In der letzten Zeit kamen vermehrt Beschwerden, dass auf den Friedhof Hunde mitgeführt werden und ihr Geschäft auf den Gräbern verrichten.
Dies ist nach der Friedhofsordnung nicht erlaubt. Hunde außer Blindenhunde haben auf dem Friedhof nichts zu suchen.
Das Friedhofspersonal ist befugt, trotzdem mitgebrachte Hunde des Friedhofs zu verweisen. Werden die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Der Friedhof als Ort der Ruhe und Besinnung genießt besonderen Schutz. Schon aus Pietäts- und Anstandsgründen sollte es selbstverständlich sein, Hunde vor dem Friedhof anzubinden oder gar nicht erst mitzubringen.
(Bildquelle: www.bilderkiste.de)