Der Gemeinderat startete am Dienstag, 25.01.2011, im Sitzungssaal des Rathauses ins neue Sitzungsjahr mit einer Tagesordnung, die wichtige und interessante Themen sowohl im öffentlichen wie im nichtöffentlichen Sitzungsteil enthielt und ein beachtliches Besucherinteresse auslöste. Die Beratungsinhalte waren auch Beleg dafür, dass dem Gemeinderat auch im neuen Jahr die Arbeit nicht ausgeht und unverändert hohe Ansprüche an die Bürgervertreter gestellt werden. Das Gemeinderatsgremium hatte sich zu beschäftigen mit dem Optimierungskonzept für das „bellamar“, dem Bebauungsplan „Nord-West“ – Teiländerung der Sonderbaufläche Einzelhandel und der angrenzenden Fläche für Allgemeine Wohngebiete, der Übernahme der Betriebsträgerschaft für den neuen Kindergarten in der Albert-Schweitzer-Straße in kommunale Hand, der Sanierung der Dachfläche der Friedrich-Ebert-Schule, der Wahlhelferentschädigung für die Landtagswahl 2011 und schließlich mit der Bestätigung von Spendenleistungen an die Gemeinde. Aus der öffentlichen Sitzung kann in der Zusammenfassung folgendermaßen berichtet werden.
Optimierungskonzept „bellamar“
- Investitionsbeteiligung der Gemeinde Oftersheim
Im Freizeitbad „bellamar“ besteht ein umfänglicher Sanierungsbedarf. Aus diesem Grund wurde vergangenes Jahr die Firma Altenburg Unternehmensberatung GmbH aus Düsseldorf beauftragt, die Situation im Bad sowohl in technischer, organisatorischer als auch in personeller Hinsicht unter die Lupe zu nehmen und ein Optimierungskonzept für das „bellamar“ zu erarbeiten. Der gemeinsame Schwimmbadausschuss hatte dieses Konzept in seiner Sitzung am 07.12.2010 ausdrücklich begrüßt und den Gemeinderatsgremien der beiden beteiligten Kommunen Schwetzingen und Oftersheim eine Zustimmung zu diesem Konzept empfohlen. Sowohl der Werkausschuss als auch der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hatten der Umsetzung des Konzeptes bereits zugestimmt.
Bürgermeister Helmut Baust wies einleitend darauf hin, dass das „bellamar“ pro Jahr ein Defizit in Höhe von rund 1,5 Mio. € erwirtschaftet. An diesem Defizit sei die Gemeinde Oftersheim zu einem Drittel beteiligt, die Stadt Schwetzingen trage zwei Drittel.
Die Unternehmensberatung Altenburg – so Baust weiter – habe die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geprüft und Alternativen aufgezeigt, um die Situation des „bellamars“ zu verbessern. Rund 4,7 Mio. Euro Sanierungskosten müssen in den Jahren 2011 bis 2014 aufgewendet werden, um das Bad ordnungsgemäß weiter betreiben zu können. Zusätzlich wurde empfohlen, ca. 500.000 € für den Saunabereich aufzuwenden. Eine weitere Empfehlung der Firma Altenburg sei die Schließung des Außenbeckens gewesen.
Bürgermeister Baust betonte, dass bei allen Investitionen natürlich auch erhebliche Mittel für Energiesparmaßnahmen enthalten sind. Durch verschiedene weitere Optimierungsmaßnahmen werde sich der jährliche Zuschuss der Gemeinde Oftersheim ab 2012 voraussichtlich deutlich reduzieren.
Auch daher habe sich der gemeinsame Schwimmbadausschuss für dieses Konzept entschieden. Bürgermeister Baust wies auch darauf hin, dass es in der heutigen Zeit immer irgendeine Kunden-, Nutzer- oder Bevölkerungsgruppe treffe, wenn man Sparmaßnahmen beschließe. Es komme immer Kritik auf, die er auch teilweise verstehen könne. Er stellte allerdings die Frage in den Raum, in welchem Bereich noch gespart werden könne, außer bei den freiwilligen Leistungen. Wenn man sehe, dass bundesweit Bäder geschlossen würden, müsse man sich schon fragen, ob die Schließung eines Außenbeckens ein solches Problem sein könne.
