Das Rechnungsamt hat im Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim am 11.02.2011 auf die in diesem Jahr bevorstehende Einführung der getrennten Abwassergebühr hingewiesen und die Hintergründe für die zwingende Verpflichtung zur Umstellung erläutert. Im folgenden Beitrag möchten wir eine Übersicht über den aktuellen Sachstand geben und die weitere Vorgehensweise darlegen.
Rahmenbedingungen für die Einwohner der Gemeinde Oftersheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.03.2011 die Rahmenbedingungen für die Bewertung der versiegelten Flächen festgelegt:
Differenzierung der versiegelten Flächen
Unterschiedliche Dachflächen und Bodenbeläge führen zu unterschiedlichen Abflusswerten. Diesen unterschiedlichen Werten soll mit folgender Differenzierung, die den Empfehlungen des baden-württembergischen Gemeindetags entspricht, Rechnung getragen werden:
- Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen – Berücksichtigung mit Faktor 0,9
- Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster – Berücksichtigung mit Faktor 0,6
- Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer – Berücksichtigung mit Faktor 0,3
Andere Versiegelungsarten werden entsprechend dem Grad der Wasserdurchlässigkeit einer dieser Gruppen zugeordnet. Der Faktor zeigt auf, wie viel Prozent der versiegelten Fläche bei der Gebührenbemessung angerechnet werden (z.B. 0,3 bedeutet, dass nur 30 % der versiegelten Fläche zur Anrechnung kommen).
Regenwasserbewirtschaftung
Die neue Satzung sollte auch Anreize für die Regenwasserbewirtschaftung (= weniger Oberflächenwasser fließt in die öffentliche Kanalisation) bieten. Zisternen mit Kanalanschluss und Anlagen mit Überlauf sollen einen „Rabatt“ erhalten. Hierzu gibt es folgenden Beschluss des Gemeinderates:
Versickerungssysteme
Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde mit gedrosseltem Ablauf oder einem Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,3 bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.
Zisternen
Flächen, die in Zisternen ohne Überlauf angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt.
Flächen, die an Zisternen mit Notüberlauf für Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung angeschlossen sind, werden um acht qm je cbm Fassungsvolumen reduziert.
Flächen, die an Zisternen mit Notüberlauf für Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb angeschlossen sind, werden um 15 qm je cbm Fassungsvolumen reduziert.
Anforderung an Zisternen
Zisternen müssen eine Mindestgröße von 2,5 cbm Fassungsvermögen haben und sollten unter- oder oberirdisch ortsfest verankert sein.
Zusätzlich Wasseruhr bei häuslicher Nutzung notwendig
Regenwasser aus Zisternen, das im Haus oder Betrieb genutzt wird, wird zu Schmutzwasser und dafür wird die Schmutzwassergebühr fällig. Dieses Zisternenwasser wird mit einer geeichten Wasseruhr gemessen.
Hinweis: Als nicht versiegelte Flächen gelten alle Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind.
Weitere Vorgehensweise
Grundlage für die Ermittlung der Flächen sind Luftbilder. Inzwischen fand die Befliegung des Gemeindegebietes statt und die Luftbilder werden derzeit ausgewertet und die befestigten Flächen ermittelt.
Das Ergebnis daraus ist ein so genanntes Grundstücksexposé, welches die Grundstückseigentümer per Post erhalten. Danach haben Sie die Möglichkeit, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die Luftbilder unterliegen dem Datenschutz, die Aufnahmen erhalten nur die Grundstückseigentümer mit dem Flächenexposé. Die gemeldeten Berichtigungen werden anschließend nach nochmaliger Prüfung berücksichtigt und so stehen dann für jedes Grundstück die befestigten Flächen, die Grundlage für die künftige Niederschlagswassergebühr sind, fest.
Für „Nichtfachleute“ ist das Ganze nicht einfach zu verstehen. Es ist daher vorgesehen, kurz nach Versand des Grundstücksexposés zu einer Bürgerinformationsveranstaltung einzuladen.
Während der Bürgerbeteiligungsphase steht ein Info-Telefon zur Verfügung und natürlich werden die Bürger während den Sprechzeiten im Rechnungsamt des Rathauses persönlich beraten.
Darüber hinaus sollen zeitnah mit dem Versand des Exposés Sondersprechstunden an einem Freitagnachmittag und einem Samstagvormittag im Rathaus stattfinden. Mit den Grundstücksexposés wird zudem ein Informationsflyer versandt.
Wir sieht der voraussichtliche Zeitplan insgesamt aus?
Versand Grundstücksexposé: Ende Juni 2011
Bürgerinformationsveranstaltung: ca. eine Woche nach Versand
Sondersprechstunden im Rathaus: spätestens zwei Wochen nach Versand
Rückmeldungen/Korrekturanzeigen: spätestens vier Wochen nach Versand
(Bildquelle: www.tuebingen.de)