Mit einer vielfältigen Tagesordnung befasste sich der Gemeinderat am vergangenen Dienstag in seiner Sitzung mit öffentlichem und nichtöffentlichem Teil. Zunächst stellte das Kreisforstamt dem Gremium den Forsteinrichtungsplan 2009-2018 sowie den Hiebs- und Kulturplan 2011 vor, danach stand ein Sachstandsbericht zum Fortbestand der Wildgehege an. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Einführung der Metropol-Card in der Gemeindebücherei, die Neugestaltung des Außenspielbereiches des katholischen Kindergartens St. Kilian, Auftragsvergaben im Rahmen des Neubaus des Kindergartens in der Albert-Schweitzer-Straße und die Beschlussfassung über einen Bauantrag. Den Abschluss machte die Beratung über den Umbau und die Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlagen Hardtwald Ost und West. Die wesentlichen Beratungsergebnisse aus dem öffentlichen Teil sind im Folgenden zusammengefasst:
Gemeindewald Oftersheim
a) Forsteinrichtung 2009-2018
b) Hiebs- und Kulturplan 2011
Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes ist alle zehn Jahre ein neuer periodischer Betriebsplan für die Bewirtschaftung des Waldes aufzustellen. Für den Gemeindewald Oftersheim galt es nun den Betriebsplan für den Forsteinrichtungszeitraum 2009-2018 und darüber hinaus den Hiebs- und Kulturplan für das Jahr 2011 zu beschließen. Forstdirektor Sebastian Eick und Herr Forstamtmann Andreas Kolb vom Kreisforstamt stellten dem Gremium die beiden Zahlenwerke vor. In seinem Vortrag wies Forstdirektor Eick darauf hin, dass unter Forsteinrichtung das mittlerweile über Jahrzehnte bewährte Instrument zur Umsetzung einer geregelten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu verstehen ist. Regelmäßige Inventuren sorgen dafür, dass nicht mehr Holz genutzt wird, als nachwachsen kann. Die Forsteinrichtung ist ein Instrument zur Sicherung der Nachhaltigkeit und stellt einen planmäßigen und schonenden Umgang mit der Ressource Wald sicher. Neben der Sicherung von Holzvorräten gehen die Anforderungen an den Wald inzwischen sehr viel weiter. Er soll der Erholung dienen und vor Umweltgefahren schützen. Deshalb hat die Forsteinrichtung nicht nur die nachhaltige Sicherung der Holznutzung, sondern die Sicherung aller vom Wald wahrzunehmenden Funktionen planerisch zu berücksichtigen. Bewirtschaftung des Waldes erfolgt so, dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion auf Dauer gewährleistet werden können.
Von den 600 Hektar Wald auf Oftersheimer Gemarkung sind 120 Hektar Gemeindewald (hier sind auch der Golfplatz und Flächen, des Gartenbauvereins enthalten) und davon sind etwa 83 Hektar Waldbetriebsfläche. Der Rest ist Staatswaldfläche. 84 % der vorkommenden Bäume sind Kiefern, bei den Laubbäumen erreicht die Buche mit 11 % den höchsten Anteil. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere Baumarten, die aber wenig verbreitet sind. Im Forteinrichtungsplan sind 380 Festmeter an jährlichem Einschlag vorgesehen. Wichtig ist, dass die Waldentnahmen ausgewogen sind und den Wald nicht überstrapazieren bzw. in seiner Gesamtheit gefährden.
Auf 7,4 Hektar sind für den Planzeitraum von 10 Jahren Verjüngungsflächen vorgesehen. Als Richtwert geht man davon aus, dass etwa 10 % der Waldbetriebsfläche nach und nach verjüngt werden soll. Auf 3,5 Hektar soll die Verjüngung natürlich vonstatten gehen (meist Kiefern und Buchen), auf einer Fläche von 3,9 Hektar ist ein künstlicher Anbau von jungen Baumbeständen (Douglasie, trockenverträgliche Laubbäume) vorgesehen.