Abschließend gibt Bürgermeister Baust zu, dass die Information der Öffentlichkeit über die vorgesehenen Änderungen und die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen nicht optimal gelaufen sei. Außerdem erinnert er an das Lehrschwimmbecken in der Kurpfalzhalle, das Schulklassen bei Bedarf nutzen könnten. Bezüglich der geplanten Investitionen in den Saunabereich hebt er hervor, dass sich gerade dieser Bereich mindestens finanziell trage wenn nicht sogar einen Überschuss erwirtschafte.
Die Stellungnahmen der Fraktionen sahen ausnahmslos die dringende Notwendigkeit, die von der Unternehmensberatung Altenburg vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zügig umzusetzen, um das Freizeitbad „bellamar“ fit für die Zukunft zu machen. Allerdings wichen die Meinungen auseinander, ob das Konzept eins zu eins umgesetzt werde sollte oder ob nur Teilbereiche davon realisiert werden sollten. Die SPD-Fraktion beantragte die Aufsplittung des Beschlusses: Die Saunaerweiterung solle abgelehnt, dem Sanierungskonzept aber zugestimmt werden. Der Antrag erhielt 6 Zustimmungen aus dem Gremium bei 15 Gegenstimmen und wurde daher nicht angenommen.
Die FDP-Fraktion beantragte, die Schließung des Außenbeckens aus dem Abstimmungsvorschlag herauszunehmen. Der Antrag wurde bei 2 Zustimmungen und 19 Gegenstimmen abgelehnt. Daraufhin beschloss der Rat mehrheitlich bei 12 Zustimmungen, 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, das von der Verwaltung vorgeschlagene Optimierungskonzept der Firma Altenburg Unternehmensberatung GmbH umzusetzen.
Bebauungsplan „Nord-West“ – Teiländerung der Sonderbaufläche Einzelhandel und der angrenzenden Fläche für Allgemeine Wohngebiete
Die Absichten, auf der im Bebauungsplangebiet Oftersheim „Nord-West“ festgesetzten Fläche des „Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel“ einen Vollversorger anzusiedeln, ließen sich an dieser Stelle nicht realisieren. Stattdessen wird derzeit der Bebauungsplan „Auf den Ketscher Weg“ aufgestellt, um dort u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines solchen Marktes zu schaffen. In Abstimmung mit den übergeordneten Planungsbehörden soll im Gegenzug zur Ausweisung einer entsprechenden Sondergebietsfläche im Gebiet „Auf den Ketscher Weg“ die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Nord-West“ – 3. Änderung“ noch vorgesehene Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel entfallen.
Die Fläche zwischen der Lessingstraße, der Reinhold-Frank-Straße, der Willy-Brandt-Straße und der B 291 stand damit zur Disposition und wurde im November 2010 an die Firma BauLand! Entwicklung GmbH, Schwetzingen, verkauft. In dem notariellen Kaufvertrag wurde die Erschließung des Gebietes gemäß § 124 des Baugesetzbuches (BauGB) der BauLand! Entwicklung GmbH übertragen. Diese hat sich dazu verpflichtet, „auf eigene Kosten die Fläche bauleitplanerisch und erschließungstechnisch zu beplanen, eine Bodenneuordnung durchzuführen und das Plangebiet mit den notwendigen Erschließungsanlagen zu versehen. Es soll neben einem Allgemeinen Wohngebiet nach Möglichkeit ein Zentrum für betreutes Seniorenwohnen mit angegliedertem Ärztehaus entstehen.
Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Heidelberg-Mannheim (FNP 2015/2020) vom 03.05.2006 wird im Parallelverfahren in Abstimmung mit dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim vorgenommen. Im Zuge der parallelen Anpassung des Flächennutzungsplanes entspricht die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Nord-West“ den zukünftigen städtebaulichen Zielsetzungen der vorbereitenden Bauleitplanung und der übergeordneten räumlichen Planung.
