsruhe-Mannheim bis 2016 abgeschlossen sein.
Anfragen
Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates
Gemeinderat Werner Kerschgens (SPD) bat um eine Geschwindigkeitsmessung in der Max-Planck-Straße zwischen Eichendorffstraße und L 544, da hier der Verkehr durch die Umleitung zugenommen habe und viele Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einhalten würden.
Gemeinderat Peter Wierer (SPD) wies auf Risse und Löcher im Straßenbelag im Hardtwaldring (Höhe Hardtwaldring 93) hin mit der Bitte um Abhilfe.
Anfragen aus der Mitte der Zuhörer
Ein Zuhörer wies auf absterbende Bäume und Sträucher im Bereich des Hundeplatzes hin, die auf die Straße fallen und ein Sicherheitsrisiko für den Verkehr darstellen.