Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat zur bevorstehenden Landtagswahl folgende Hinweise veröffentlicht:
Am 27. März 2011 werden in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des neuen Landtages gewählt. Mindestens 120 Landtagsmandate sind alle fünf Jahre neu zu vergeben. Hinzu kommen zumeist noch einige Überhang- und Ausgleichsmandate. Der neue Landtag wird in der nächsten Legislaturperiode zum Vollzeitparlament. Wählen gehen kann jeder volljährige deutsche Staatsbürger, der zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft ist. EU-Ausländer, das heißt Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sind im Gegensatz zu Europawahlen und Kommunalwahlen bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt. Jeder Wahlberechtigte hat genau eine Stimme und wählt damit in seinem Wahlkreis einen Kandidaten. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Von ihrem Wahlrecht machten bei der letzten Landtagswahl 2006 nur noch 53,4 Prozent der wahlberechtigten 7,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Gegenüber der Wahl von 2001 war dies ein erneuter Rückgang um 9,2 Prozent (2001: 62,6 Prozent).
Wahlsystem
Für die Wählerinnen und Wähler ist die seit 1996 alle fünf Jahre (zuvor vier Jahre) stattfindende Landtagswahl einfach: Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis eine/einen der von den Parteien nominierten Kandidatin/Kandidaten. Landeslisten – wie bei den Bundestagswahlen – gibt es nicht. Somit tauchen auch keine Spitzenkandidaten/innen auf dem Wahlzettel auf. So einfach die Wahl, so kompliziert ist die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien. Die eine Stimme des Wählers wird nämlich zweimal gewertet:
Einerseits bestimmt der Wähler mit seiner Stimme darüber, wer als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem er seine Stimme einem Kandidaten/einer Kandidatin seiner Partei in seinem Wahlkreis gibt. Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt. Stimmen für Wahlkreisbewerber/innen, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei des Bewerbers/der Bewerberin. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht.
Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber/innen richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber/innen. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich also in einem der 2009 reformierten 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen.
Weitere Informationen sind unter www.landtagswahl-bw.de erhältlich.
(Bildquelle: www.landtagswahl-bw.de)