Die 4. Teiländerung des Bebauungsplans „Wohngebiet Nord-West“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB entsprechend den Verfahrensvorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht durchzuführen. Gleichzeitig sollen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der 4. Teiländerung des Bebauungsplans umfasst das Gebiet östlich der Lessingstraße, südlich der Reinhold- Frank-Straße, westlich der Willy-Brandt-Straße, nördlich der B 291. Er umfasst die Flurstücke Nr. 6767 und 6768. Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 1,5 ha.
Gemeinderat Gerhard Wenner (SPD) regte an, im Bereich der Nahversorgung (Bäckerei, Metzgerei, Café) Angebote zu schaffen.
Daraufhin stimmte der Gemeinderat einvernehmlich dem Vorhaben zu. Der Öffentlichkeit wird durch eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls nach § 4 (2) BauGB innerhalb eines Monats Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Weiter beschloss der Gemeinderat gemäß § 14 und § 16 BauGB einvernehmlich eine Veränderungssperre für das in der Ausgabe Nr. 4 des Mitteilungsblattes der Gemeinde Oftersheim von letzter Woche im amtlichen Teil abgedruckten Gebiet.
Kindergarten Albert-Schweitzer-Straße
- Übernahme der Betriebsträgerschaft -
Nachdem der mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Mannheim/Rhein-Neckar, geschlossene Betriebsträgervertrag auf Wunsch der Gemeinde Oftersheim im November 2010 in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wurde, galt es nun, eine Entscheidung über die Betriebsträgerschaft des neuen Kindergartens in der Albert-Schweitzer-Straße zu treffen. Dabei stand die grundsätzliche Frage im Raum, ob der Kindergarten durch einen freien Träger oder durch die Gemeinde Oftersheim betrieben wird.
Als mögliche freie Träger standen die Regenbogen gGmbH, Mannheim, und der Verein Postillion e.V. mit Sitz der Geschäftsstelle in Wilhelmsfeld zur Disposition. Mit beiden Interessenten wurden gute Gespräche geführt.
Eine weitere und die von der Verwaltung favorisierte Option war die Übernahme dieser großen Einrichtung mit voraussichtlich drei Krippen- und drei Kindergartengruppen und damit einem kommunalen Prestigeobjekt in Eigenregie, sprich in kommunaler Betriebsträgerschaft, da diese Lösung eine unmittelbare Einflussnahme auf das Betriebsgeschehen bietet. Die Gemeinde kann verschiedene Abläufe selbst bestimmen und festlegen.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich bei 18 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen dem Betrieb des neuen sechsgruppigen Kindergartens in der Albert-Schweitzer-Straße in kommunaler Trägerschaft zu.
Sanierung der Dachfläche der Friedrich-Ebert-Schule
In seiner Sondersitzung am 24.01.2009 nahm der Gemeinderat Kenntnis vom Schulentwicklungsplan 2025 und in diesem Zusammenhang auch von der Entwicklung der Friedrich-Ebert-Grundschule einschließlich der Bedarfssituation. Ausgangspunkt für die Schulentwicklungsplanung war die rasche Entwicklung des Neubaugebietes Nord-West und damit verbunden die stetig zunehmende Nachfrage nach Betreuungsangeboten außerhalb des Unterrichts. Bis zum Jahr 2015 werden laut Gutachten bis zu 180 Grundschüler auf die Friedrich-Ebert-Schule zukommen, was eine dauerhafte Dreizügigkeit bis hin zu einer Vierzügigkeit und damit einen Bedarf von 12 Klassenzimmern und entsprechenden Gruppenräumen mit sich bringt. Ein weiteres Ziel war die Errichtung eines Kinderhauses, um Kernzeit- und Hortbetreuung zentral in einem Gebäude unterzubringen und Synergien zu nutzen, wodurch jedoch Klassenräume wegfallen würden. Daher sprach man sich für eine Aufstockung des Neubaus in Verbindung mit der dringend notwendigen Sanierung des Eternitdaches aus und könnte damit zunächst, so lange eine angespannte Raumsituation in Folge höherer Schülerzahl besteht, dort zwei Klassenzimmer unterbringen und zum anderen auch dem Wunsch von Schulleitung und Lehrerschaft nach einem größeren Raum für 70-80 Personen zum Zwecke schulischer Veranstaltungen Rechnung tragen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.02.2009 beschlossen, dem Architekturbüro Numerobis aus Schwetzingen den Auftrag zur Vorplanung einer Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule und der Untersuchung der technischen Machbarkeit einer Aufstockung des sogenannten „Neubautraktes“ zu erteilen.
