Abfall auf Privatgrundstücken wird häufig zum Ärgernis. Nachbarn und Besucher beschweren sich über "den unschönen Anblick", über "Schmutz" und insbesondere über den oftmals üblen „Geruch“.
Gerade die unbebauten Grundstücke in den Gebieten „Gewerbepark Hardtwald“ und „Nord-West“ werden immer häufiger als Abladestelle für Abfall genutzt.
Auch unbebaute Grundstücke befinden sich im Eigentum von jemandem. Die Grundstücke dürfen daher nicht einfach betreten oder von Fremden benutzt werden. Jede Nutzung des Grundstückes ist zuvor mit dem Eigentümer abzuklären. Sei es zum Zwecke der Lagerung von Baumaterialien oder für die Aufstellung eines Baukrans – immer ist zunächst der Eigentümer zu fragen. Aber auch die Ablagerung von Bauschutt, Hausmüll, ausgedienten Pflanzen, Rasenschnitt oder anderen Dingen stellt kein Kavaliersdelikt dar und man muss bei entsprechenden Vergehen mit einer Anzeige rechnen.
Es ist anzunehmen, dass die Verursacher von diesen Verunreinigungen häufig in der unmittelbaren Nachbarschaft zu finden sind. Wie würde es dieser Verursacher empfinden, wenn man in seinem Vorgarten einfach den Rasenschnitt von letzter Woche, den alten Weihnachtbaum oder die verdorrten Zimmerpflanzen ablegen würde? Ja die Entrüstung wäre groß – aber wo ist der Unterschied zu einem unbebauten Grundstück? Rechtlich und moralisch gesehen, gibt es keinen Unterschied!
Auch die häufige Ausrede: „Das verrottet doch!“ - kann hier nicht zählen. Wenn der Grünabfall so schön und schnell verrottet, warum dann nicht auf dem eigenen Grundstück ablagern?
Für all diejenigen, die sich künftig gegen die Entsorgung auf dem unbebauten Nachbargrundstück entscheiden, sei hier eine kostengünstige und völlig legale Möglichkeit aufgeführt: Der Häckselplatz!
Öffnungszeiten:
Mittwochs 14.00 – 17.00 Uhr
Samstags 10.00 – 16.00 Uhr
Anlieferbedingungen:
• Der Häckselplatz ist ausschließlich für Oftersheimer Bürger geöffnet.
• Angeliefert werden darf nur Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub und Äste.
• Bauschutt, Erde, Holzstumpen und Biomüll sind von der Anlieferung ausgeschlossen.
• Pro Anlieferer und Öffnungstag beträgt der erste m³ 1,00 EUR.
• Bei einer Anlieferung von mehr als 1 m³ kostet jeder angefangene m³ 6,00 EUR. In diesem Fall wird auch der erste m³ berechnet.
An dieser Stelle möchten wir alle Eigentümer von Baulückengrundstücken auffordern, diese in Ordnung zu halten. Auch wenn die Ablagerungen nicht vom Eigentümer stammen, ist dieser für die Entsorgung verantwortlich. Es empfiehlt sich, das Grundstück regelmäßig zu mähen und hierdurch den Aufwuchs niedrig zu halten. Auf einem gepflegten unbebauten Grundstück wird erfahrungsgemäß weniger Müll abgelagert, sodass sich die Bemühungen für den Eigentümer letztendlich auszahlen.
Das Umweltamt, Frau Wenner, Eichendorffstraße 2, 68723 Oftersheim, Tel. 06202/597-202, E-Mail: umweltamt@oftersheim.de, nimmt Hinweise entgegen.