Benötigt ein Steuerbürger für das Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte oder eine Ersatz-Lohnsteuerkarte, ist hierfür nicht mehr die Gemeinde zuständig. In diesen Fällen stellt ab sofort das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, eine sogenannte „Ersatzbescheinigung“ aus.
Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen.
Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie auch im Internet unter www.elster.de.
(Bildquelle: www.bundesfinanzministerium.de)