Die Schulräume reichen zwar rein quantitativ aus, um auch eine Dreizügigkeit zu gewährleisten, allerdings wird man dabei nicht allen pädagogischen Anforderungen, die mit der Vorhaltung weiterer Räumlichkeiten einhergehen, gerecht werden können. Dies könnte – je nach Entwicklung im Schulbereich – zu Engpässen führen.
Allerdings zeigt die Kurve der demographischen Entwicklung der Gemeinde, wenn auch durch das Baugebiet “Nord-West“ etwas zeitverzögert, wie im gesamten Bundesgebiet einen mittelfristig negativen Trend auf, so dass der reale Mehrbedarf an Schulraum nur von befristeter Dauer sein wird und mit einer Verlegung der Schulbezirksgrenzen in gewissem Maße Engpässen entgegengesteuert werden kann. Auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung im schulpolitischen Bereich erscheint eine große Investition für die Erweiterung des Schulgebäudes sehr fraglich zu sein.
Auf die Errichtung eines Kinderhauses muss allerdings bis auf Weiteres verzichtet werden, die jeweiligen Einrichtungen verbleiben in den vorhandenen Räumlichkeiten.
In der Vorplanung des Architekturbüros Numerobis, Schwetzingen, wurden verschiedene Varianten untersucht, die auch die Problematik des durch die Baurechtsbehörde geforderten zweiten baulichen Rettungsweges beinhalteten. Aufgrund der dringenden kurzfristigen Umsetzung wurde diese Baumaßnahme mittels einer außenliegenden Fluchttreppe bereits 2010 umgesetzt. In diesem Zuge wurde auch die Dacheindeckung des Hochbaus erneuert und eine entsprechende Wärmedämmung über der obersten Geschossdecke eingebaut.
Während der Bauarbeiten zeigte sich jedoch nochmals die dringende Notwendigkeit der zügigen Sanierung der alten Dacheindeckung des „Neubaus“ aus dem Jahr 1952/1953. Aufgrund des Alters der Eternitplatten sind hier sowohl umfangreiche Schäden (Risse) in den Platten festzustellen als auch zahlreiche Mängel in der Dachentwässerung. Da das vorhandene Material asbesthaltig ist, kommt eine fachgerechte Reparatur nicht in Frage. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist der Bauverwaltung zwar noch kein direkter Wassereintrag in den Klassenräume bekannt, allerdings zeigte eine Bauteilöffnung der innenliegenden Decke deutlichen Wassereintritt im Bereich der Verschraubungen. Dieser tropft offenkundig im Bereich der Zwischendecke ab und trocknet innerhalb der Sommermonate wieder ab. Wie lange dieser Status quo noch zu erhalten ist, kann nicht abschließend gesagt werden. Die Lebensdauer eines Eternitdaches ist jedenfalls mit einem Alter von über 50 Jahren bei Weitem überschritten.
Eine Grobkostenschätzung für eine reine Sanierung der Dachhaut und Anpassung der Wärmedämmung an die heutigen Anforderungen unter Beibehaltung der vorhandenen Dachkonstruktion wird durch das Architekturbüro Numerobis auf ca. 100.000 Euro geschätzt. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage sah der Beschlussvorschlag der Verwaltung vor, in den Sommerferien 2011 die bestehende Dachfläche zu sanieren und bis auf Weiteres auf eine Aufstockung der Friedrich-Ebert-Schule zu verzichten.
Bürgermeister Helmut Baust wies darauf hin, dass die Rektorin der Friedrich-Ebert-Schule, Judith Herden, über die geplante Maßnahme informiert und mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden sei.
