Wie die Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises aktuell mitteilt, erhalten Ausländer, die keine Bürger der Europäischen Union (EU) sind, künftig den so genannten Aufenthaltstitel, wie zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis oder die Niederlassungserlaubnis nicht mehr auf Papier, sondern auf einem Datenträger im Kreditkartenformat. Das für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliche Verfahren wird in der gesamten Bundesrepublik zum 1. September 2011 eingeführt. Neben der einheitlichen Gestaltung der Aufenthaltstitel in der EU ist es Ziel, durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen.
Seither wurde der den rechtmäßigen Aufenthalt bescheinigende Nachweis als Etikett in das Reisedokument eingeklebt. Die in Reisepässe oder Passersatzpapiere eingeklebten befristeten Aufenthaltserlaubnisse sowie die befristeten Aufenthaltskarten für Drittstaatsangehörige behalten bis zum Ablauf ihrer Befristung ihre Gültigkeit. Eine Umschreibung in einen elektronischen Aufenthaltstitel erfolgt regelmäßig im Rahmen der Verlängerung des jeweiligen Titels. Die Niederlassungserlaubnisse sowie die Daueraufenthaltskarte sind längstens bis zum 31. August 2021 gültig. Sollte eine Neuausstellung in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels nicht vorher erfolgen, z.B. weil ein neuer Pass ausgestellt wurde, ist rechtzeitig die Neuausstellung zu beantragen.
Die persönlichen Daten sowie ein biometrisches Lichtbild werden ebenso auf der Karte gespeichert wie zwei Fingerabdrücke von Drittstaatenangehörigen ab dem sechsten Lebensjahr. Alle Informationen sind durch ein Verschlüsselungsverfahren geschützt. Nur berechtigten Stellen ist es erlaubt, auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen.
Das von der EU vorgegebene Verfahren dient der europaweiten Vereinheitlichung der Aufenthaltstitel und dem Schutz gegen Missbrauch. Die Datenträger können gegenüber elektronischen Diensten anbietenden Stellen in der Verwaltung und der Wirtschaft als Ausweis genutzt werden. Weil jedoch die Bundesdruckerei in Berlin für alle Bundesländer die Datenträger erstellt, ist mit längeren Bearbeitungszeiten als bisher zu rechnen.
Auskünfte und weitere Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Link. Dort sind auch ein Flyer, Formulare und eine Broschüre zum eAT in verschiedenen Sprachen hinterlegt.
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