Förster Andreas Kolb erläuterte die Kernpunkte des Hiebs- und Kulturplanes 2011. Da der Einschlag im Jahr 2010 mit 45 Festmetern für zufällige Nutzungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen sehr sparsam ausgefallen ist, ist für das Jahr 2011 ein ausgeprägter Einschlag von 645 Festmetern vorgesehen, was der Gemeinde im Betriebsplan einen Einnahmenüberschuss von 11.700 € beschert. Forstdirektor Eick zeigte sich überzeugt, dass die Einnahmen aus den Holzerlösen aufgrund des aktuell hohen Preisniveaus realistisch und auch so erzielbar sind. Der Gemeinderat beschloss beide Pläne einstimmig.
Danach erläuterten Bürgermeister Helmut Baust und Forstdirektor Sebastian Eick das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg. Das Alt- und Totholzkonzept wurde von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutzentwickelt und basiert auf dem Leitgedanken, dass die während der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung üblicherweise gekappten Alters- und Zerfallsphasen von Bäumen in einem für den Naturschutz ausreichenden Umfang erhalten bleiben. Diese Phasen sowie stehendes und liegendes Totholz sind für zahlreiche Arten wie Spechte, Fledermäuse (z.B. Bechsteinfledermaus) und Käfer (z.B. Heldbock, Körnerbock) wichtige Lebensstätten.
Das Konzept hat zwei wesentliche Bestandteile: Zum einen die Waldrefugien, zum anderen die Habitatbaumgruppen. Bei den Waldrefugien handelt es sich um Flächen, die mindestens 1 ha groß sind und die der natürlichen Entwicklung bis zum Zerfall überlassen werden. Waldrefugien werden durch die sogenannte Forsteinrichtung ausgewiesen. Bei den Habitatbaumgruppen handelt es um bis zu 15 Bäume, die bis zum natürlichen Absterben im Bestand bleiben. Das können Höhlenbäume, Bäume mit größeren Stammverletzungen, Horstbäume oder sog. Methusalembäume sein. Es ist vorgesehen, dass alle 3 ha eine Habitatbaumgruppe ausgewiesen wird.
Die Grundidee des Alt- und Totholzkonzeptes ist es, innerhalb bewirtschafteter Wälder ein flächendeckendes Netz kleinerer Flächen dauerhaft oder periodisch aus der Nutzung zu nehmen und ihrer natürlichen Entwicklung und dem Zerfall zu überlassen. Das Alt- und Totholzkonzept ist ein wegweisendes Konzept für eine verbesserte Integration von Naturschutzzielen in bewirtschafteten Wäldern im Sinne einer nachhaltigen, multifunktionalen Waldwirtschaft. Das Alt- und Totholzkonzept wurde für den Staatswald des Landes Baden-Württemberg entwickelt und ist in diesem verbindlich umzusetzen. Bürgermeister Baust wies darauf hin, dass er das Konzept für gut erachtet und dass die Gemeinde es in ihren Waldflächen anwenden sollte, allerdings gegen Anrechnung dieser Schutzflächen auf ein Ökokonto, welches dann bei Baumaßnahmen als Kompensations-/Ausgleichsmaßnahmen zu werten ist. Herr Eick stellte klar, dass lediglich die Waldrefugien ökokontofähig sind, da sie in die Forsteinrichtungsplanung einfließen, die Habitatbaumgruppen seinen Informationen zufolge jedoch nicht. Herr Baust sprach sich trotzdem für die vorgeschlagene Vorgehensweise aus, da sowieso erst bei einer konkreten Baumaßnahme geprüft wird, was die Gemeinde als bereits vorhandene Ausgleichsmaßnahmen in den Naturschutzausgleich einbringen kann.
Gemeinderat Walter Pfister fragte an, ob sich die Waldflächen, in denen das Alt- und Totholzkonzept umgesetzt wird, zu Brutstätten für Schädlinge wie den Borkenkäfer entwickeln könnten, was Herr Eick verneinte. Bei den hier in der Region herrschenden Waldstrukturen – so Eick – bestehe kein Grund zur Sorge.
Das Gremium folgte einvernehmlich dem Vorschlag der Verwaltung, das Alt- und Totholzkonzept auch in den Waldflächen der Gemeinde Oftersheim zu realisieren.
