Wie verhalte ich mich als Interviewer? Wie führe ich die Befragungen durch? Was ist zu tun wenn jemand die Auskunft verweigern sollte? Diese und weitere Fragen beantworten bei der Schulung der Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2011 Ann-Kristin Weis, Leiterin der Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises, und ihr Team.
„Wir sind derzeit dabei, die 860 Interviewerinnen und Interviewer, die für die Zensusbefragung im Rhein-Neckar-Kreis, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Sinsheim und Weinheim zuständig sind, auf ihre Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte vorzubereiten." Bisher haben fünf Schulungstermine stattgefunden. „Meine drei Kollegen und ich schulen Gruppen von rund 30 Personen, die dann anschließend bei etwa 100 Personen die Erhebung durchführen werden", erläutert Weis weiter. Und ihr Stellvertreter Björn Then-Bergh ergänzt: „Die Interviewerinnen und Interviewer, die der Rhein-Neckar-Kreis für diese Tätigkeit gewinnen konnte sind Personen aus dem öffentlichen Dienst, sowie Rentner, Schüler und Studenten."
Alle beteiligten Personen seien auf die Geheimhaltungsregeln der amtlichen Statistik und dem Datenschutz besonders schriftlich verpflichtet. Außerdem muss sich jeder Interviewer vor der Befragung mit dem Erhebungsbeauftragtenausweis sowie dem Personalausweis ausweisen.
Der Fragebogen für die Erhebung der Daten umfasst maximal 46 Fragen zu den Themen Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Die Angabe zum Religionsbekenntnis ist freiwillig. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt. Alle Daten unterliegen strengstem Datenschutz. Daneben besteht ein sogenanntes Rückspielverbot, das heißt die Daten werden nur zu rein statistischen Zwecken erhoben und dürfen nicht an die Behörden zurückfließen.
Ab dem Stichtag, das ist der 9. Mai 2011, werden bis Ende Juli 2011 bundesweit knapp zehn Prozent der Bevölkerung befragt. Für die Durchführung der Befragung werden in Baden-Württemberg mehr als 13.000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Die zu befragenden Anschriften wurden nach einem Zufallsverfahren ausgewählt. Alle Haushalte mit den ausgewählten Anschriften müssen befragt werden, da eine gesetzliche Auskunftspflicht gilt. In der Regel finden die Interviews anhand eines Fragebogens mündlich vor Ort statt. Alternativ können die Antworten aber auch postalisch oder online übermittelt werden. Es werden jeweils Informationen zu allen Haushaltsmitgliedern abgefragt.
Die Menge der Stichprobe beträgt im Rhein-Neckar-Kreis nach derzeitigem Stand rund 75.000 Personen. Die Quote liegt damit bei circa 16 Prozent der Bevölkerung. Bei dieser Befragung werden zusätzlich statistische Merkmale erhoben, um vor allem die Strukturdaten gewinnen zu können. Daneben wird es eine Vollerhebung in sogenannten Sonderbereichen wie Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünften, Wohnheimen und ähnlichen Unterkünften geben. Die Durchführung der Haushaltsstichprobe und die Erhebung in Sonderbereichen sind die Hauptaufgaben der Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises.
Weitere Informationen über den Zensus gibt es auch im Internet unter www.zenus2011.de