Am 12. Juli dieses Jahres beschloss der Gemeinderat auch in Oftersheim die Erhöhung der Elternbeiträge weiterhin auf der Basis des so genannten badischen Modells, bei dem sich eine Beitragsermäßigung nach der Zahl der Kinder richtet, die gleichzeitig einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe besuchen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, die die kommunalen Aufwendungen im Bereich Kinder und Jugend, vor allem aber für die derzeit fünf Kindergärten in Oftersheim veranschaulicht, bezogen auf das Rechnungsjahr 2010.
Betriebsausgaben 2.107.687,59 €
Investitionsausgaben 45.313,69 €
Interkommunaler Kostenausgleich 61.598,54 €
Einnahmen aus Elternbeiträgen 434.262,78 € (20,6 %)
Landeszuschüsse 441.639,00 € (21 %)
Anteil der Kirchen 75.108,42 € (3,6 %)
sonstige Einnahmen aus Spenden etc. 51.045,82 € (2,4 %)
Von der Gemeinde zu tragendes Defizit 1.212.544,19 € (52,4 %)
Mit der Inbetriebnahme des neuen Kindergartens kommen auf die Gemeinde nochmals erhebliche Kosten zu, das Defizit wird sich mindestens um weitere
350.000 € erhöhen.
Betrachtet man die ungedeckten Gesamtausgaben im Kinder- und Jugendbereich in Höhe von 2.839.273 €, die die Gemeinde Oftersheim 2010 leistete und stellt dies den Einnahmen aus gemeindeeigenen Steuern in Höhe von 2.251.000 € gegenüber, spricht dies für sich und bedarf eigentlich keiner weiteren Erläuterung.
Ein Ausbau der Kinderbetreuung ist ohne Beteiligung der Eltern, die gerade einmal ein Fünftel beträgt, nicht denkbar. Mit der vom Land Baden-Württemberg festgelegten Erhöhung des Personalschlüssels in den einzelnen Gruppen steigen die Betriebsausgaben, teilweise 2011, spätestens 2012 um voraussichtlich weitere ca. 80.000 €/Jahr an. Wird - wie von der Landesregierung angekündigt - der Orientierungsplan in seiner Gesamtheit verbindlich, kommen in vielerlei Hinsicht nochmals Mehrausgaben auf die Gemeinde zu, z.B. bei einer Verkleinerung der Gruppengrößen. Mit steigenden Kosten muss daher leider auch ein Ansteigen der Elternbeiträge einhergehen, auch wenn diese Belastung in dem einen oder anderen Fall sicher nicht unerheblich ist.
Zur Erläuterung: Im Rahmen der Investitionsausgaben wurde zum Beispiel ein Außengelände neu angelegt, Mobiliar wurde beschafft usw. Unter dem so genannten interkommunalen Kostenausgleich versteht man die Beiträge, die die Gemeinde Oftersheim an andere Städte und Gemeinden zu zahlen hat für die Oftersheimer Kinder, die in den dortigen Einrichtungen betreut werden.
(Bildquelle: www.bilderkiste.de)