Lagerstellen für Edelsplitt zur kostenlosen
Eigenversorgung der Oftersheimer Bürger
Nach der Satzung der Gemeinde Oftersheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) obliegt es den Straßenanliegern, innerhalb der geschlossenen Ortschaft die Gehwege nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.
Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten! Sie dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.
Es stehen den Oftersheimer Bürgern Lagerstellen für Edelsplitt zur kostenlosen Eigenversorgung zur Verfügung. Das Abpacken des Splitts ist selbst vorzunehmen. Vor dem Ausstreuen sollte der Splitt warm im Haus gelagert werden. Es wird deswegen die Anschaffung eines Vorrates empfohlen. Streugutbehälter sind an folgenden Stellen aufgestellt:Über der Bahn:
GoetheplatzAuffahrten Lessingstraße und Oftersheim Mitte
Ecke Lessingstraße / Mannheimer Straße
Ortskern:
BahnhofskioskBauhof, Saarstraße
Plankstadter Straße, auf dem Parkplatz vor Haus Nr. 6
Schulhof Friedrich-Ebert-Grundschule
Festplatz bei der Kurpfalzhalle
Ecke Brückenfeld / Fohlenweide
Theodor-Heuss-Schule, Hardtwaldring
Hebewerk am Hardtwaldring
Lindenstraße am Fußgängerüberweg
Fußgängerüberweg Scheffelstraße
Ecke Gartenstraße / In den Seegärten Bachstraße / Wilhelmstraße
Albert-Schweitzer-Straße 35
Dreieichenweg / Mannheimer Straße
Hardtwaldring / Heidelberger Straße
Ecke Robert-Koch-Straße / Röhlichstraße
Ecke Am Biegen / Siemensstraße
Parkplatz Am Alten Messplatz
Ecke Wiesenstraße / Peter-Gieser-Straße
Kindergarten Fohlenweide
Siegwald-Kehder-Haus
Albert-Schweitzer-Straße / Ecke Eichendorffstraße
Parkplatz Heidelberger Straße neben Metzgerei
Siedlung:
Friedhof (Treppenabgang)Hebewerk Hockenheimer Straße
Bus-Wartehäuschen Am Alten Schießstand
TSV-Parkplatz
Aber nicht nur die Straßenanlieger sind bei Schneefall und Eisglätte zum Handeln verpflichtet, auch die Mitarbeiter des örtlichen Bauhofes sind nach dem sogenannten „Streuplan“ im Einsatz.In der zurückliegenden Zeit hat die Zusammenarbeit zwischen den Straßenanliegern und den Mitarbeitern des Bauhofs gut geklappt, wenn auch nicht sofort alle Straßen bei Schneefall oder Eisglätte in einen absolut verkehrssicheren Zustand versetzt werden konnten.
In diesem Falle haben sich die Verkehrsteilnehmer auf die veränderten Witterungsverhältnisse einzustellen und die entsprechende Vorsicht walten zu lassen.