Zum Abschluss warf Gemeinderat Peter Wierer die Frage auf, wo die Oftersheimer Bürger Brennholz aufarbeiten und lagern könnten. Förster Andreas Kolb stellte klar, dass eine Lagerung im Wald und am Waldrand verboten sei, um den Verkehr im Wald auf ein Minimum zu beschränken. Die Gemeinde müsste eine Fläche zur Verfügung stellen, auf der Brennholz gelagert und aufbereitet werden könne, so wie beispielsweise die Stadt Walldorf. Bürgermeister Baust verwies auf die Bemühungen der Gemeinde und des ehemaligen Försters Gerd Volkland seit fast zwei Jahren, eine Fläche auf Oftersheimer Gemarkung zu finden, die als Holzlagerplatz genutzt werden könnte. Der Verwaltung – so Baust – sei eine solche Fläche nicht bekannt und er wäre für Hinweise/Flächenvorschläge aus der Bevölkerung sehr dankbar.
Fortbestand der Wildgehege
Bereits in seiner Sitzung im Mai dieses Jahres hatte der Gemeinderat den Fortbestand der Wildgehege beschlossen. Zwischenzeitlich bestätigte das Veterinäramt, dass aus deren Sicht alle Auflagen erfüllt wurden, bis auf den Bau eines zweiten Zaunes, der bis Ende Oktober gestellt wird, und auch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als „Untere Forstbehörde“ gab grünes Licht für die Fortführung der Wildgehege zunächst bis zum 31.12.2015. Die Errichtung des zweiten Zaunes wird vom Förderkreis Wildgehege Oftersheim e.V. in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung durchgeführt. Die Kosten dieser Maßnahme trägt vereinbarungsgemäß der Förderverein.
Die Betreuung des Rotwild- und des Schwarzwildgeheges übernimmt seit Juni dieses Jahres Herr Dieter Fackel – ausgebildeter und geprüfter Jäger. Er ist für die Beaufsichtigung und Fütterung der Tiere sowie die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung der Zaunanlage zuständig. Für seine Tätigkeit erhält Herr Fackel vom Förderkreis Wildgehege einen monatlichen Arbeitslohn im Rahmen eines Minijobs. Die Gemeinde wiederum unterstützt den Förderkreis mit pausschalem Zuschuss, der die Personal-, Fahrt- und sonstigen anfallenden Kosten bis zu einem gedeckelten Höchstbetrag von 8.000 Euro im Jahr abdeckt.
Einhellig sprachen sich die Fraktionen für die Fortführung der Wildgehege aus und lobten das Engagement des Förderkreises Wildgehege, des Forstamtes und der Verwaltung, ohne das der Erhalt nicht möglich gewesen wäre. Auch Bürgermeister Baust bedankte sich für den großartigen Einsatz der Mitglieder des Förderkreises und der Forstverwaltung.
Der Gemeinderat stimmte der Fortführung der beiden Wildgehege in Gemeinderegie bis zum 31.12.2015, der Finanzierung des inneren Zaunes für das Wildschweingehege durch den Förderkreis Wildgehege sowie der Gewährung des Zuschusses für den Förderkreis bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 8.000 € pro Jahr einvernehmlich zu.
Einführung der Metropol-Card in der Gemeindebücherei
- Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Oftersheim-
Am Sonntag, 24. Oktober 2010, möchte die Gemeindebücherei Oftersheim im Rahmen des kleinen Festaktes zum 25-jährigen Bestehen der Gemeindebücherei im Anwesen Mannheimer Straße 67 dem Verbund der Bibliotheken in der Metropolregion beitreten. Mit der Metropol-Card können die Leser dann über eine Million Medien in den teilnehmenden Bibliotheken entleihen. Die Karte gibt es bereits seit 2007 in den Städten Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer sowie der Gemeinde Brühl. Neu hinzukommen jetzt neben Oftersheim die Gemeinden Heddesheim, Ketsch und Ladenburg.
Wer das umfangreiche Angebot nutzen will, kann sich in einer der beteiligten Bibliotheken anmelden und dort die Gebühr in Höhe von 20 Euro pro Jahr bezahlen. Die bereits vorhandenen Büchereiausweise können in die Metropol-Card umgetauscht werden, wobei die Restlaufzeiten dabei berücksichtigt werden. Medien, die in Bibliotheken einer der beteiligten Städte und Gemeinden entliehen werden, müssen dort auch wieder zurückgegeben werden.