Der Gemeinderat beschloss einvernehmlich, die Eternitdachfläche des „Neubautraktes“ der Friedrich-Ebert-Schule zu sanieren. Ferner beschließt er einvernehmlich, auf eine Erweiterung des Schulraumes mittels Aufstockung bis auf Weiteres zu verzichten.
Gemeinderat Peter Wierer (SPD) erkundigte sich nach den Brandschutzauflagen und Bestimmungen zur Abwehr von Amokläufen in den örtlichen Schulen. Ortsbaumeister Ernst Meißner erläuterte, dass im Bereich Brandschutz die ursprünglich vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt worden seien, es jedoch bereits neue Erkenntnisse und Vorschriften gebe. Bezüglich der Amokprävention gebe es noch keinen einheitlichen Erlass, deshalb müsse und werde die Gemeinde mit Maßnahmen abwarten.
Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg am 27.03.2011
- Entschädigung der Mitglieder der Wahlvorstände sowie der sonstigen Hilfskräfte
Am 27.03.2011 wird der 15. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Nach § 9 Abs. 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (Landeswahlordnung - LWO) kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für die Tätigkeit am Wahltag ein Zehrgeld von 21,00 € gewährt werden. § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung schließt jedoch nicht aus, dass die Städte und Gemeinden den Mitgliedern der (Brief)Wahlvorstände eine höhere Entschädigung, z.B. nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, zahlen. Dasselbe gilt für die Entschädigung von Hilfskräften, die von § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung nicht erfasst werden.
In der Vergangenheit orientierte sich die Gemeinde Oftersheim hinsichtlich der Höhe der Wahlhelferentschädigung an den Entschädigungsbeträgen gemäß § 1 Abs. 2 der örtlichen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhielten bisher 52,00 € pro Wahltag und die Mitglieder der Briefwahlvorstände 43,00 € pro Wahltag, da sie zeitlich kürzer im Einsatz sind.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Entschädigungsbeträge für die Mitglieder der Wahlvorstände auf 40,00 € und für die Mitglieder der Briefwahlvorstände auf 30,00 € zu reduzieren.
Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einvernehmlich zu. Die obigen Beträge gelten auch für andere vom Zeitaufwand her vergleichbare Wahlen, wie Bürgermeisterwahlen, Bundestagswahlen und zukünftige Landtagswahlen.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Erfreulicherweise hatte der Gemeinderat auch diesmal wieder folgende Spendenannahmen zur Kenntnis zu nehmen und für diese eine Bestätigung auszusprechen:
• 20,00 Euro von Frau Maria Hartmayer für soziale Zwecke,
• 20,00 Euro vom Frau Margot Niemann für soziale Zwecke.
Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben
Bürgermeister Baust informierte den Rat darüber, dass die Gemeinde Oftersheim über die Planungen hinsichtlich der Baumaßnahmen und die Verkehrsleitplanungen im Zuge der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches L 600 / L 544 (Bruchhäuser Straße / Oftersheimer Landstraße) nicht informiert worden sei, was im Gremium für Unverständnis sorgte. Er habe in einem Schreiben an das Regierungspräsidium Karlsruhe mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es ein unhaltbarer Zustand sei, dass Oftersheim als Gemarkungsgemeinde nicht im Vorfeld in die Planungen eingebunden gewesen sei sondern erst von den Bauarbeiten und der Umleitung erfahre, wenn diese bereits im Gange seien. Gemeinderätin Annette Dietl-Faude (CDU) wies in diesem Zusammenhang auf die chaotischen Verkehrszustände in den Morgenstunden und die Gefahren für die mit dem Fahrrad zur Schule fahrenden Schüler hin.
Anfragen
Aus dem Gemeinderat gab es keine Anfragen.
Aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer gab es eine Wortmeldung, die darauf hinwies, dass die zwischen der Stadt Schwetzingen und der Gemeinde im Jahr 1982 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung nichtig sei, da sie sittenwidrige Passagen für die Gemeinde Oftersheim enthalte.