Wie die Zulassungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis mitteilen, gibt es seit 8. April 2011 aufgrund einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung neue Kraftradkennzeichen. Die Mindestgröße wurde auf 18 mal 20 Zentimeter herabgesetzt; das Größtmaß beträgt 22 mal 20 Zentimeter.
„Wir gehen davon aus, dass sich viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer darüber freuen werden, denn die bisherigen Kraftradkennzeichen konnten je nach Buchstaben-Ziffernkombination eine Größe annehmen, die die Linie des Fahrzeugs empfindlich stören konnte“, erläutert Romy Hoffmann-Kraft, Leiterin des Straßenverkehrsamts im Rhein-Neckar-Kreis. Möglich sei der Umtausch durch die geänderte Fahrzeugzulassungsverordnung, die nun neue Kraftradkennzeichen einführt.
Umtausch ab sofort möglich
Bereits zugeteilte Motorradschilder werden durch die Neuregelung nicht ungültig und können weiter verwendet werden. Auf Wunsch können diese bei zugelassenen Fahrzeugen seit dem 8. April 2011 jederzeit getauscht werden. Ist die Plakette für die nächste Hauptuntersuchung noch gültig, muss dazu nur das bisherige Schild mitgebracht werden. Ansonsten wäre zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Fahrzeugschein bzw. der aktuelle HU-Bericht zur Zulassungsbehörde mitzubringen.
Beim Umtausch des alten Kennzeichens in ein neues Kraftradkennzeichen fallen Verwaltungsgebühren für die Bestempelung des Kennzeichens in Höhe von 4,10 € an. Hinzu kommt der Kaufpreis für das neue Schild. Wer möchte, kann aber auch künftig ein Schild in bisheriger Größe für sein Motorrad bekommen.
Gilt nicht für Quads
Die neue Schildergröße gilt jedoch ausschließlich für Motorräder und Oldtimer-Motorräder mit H-Kennzeichen. Die Kennzeichen dürfen für andere Fahrzeuge – etwa PKW oder Quads – nicht zugeteilt werden.
Wer weitere Fragen zu diesem Thema hat, kann sich unter Telefon: 06222/3073-4106 oder per E-Mail: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de an die Zulassungsbehörde im Rhein-Neckar-Kreis wenden.