Die Oftersheimer Grillhütte kann in der Zeit vom 01. April bis Ende Oktober von Oftersheimer Einwohnern angemietet werden. Reservierungen für das Kalenderjahr 2012 können ab der 2. Kalenderwoche im Januar 2012 im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung erfolgen. Nur örtliche Vereine haben bereist ab der 1. Kalenderwoche die Möglichkeit Termine für Vereinsveranstaltungen anzumelden. Terminierungen über das Kalenderjahr hinaus sind grundsätzlich nicht möglich. Eine Überlassung/Vermietung erfolgt nur an Oftersheimer Einwohner.
Während den Wintermonaten werden verschiedene Arbeiten bzw. anstehende Revisionsarbeiten an der Oftersheimer Grillhütte durch den örtlichen Bauhof durchgeführt, sodass ab dem 01. April wieder Familienfeiern, Geburtstage oder Grillfeste in gewohnter Weise dort stattfinden können.
Für die Benutzung der Grillanlage erhebt die Gemeinde folgende Entgelte:
- Montag bis Donnerstag 70,00 €
- Freitag bis Sonntag 90,00 €
- Feiertag und Vorfeiertag 90,00 €
- öffentliche Vereinsveranstaltung mit Verkauf an allen Sonn- und Werktagen 100,00 €
Die Benutzungszeit/Überlassung der Anlage beginnt in der Regel um 11.00 Uhr am Benutzungstag und endet um 10.30 Uhr am folgenden Tag.
Möchten Sie die Grillhütte anmieten, melden Sie sich bitte ab der
2. Kalenderwoche bei der Gemeindeverwaltung Oftersheim im Bürgerbüro unter der Rufnummer 597-101.