Die Gemeinderatssitzung am Dienstag, 09.11.2010, war trotz der relativ kleinen Tagesordnung im öffentlichen Sitzungsteil (eine nichtöffentliche Beratung folgte im Anschluss) erneut gut besucht und führte zu folgenden wesentlichen Beratungs- und Beschlussergebnissen:
Änderung der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
Die Satzung der Gemeinde Oftersheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) stammt aus dem Jahr 1989 und wurde durch Änderungssatzung in den Jahren 2001 und 2009 jeweils angepasst.
Die Satzung bedurfte nun einer Anpassung an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das vorschreibt, dass Arbeitnehmern eine Ruhephase von mindestens neun Stunden zwischen dem Arbeitsende und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag gewährt werden muss.
Die Streupflichtsatzung gibt vor, dass montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein muss. Aufgrund der notwendigen Arbeiten in der Räumstufe 1 (Straßen mit hoher Priorität) benötigt der gemeindliche Bauhof ca. zwei Stunden zur Durchführung. Die Mitarbeiter beginnen deshalb ihren Dienst um 5.00 Uhr. Die Räumpflicht endete bisher um 21.00 Uhr mit der Konsequenz, dass die Bauhofarbeiter während den Wintermonaten lediglich eine Ruhezeit von acht Stunden erreicht hatten, was nicht den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes entspricht und arbeitsschutz- und haftungsrechtliche Konsequenzen für die Gemeinde hätte.
Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Räum- und Streupflicht für die Gemeinde und die privaten Straßenanlieger künftig generell um 20.00 Uhr endet sowie die entsprechende Änderung der Streupflichtsatzung. Die Änderungssatzung ist im amtlichen Teil dieser Ausgabe abgedruckt.
Dies entspricht auch der aktuell gültigen Rechtslage, die besagt, dass der nächtliche Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht gesichert werden muss. Dieser beginnt um 20.00 Uhr, sodass die Gemeinde trotz der Reduzierung auch weiterhin den rechtlich geforderten Rahmen erfüllen würde. Im Vergleich zu den Regelungen der umliegenden Gemeinden erreicht die Gemeinde Oftersheim auch nach der Reduzierung der Geltungsdauer der Räum- und Streupflicht einen guten Standard.
Bürgermeister Helmut Baust stellte klar, dass der Bauhof selbstverständlich bei Witterungsbedingungen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen (Eisregen, Glatt- oder Blitzeis etc.), auch weiterhin wie bisher nach 20.00 Uhr ausrücken und seiner Räum- und Streupflicht nachkommen wird. In diesen (Sonder)Fällen – so Baust – sei eine Nichteinhaltung der Ruhezeit von neun Stunden haftungsrechtlich abgedeckt. Der Streuplan der Gemeinde Oftersheim werde entsprechend angepasst. Ferner erinnerte der Bürgermeister daran, dass auch die Anwohner, vor deren Haus kein Gehweg ist, zum Räumen verpflichtet seien. Gemeinderat Walter Pfister gab jedoch zu bedenken, dass das Schneeräumen häufig schwierig sei, da die Autos die Gehwege zuparken würden und viele Anwohner keinen Vorgarten hätten.
Abschließend sprach Bürgermeister Baust im Zusammenhang mit der Räumpflicht das Thema Säuberung des Friedhofs an. Es habe in der letzten Zeit häufiger Beschwerden über die lauten Laubbläser dort gegeben, die dem Charakter des Friedhofes als Stätte des Rückzugs und der Stille zuwiderliefen. Er bat um Verständnis bei der Bevölkerung, da das Laub nun mal weggeräumt werden müsse.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat hatte auch diesmal wieder erfreulicherweise folgende Spendenannahmen zur Kenntnis zu nehmen und für diese eine Bestätigung auszusprechen:
- 800,00 € vom/von der Eiscafé/Pizzeria Aquila für die September-Veranstaltung der „Musik im Park“-Reihe
- 750,00 € von Herrn Diplom-Ingenieur Friedrich Esch für soziale Zwecke
- 185,58 € von der Firma Kücherer GmbH in Form einer Sachspende für die Jugendfeuerwehr
Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben
Nach Terminbekanntgaben und der Information des Bürgermeisters, dass der Förderkreis Wildgehege in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung mit dem Aufstellen des zweiten Zaunes rund um das Wildschweingehege begonnen habe, informierte Ortsbaumeister Ernst Meißner das Gremium über die laufenden Bauvorhaben der Gemeinde:
Kindergarten Albert-Schweitzer-Straße:
Die Maurer- und Rohbauarbeiten sind soweit abgeschlossen. In der letzten November- oder der ersten Dezember-Woche beginnt der Dachdecker mit den Dachabdichtungsarbeiten. Insgesamt liegen die Arbeiten im Zeitplan.
Rose-Saal:
Die Heizung und ein Teil der Lüftungssteuerung sind in den Herbstferien ausgetauscht worden. Die Restarbeiten hinsichtlich der Erneuerung der Lüftungssteuerung werden voraussichtlich bis Ende der Woche abgeschlossen sein.
Friedrich-Ebert-Schule:
Die Baumaßnahmen sind bis auf kleinere Malerarbeiten abgeschlossen.
Theodor-Heuss-Schule:
Die Baumaßnahme ist soweit abgeschlossen, allerdings müssen noch kleinere Arbeiten an den Jalousien vorgenommen werden.
Kanalsanierung Kantstraße:
Die Arbeiten verlaufen reibungslos. Noch vor Weihnachten kann die Straße voraussichtlich wieder freigegeben werden. Probleme gibt es bei den Randsteinen zum Bürgersteig hin. Beim Ausbau des Straßenbelages hat sich herausgestellt, dass die Fundamente ursprünglich nicht ausreichend betoniert wurden. Diese müssen daher wahrscheinlich komplett ersetzt werden, was voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von 12.000 bis 15.000 Euro verursachen wird.
Anfragen
Die Anfrage von Gemeinderat Jens Geiß bezog sich auf einen Artikel über die Veranstaltung des Jugendzentrums „Rock im JUZ, statt Rose-Saal“ in der Schwetzinger Zeitung. Darin sei zu lesen gewesen, dass die Veranstaltung nicht mehr im Rose-Saal stattfinden dürfe. Herr Geiß fragte nach den Hintergründen für die Entscheidung der Verwaltung. Bürgermeister Baust und Hauptamtsleiter Jens Volpp erläuterten, dass sich das JUZ für eine solche Veranstaltung besser eigne und dass der Rose-Saal, wenn man die letzten „Rock im Saal“-Veranstaltungen Revue passieren ließe, für die Besucherresonanz überdimensioniert sei. Die Entscheidung, den Veranstaltungsort ins JUZ zu verlegen, sei im Einvernehmen mit dem kommunalen Ansprechpartner in Sachen Jugendförderung, Jürgen Weber, getroffen worden.
Gemeinderat Peter Wierer erkundigte sich nach den beiden Rottweilern, die in der Vergangenheit Anlass für Beschwerden waren. Bürgermeister Baust und Hauptamtsleiter Volpp informierten, dass die Besitzer mit den Hunden weggezogen seien und das Ordnungsamt eine Verfügung erlassen habe, dass die beiden Hunde auf dem betreffenden Gartengrundstück nicht mehr gehalten werden dürfen. Im Frühjahr würden wieder regelmäßige Kontrollen vor Ort durchgeführt.
Aus den Reihen der Zuhörer gab es keine Anfragen.