Für die Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2011 sucht die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises weitere zuverlässige Interviewerinnen und Interviewer. Auch in Oftersheim besteht noch Bedarf. Für den Einsatz wird eine Aufwandsentschädigung von bis zu 700 Euro bezahlt. Weitere Informationen finden Sie hier:
Was ist der Zensus 2011?
Wie viele Menschen leben in Baden-Württemberg? Wo werden Schulen gebraucht? Stehen Wohnungen leer? Wie viele Menschen erreichen demnächst das Rentenalter? Um diese Fragen zu beantworten, wird zum Stichtag 9. Mai 2011 in Deutschland ein Zensus, eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in unserem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten. Es werden aktuelle Daten benötigt, da die letzten Volkszählungen in Deutschland über 20 Jahre zurückliegen. Beim Zensus 2011 werden erstmals vorhandene Daten aus den Melderegistern und den Registern der Bundesagentur für Arbeit für statistische Zwecke genutzt. Das reduziert die Belastungen der Bürgerinnern und Bürger und senkt die Kosten. Ergänzend sind Befragungen bei bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung, bei allen Eigentümern von Gebäuden und Wohnungen sowie in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen vorgesehen. Das verbessert die Qualität der Daten; außerdem sind nicht alle benötigten Informationen in Registern enthalten.
Wer wird beim Zensus befragt?
Rund ein Drittel der Bevölkerung wird beim Zensus Auskunft geben, vor allem als Hausbesitzer oder gegebenenfalls als Einwohner bei der Haushaltebefragung. Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen erhalten per Post einen Bogen zugeschickt, den sie ausfüllen müssen, auf dem Papier oder online. Für die Haushaltebefragung werden nach einem Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt und dort alle Personen durch Interviewerinnen und Interviewer persönlich befragt. Alternativ können die Antworten aber auch postalisch oder online übermittelt werden.
Welche Fragen werden bei der Haushaltebefragung gestellt?
Bei der Haushaltebefragung wird unter anderem nach Alter, Geschlecht und Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Religion sowie Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss und Berufstätigkeit gefragt. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt.
Wie wird die Haushaltebefragung durchgeführt?
Die Haushaltebefragung wird von örtlichen Erhebungsstellen durchgeführt, die bei Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnern und allen Landkreisen eingerichtet werden. Zu den Aufgaben der Erhebungsstellen gehört die Anwerbung, Auswahl und Schulung der Interviewerinnen und Interviewer sowie die Durchführung der Befragung. Die ausgefüllten Fragebogen werden dann vom Statistischen Landesamt abgeholt, aufbereitet und zu Ergebnissen zusammengefasst.
Wie viele Interviewerinnen und Interviewer werden in Baden-Württemberg benötigt?
Im Land werden vermutlich rund 13.000 Interviewerinnen und Interviewer tätig sein, im Rhein-Neckar-Kreis ca. 860.
Wer kann Interviewer für den Zensus werden?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zuverlässig und verschwiegen sind, können Interviewerin oder Interviewer werden. Bei schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters können auch Jugendliche ab 16 Jahren eingesetzt werden.
Die Interviewerinnen und Interviewer werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich verpflichtet, die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einzuhalten. Die aus der Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige dürfen zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke als den Zensus verwendet werden. Daten dürfen nie an Dritte weitergegeben werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf kein erkennbarer Interessenkonflikt zwischen beruflicher Tätigkeit und Interviewertätigkeit bestehen.
Wie sieht die finanzielle Entschädigung aus?
Die Interviewerinnen und Interviewer werden jeweils etwa 100 Personen befragen, sodass die Aufwandsentschädigung in der Summe voraussichtlich zwischen 500 € und 700 € betragen wird. Dieser Betrag ist ganz oder zumindest teilweise steuerfrei.
In welchem Zeitraum wird die Erhebung durchgeführt?
Voraussetzung für die Tätigkeit als Interviewer ist die Teilnahme an einer Schulung. Diese wird in dem Monaten März und April voraussichtlich in der Erhebungsstelle in Dossenheim stattfinden; die Termine werden rechtzeitig mitgeteilt. Der Erhebungszeitraum beginnt mit der Vorbegehung ab 10.04.2011. Die eigentlichen Erhebungen werden zwischen dem 09.05.2011 und dem 31.07.2011 durchgeführt. Bitte beachten Sie auch, dass jeder Erhebungsbeauftragte in diesem Zeitraum mindestens zwei Mal seine Erhebungsunterlagen in der Erhebungsstelle in Dossenheim abgeben soll.
Wie werden die Arbeitsbezirke eingeteilt?
Vom Statistischen Landesamt gibt es die Vorgabe, dass die Interviewer nicht in ihrem direkten Wohnumfeld tätig sein dürfen. Daneben darf wie oben beschrieben kein Interessenskonflikt zwischen der Tätigkeit als Interviewerin oder Interviewer und der beruflichen Tätigkeit bestehen.
In erster Linie werden die Interviewerinnen und Interviewer in ihrem Wohnort, jedoch nicht in ihrem direkten Wohnumfeld bzw. in ihrem dienstlichen Zuständigkeitsbezirk eingesetzt.
Ich möchte gern Interviewer werden, wo kann ich mehr erfahren und mich anmelden?
Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises ist folgendermaßen erreichbar:
Tel.: 06221/522-2511 (Frau Weis) oder 06221/522-2510 (Herr Then-Bergh)
Fax.: 06221/522-92511 oder 06221/522-92510
E-Mail: zensus2011@rhein-neckar-kreis.de
Einen Anmeldebogen für die Tätigkeit als Interviewerin oder Interviewer können Sie sich über die Homepage des Rhein-Neckar-Kreises(www.Rhein-Neckar-Kreis.de) ausdrucken oder bei uns anfordern. Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen dann an unsere Postanschrift:
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Zensus 2011
Postfach 10 46 80
69036 Heidelberg
oder per Fax an die o. g. Nummern.
Weitere allgemeine Informationen zum Zensus finden Sie unter www.zensus2011.de oder unter www.statistik-bw.de.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!