Wird die Abwassergebühr nach der Einführung der neuen gesplitteten Abwassergebühr teurer? Welche Flächen zählen? Was kann ich tun, wenn die Daten auf dem Grundstücksexposé nicht stimmen? Diese und ähnliche Fragen hatten Fachberater Gerhard Vogel vom Institut Innovatives Bauen aus Schwetzingen (ibb), Kämmerer Steffen Mann und dessen Mitarbeiter Markus Noe am vergangenen Mittwoch in der Bürgerversammlung zum Thema „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Oftersheim“ zu beantworten. Etwa 200 Interessierte nutzten die Gelegenheit, von kompetenten Ansprechpartnern über die gespaltene Abwassergebühr informiert zu werden.
Einleitend begrüßte Bürgermeister Helmut Baust die Anwesenden und stellte klar, dass sich weder die Gemeinde noch die Abwassergebührenzahler um eine Änderung bei der Abwassergebührensystematik gerissen hätten, auch weil sie für alle Seiten Mehrarbeit und für die Gemeinde zusätzlich einen Kostenaufwand von ca. 70.000 € im Einführungsjahr nach sich ziehe, aber das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim bringe diese Erfordernis nun für alle Kommunen baden-württembergweit mit sich.
Danach erläuterte Gerhard Vogel von der ibb GmbH, was es mit der gesplitteten Abwassergebühr auf sich hat, er skizzierte den Verfahrensablauf der Einführung und erklärte anhand von konkreten Beispielen, was die Umstellung für Konsequenzen für den einzelnen Gebührenzahler hat. Mit der Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Gemeinde Oftersheim sowie der Befliegung, der Flächenauswertung und der Erstellung der Grundstücksexposés seien die ersten beiden Phasen des Projekts „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr“ abgeschlossen. Die Versendung der Exposés an die Bürgerinnen und Bürger sei ebenfalls beinahe abgeschlossen. Die spannendste Frage bei der gesplitteten Abwassergebühr – so Vogel – sei, wie groß die versiegelte oder befestigte Grundstücksfläche sei, von der Regenwasser in die Kanalisation fließe. Und diese Frage beantworten die Exposés, denn in ihnen sind grundstücksscharf diese Daten erfasst. Es seien nur die Flächen maßgeblich, die Regenwasser in irgendeiner Form in die Kanalisation beförderten, wie z.B. in die Kanalisation entwässernde Dachflächen, der Straße zugeneigte Garagenvorflächen, an die Kanalisation angeschlossene Gartenhäuschen. Rasen- und Gartenflächen, Terrassenflächen und Gartenwege spielten in der Regel keine Rolle, da sie ins Grundwasser entwässerten.
Zum Abschluss wies Herr Vogel in den Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger ein nicht für sie vorgesehenes Grundstücksexposé erhalten haben, eine kurze Rückmeldung an das Rechnungsamt des Rathauses zu geben, dass das Exposé falsch adressiert war. In Fällen, in denen das Exposé nicht korrekte Daten enthält, besteht die Möglichkeit, im Exposé fehlende oder fehlerhaft erfasste Flächen handschriftlich zu markieren und zu erläutern, um was für Flächen/Bodenbeläge es sich handelt, das Exposé zu unterschrieben und eine Kopie davon an das Rechnungsamt der Gemeindeverwaltung zu schicken. Die Änderungen werden dann, soweit zutreffend, berücksichtigt.
Am Freitag, 08.07.2011, 14.00-18.00 Uhr, und am Samstag, 09.07.2011, 09.00-13.00 Uhr, bietet die Gemeinde im Bürgerbüro des Rathauses Sondersprechstunden für Fragen in Bezug auf die gesplittete Abwassergebühr an.