Alle Fraktionen waren sich einig, dass die Einführung der Metropol-Card nur Vorteile in Form der enormen Auswahl an zu entleihenden Medien mit sich bringe, und keinerlei Nachteile für die Leser entstünden, da der Oftersheimer Büchereiausweis auch weiterhin gültig sei und erworben werden könne.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beitritt der Gemeindebücherei Oftersheim zum Verbund der Bibliotheken in der Metropolregion und der damit verbundenen Einführung der Metropol-Card. Auch die dafür notwendige Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Oftersheim verabschiedete das Gremium einstimmig. Die Änderungssatzung ist im amtlichen Teil dieser Ausgabe abgedruckt.
Neugestaltung des Außenspielbereichs im Kindergarten St. Kilian
In der letzten Gemeinderatssitzung am 14.09.2010 verständigten sich die Ratsmitglieder aufgrund des hohen Kosten- und des sich daraus ergebenden hohen Zuschussvolumens der Gemeinde an der Baumaßnahme darauf, dass sich Vertreter der Fraktionen im Rahmen eines Vor-Ort-Termins am 04.10.2010 ein Bild vom Zustand des Außengeländes im Kindergarten St. Kilian machen und Kenntnis von den Planungen zur Umgestaltung nehmen können.
Bürgermeister Baust wies darauf hin, dass nach Vorgesprächen im Jahr 2009 die von der katholischen Pfarrgemeinde mit der Planung beauftragten Firma „Die Werkstatt“ erste Pläne vorgelegt hat, die aber aus Kostengründen geringfügig modifiziert wurden. Die Kosten belaufen sich nunmehr auf brutto 107.316,72 €. Bei den Vorgesprächen im letzten Jahr ging man von Seiten der bürgerlichen Gemeinde von Bruttogesamtkosten in Höhe von 100.000 € aus, die im Rahmen des Betriebsträgervertrages mit 90 % bezuschusst werden können. Daher hat die katholische Kirchengemeinde angeboten, die Differenz aus eigenen Mitteln zu zahlen. Aus finanziellen Erwägungen heraus wird die Auszahlung des Zuschusses über 3 Haushaltsjahre gestreckt. Die Kosten – so Bürgermeister Baust – seien vom örtlichen Bauamt als realistisch eingeschätzt worden und bewegten sich aufgrund der Größe des umzugestaltenden Areals in einem absolut vertretbaren Rahmen. Die Möglichkeit, die eine oder andere kleinere Maßnahme in Elternarbeit durchzuführen, werde von Seiten der „Werkstatt“ derzeit geprüft. Allerdings sei die Beteiligung der Eltern an den Bauarbeiten nur in geringem Maße möglich, da überwiegend Maschinen zum Einsatz kommen müssten und Facharbeiten, wie z.B. Tiefbauarbeiten, zu verrichten seien.
Auch dieses Mal wollte der Gemeinderat den Beschlussvorschlag nicht ohne kontroverse Diskussion zur Kenntnis nehmen. Dass das Gelände und die darauf befindlichen Spielgeräte in einem teilweise maroden Zustand sind, der bei einer Überprüfung durch den TÜV auch bereits angemahnt wurde, darüber waren sich die Ratsmitglieder einig, allerdings wurde die „luxuriöse“ Art der Ausführung und die Höhe der Kosten bzw. der hohe Finanzierungsanteil der Gemeinde kritisiert. Es wurde von Teilen des Gremiums auch beanstandet, dass kein zweites Angebot zur Umgestaltung des Außenspielbereiches von der katholischen Pfarrgemeinde eingeholt wurde und dass die Chance verpasst wurde, die Eltern früher und höherem Maße zu beteiligen, was bestimmt zu mehr Motivation in der Elternschaft geführt hätte.
