Beschäftigung des Gemeindevollzugsbediensteten Wolfram Müller
Die Gemeinde Oftersheim hat seit 01.12.2010 zur Unterstützung des Gemeindevollzugsbediensteten Michael Fischer eine weitere Person im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bestellt. Diese Tätigkeit wurde dem ehemaligen Leiter des Polizeipostens Oftersheim, Herrn Wolfram Müller, übertragen. Herr Müller kann neben fundierten Erfahrungen im Polizei- und Straßenverkehrsrecht auf ausreichende Ortskenntnisse zurückgreifen und ist deshalb für die vorgegebene Aufgabenstellung besonders geeignet. Er steht dem Ordnungsamt auch als Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung des vollzeitbeschäftigten Vollzugsbediensteten zur Verfügung.
Nach § 80 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg können sich die Ortspolizeibehörden zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen. Diese haben bei der Erledigung ihrer dienstlichen Verrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinne dieses Gesetzes.
Folgende polizeilichen Vollzugsaufgaben wurden Herrn Müller per Dienstanweisung nach § 31 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz übertragen:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halten und Parken von Kraftfahrzeugen);
- Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Plakate, Straßensperrungen, Baugerüste, Container usw.);
- Vollzug der Vorschriften über den Schutz öffentlicher Straßen und über das Reinigen und Bestreuen der Gehwege;
- Kontrolle und Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenraums durch Pflanzenwuchs;
- Vollzug von Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen der Ortspolizei-behörde;
- Vollzug der Vorschriften über das Verbot, Verkehrshindernisse zu bereiten oder Fahrzeuge unbeleuchtet abzustellen;
- Schutz von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung.
Die Übertragung weiterer „sonstiger“ Aufgaben bleibt vorbehalten.
Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Das Ordnungsamt und der kommunale Ordnungsdienst arbeiten eng mit dem Polizeirevier Schwetzingen und den Verkehrsbehörden zusammen, um tragfähige Lösungen dieses Problembereichs zu erzielen. Gerade die örtliche Parksituation und das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer/innen sorgen immer wieder für allgemeinen Unmut. Falschparker sind in jedem Fall ein Ärgernis. Häufig kommt es vor, dass der Durchgangsverkehr so beeinträchtigt wird und dass Busse, Müllfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge eine Engstelle nicht passieren können. Aber auch für Fußgänger und Radfahrer stellen rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge oft eine Verkehrsbehinderung dar.
Durch die Neueinstellung von Herrn Wolfram Müller wird es den beiden Vollzugsbediensteten ermöglicht, auch in den Abendstunden sowie am Wochenende gemeinsame Präsenzstreifen durchzuführen. Die Präsenzstreifen mit dem Vertreter der Gemeinde Plankstadt finden wie bisher statt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hoffen, dass diese auch präventiven Maßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit dazu führen, das Verhalten und die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer weiter zu fördern.
Wir wünschen Herrn Müller einen guten Einsatzstart und viel Verhandlungsgeschick bei der Ausführung seiner Tätigkeit. Der Umgang mit dem Bürger, insbesondere bei der Erhebung von Verwarnungsgeldern, stellt hohe Anforderungen, die besonders bei der derzeitigen Wirtschaftslage nicht selten mit Konfliktgesprächen behaftet sind.