Anfang letzter Woche war der Schäfer Markus Waldmann mit seinen Schafen auf der Friedenshöhe unterwegs. Es dauerte nicht lange, da erhielt die Gemeindeverwaltung einen Anruf von aufmerksamen Bürgen, die mitteilten, dass ein Großteil der Schafe ausgebüchst sei und ein Schaf sich am Elektrozaun stranguliert habe. Der Bauhof befreite das Schaf aus dem Zaun und der herbei geeilte Schäfer konnte nur noch den Tod des Tieres feststellen. Die restlichen Schafe wurden eingefangen und zurück auf die Beweidungsfläche an der Friedenshöhe gebracht.
Zwei Tage später das gleiche Bild! Wieder waren die Schafe aus dem Gehege ausgebrochen, doch diesmal verfingen sich zwei Schafe im Zaun. Während eines der Tiere mit dem Schrecken davon kam, musste das zweite Schaf mit dem Leben bezahlen. Am vergangenen Wochenende ging die Sache nun mit abermals zwei verendeten Tieren weiter. Hinzu kommt, dass das Hinweisschild, welches auf die Anleinpflicht aufmerksam macht, aus seiner Verankerung gerissen und versteckt worden war.
Aus Erfahrungswerten geht die Gemeinde wie auch der Schäfer davon aus, dass die Schafe durch freilaufende Hunde aufgescheucht wurden und voller Panik aus der eingezäunten Koppel flüchteten. Die Gemeinde wird dies so nicht mehr länger hinnehmen. Nur aufgrund des rücksichtslosen Verhaltens einiger Hundehalter mussten zwei Tiere sterben.
Neben dem wirtschaftlichen Schaden für den Schäfer darf die Gefahr für die Menschen im Straßenverkehr nicht unterschätzt werden. Die verängstigten Schafe können z.B. auf die angrenzende Bundesstraße laufen und einen schweren Verkehrsunfall verursachen. Dies liegt nicht im Interesse des Schäfers und der Gemeinde Oftersheim. Die finanzielle und persönliche Verantwortung muss vom Verursacher getragen werden, also der Person, die die Flucht der Schafe verursacht hat.
Um die Hundehalter gezielt darauf aufmerksam zu machen, werden in den nächsten Wochen Kontrollen durch das Umweltamt der Gemeinde Oftersheim durchgeführt. Bei nicht angeleinten Hunden im Bereich der Friedenshöhe, Feldherrnhügel, Golfplatz und Dreieichenbuckel sowie im gesamten Naturschutzgebiet handelt es sich um einen Verstoß gegen die Naturschutzverordnung. Im Falle von Missachtungen werden nicht mehr länger nur Verwarnungen ausgesprochen. Verfehlungen im Bereich dieser sensiblen Naherholungsgebiete werden ab sofort mit Bußgeldern geahndet.
Unter der Telefonnummer: 06202/597-202 oder der E-Mai-Adresse: umweltamt@oftersheim.de informiert das Umweltamt die Hundehalter gerne über die Bereiche, in denen eine Anleinpflicht besteht.
Hundehalter sind Tierliebhaber – diese Liebe sollte sich aber nicht nur auf das eigene Tier beschränken. Als Hundehalter trägt man eine ganz besondere Verantwortung und dieser sollte man sich auch bewusst sein und ihr gerecht werden.