Der Antrag der FDP-Fraktion, den Beschluss erneut zu vertagen und ein zweites Angebot für eine Umgestaltungsplanung einzuholen, wurde bei 4 Zustimmungen und 19 Gegenstimmen abgelehnt. Daraufhin stimmte der Rat der Bezuschussung der Maßnahme auf der Grundlage des Betriebsträgervertrages mit 90 % bei einer Kostenobergrenze von brutto 100.000 € mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen zu. Der Zuschuss wird – auf drei Haushaltsjahre verteilt – ab 2011 in jährlichen Raten von jeweils 30.000 € ausgezahlt.
Neubau eines Kindergartens, Albert-Schweitzer-Straße 43, Oftersheim
- Auftragsvergaben -
Das Großprojekt Kindergartenneubau Albert-Schweitzer-Straße schreitet Schritt für Schritt voran und nimmt immer konkretere Züge an. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den Ergebnissen der Submissionen und vergab die Aufträge an die jeweils günstigsten Bieter wie folgt:
Innen- und Außenputzarbeiten:
Firma Erbau aus Karlsruhezum Angebotspreis von 75.497,82 Euro. Hier waren insgesamt 20 Anbieter im Rennen.
Estricharbeiten:
Vergabe an die Firma KFB Köhler aus Uhlstadt-Kirchhasel, zum Angebotspreis von 39.920,76Euro, die sich gegen acht weitere Mitbewerber als günstigste Bieterin durchsetzte.
Fliesenarbeiten:
Vergabe an die Firma Plättler aus Sandhausenzum Preis von 30.886,70Euro als günstigste Offerte bei insgesamt vier Bietern.
Zimmererarbeiten:
Vergabe an die Firma Höfler aus Heidelberg zum Preis von 20.493,05 Euro. Es lagen drei weitere Angebote vor.
Bürgermeister Baust wies darauf hin, dass sich die Baumaßnahme sehr gut im Kostenrahmen bewege. 90 % der Gewerke seien vergeben und derzeit werde die Kostenberechnung des Architekturbüros erfreulicherweise um 11 % bzw. um 185.000 Euro unterschritten.
Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 675, Am Biegen 1 b
Gemeinderat Dr. Tobias Ober war bei diesem Punkt befangen und nahm im Zuschauerbereich Platz. Der Bauantrag von Frau Doris Ober zum Umbau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Flst. Nr. 675, Am Biegen 1 b, lag dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Die Planung sieht eine Erweiterung des Bestandsgebäudes vor, das seit Jahren leer steht. Das Grundstück liegt in einem Gebiet der Gemarkung Oftersheim, für das kein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Auf der gleichen Straßenseite befinden sich lediglich noch ein privates Gebäude sowie ein Hebewerk. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite erstreckt sich das Neubaugebiet „Am Biegen“. Dieses Gebiet wurde erst kürzlich mit einem Bebauungsplan städtebaulich neu geordnet.
Das Gebäude wird auf einem Grundstück mit 883 m² errichtet und orientiert sich mit der Höhenentwicklung und der Geschossigkeit an den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Biegen“. Das Gebäude bleibt straßenseitig hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes zurück und überschreitet diese im rückwärtigen Grundstücksbereich lediglich geringfügig. Aufgrund der städtebaulichen Zuordnung des Bauvorhabens zum neu strukturierten Baugebiet „Am Biegen“ fügt sich die Planung nach Art und Maß ein, sodass der Gemeinderat dem Bauantrag einstimmig das städtebauliche Einvernehmen erteilen konnte.
Umbau und Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlagen Hardtwald Ost und Hardtwald West
Mit Schreiben vom 18. August 2010 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die Verkehrsflächen (Parkplatzflächen) bei den beiden Raststätten Hardtwald Ost und West erweitert werden sollen. Hintergrund ist die unzureichend vorhandene LKW-Parkplatzkapazität an den Bundesautobahnen. Von der Maßnahme sind Flächen der Gemarkung Sandhausen, Heidelberg und Oftersheim betroffen.
Die vorgesehene Erweiterung der Verkehrsanlagen erstreckt sich auf der Ostseite (Gemarkung Oftersheim und Heidelberg) auf Acker-, Wiesen- und Waldflächen, während der Ausbau auf der Westseite (Gemarkung Sandhausen) vollständig in den Waldbereichen erfolgt. Die Erweiterungsflächen verlaufen jeweils parallel zur Autobahn.
Die Baumaßnahme erfordert eine erhebliche Inanspruchnahme von Wald- bzw. Ackerflächen. Genaue Flächenangaben erfolgen im weiteren Verfahren. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Erweiterung eine Fläche von mindestens 9,5 Hektar benötigt. Circa 7,5 ha Wald und 2 ha Acker, bzw. Wiesenfläche müssen für Fahr-, Parkplatz- bzw. Verkehrsfläche umgewandelt werden. Die Gemeinde Oftersheim ist hierbei mit 1,5 Hektar Waldfläche betroffen. Die überwiegend in Anspruch genommene Fläche liegt auf Gemarkung der Gemeinde Sandhausen.
Bei beiden Rastanlagen soll die Verkehrsfläche erheblich erweitert werden. Auf der Westseite ist die neue Verkehrsanlage ca. 800 m lang und ca. 200 m breit. Auf der Ostseite ist sie ebenfalls ca. 800 m lang und ca. 100 m breit.
Die Diskussion verlief kontrovers, da das Gremium zwar die Notwendigkeit einer Erweiterung der Parkplatzkapazitäten und der Raststättenfläche insbesondere im Hinblick auf einen mittelfristigen sechsspurigen Ausbau der A 5 sah, aber eine schlüssige Konzeption des Bundes als Bauherren der Maßnahme vermisste und auch die bisherige Verfahrensabwicklung durch das Regierungspräsidium als mangelhaft bezeichnete, da weder eine stimmige Gesamtkonzeption vorliegt noch Alternativstandorte untersucht wurden.
Der Antrag der SPD-Fraktion, die Baumaßnahme grundsätzlich abzulehnen, bevor nicht ein stimmiges Gesamtkonzept seitens des Bundes vorgelegt werde, wurde mehrheitlich bei 9 Zustimmungen und 14 Gegenstimmen abgelehnt. Daraufhin stimmte der Gemeinderat mehrheitlich bei 14 Zustimmungen und 9 Gegenstimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu, der wie folgt lautet:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Standortkonzept zum Umbau und zur Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlagen Hardtwald Ost und Hardtwald West und erhebt Bedenken gegen den Umfang der Baumaßnahme. Im Rahmen des Verfahrens wird die weitergehende Untersuchung und Berücksichtigung folgender Punkte angeregt:
Einfügung der Maßnahmen in die übergeordnete Bauleitplanung,
- Auswirkungen der Maßnahmen auf bestehende Schutzgebiete (Natur- und Landschaftsschutz, FFH),
- Naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Inanspruchnahme von Flächen,
- Auswirkungen der Maßnahmen auf die Naherholung,
- Auswirkungen der Maßnahmen auf die Land- und Forstwirtschaft,
- Erläuterung zur Untersuchung von Standortalternativen.
Sonstige Angelegenheiten/Bekanntgaben
Bürgermeister Baust gab bekannt, dass die Einwohnerzahl zum 01.10.2010 bei 11.285 Einwohnern liegt.
Anfragen
Aus den Reihen der Gemeinderäte gab es keine Anfragen. Ein Zuhörer erkundigte sich, wie weit die Überlegungen der Gemeinde in Sachen Nachfolgenutzung des Golfplatzes gediehen sind. Der Golfplatz könnte doch als Bannwald oder Waldrefugium genutzt werden. Bürgermeister Baust entgegnete, dass es Überlegungen gebe, aber das Thema noch nicht detailliert im Gemeinderat behandelt worden sei.
Eine weitere Zuhöreranfrage beschäftigte sich mit dem durch den Neubau des Kindergartens zu erwartenden Mehrverkehr in der Albert-Schweitzer- und in der Nansenstraße und ob die Gemeinde hierfür schon ein Verkehrskonzept habe, was Bürgermeister Baust verneinte. Die Gemeindeverwaltung werde sich aber rechtzeitig dem Thema annehmen und die Situation beobachten.
Ein Zuhörer warf die Frage auf, ob die Planunterlagen zu dem Tagesordnungspunkt „Umbau der Rastanlagen Hardtwald Ost und West“ auf dem Rathaus eingesehen werden können, was Bürgermeister Baust verneinte. Zum jetzigen Verfahrenszeitpunkt sei das noch nicht möglich.