Allgemeine Vorbemerkungen

Familien- und landespolitische Themen rangieren gegenwärtig in der Werteskala der Bundes- und Landespolitik ganz weit oben. Dies nicht nur in Anbetracht bevorstehender Wahlen sondern auch als Folge der unbequemen und besorgniserregenden Erkenntnisse der Pisa-Studie. Nun gehen natürlich die Zielvorstellungen und Lösungsansätze je nach parteipolitischem Standort erwartungsgemäß auseinander. Alle wollen die Familien und Kinder in den Mittelpunkt ihres Bemühens stellen, aber jeweils mit anderen oder unterschiedlichen Konzepten. Erschwerend kommt die schwierige Frage der Finanzierung hinzu, denn Land und Kommunen waren sich lange uneins über die Zuständigkeiten und Lastenverteilung. Landesregierung und kommunale Landesverbände haben sich jetzt auf eine Kompromisslinie einigen können, die vor allem darauf hinausläuft, dass die politische und finanzielle Verantwortung für die Kindergärten und ein erweitertes Betreuungsangebot an die Gemeinden gehen soll, allerdings vorbehaltlich der Zustimmung der Kirchen als wichtiger Trägerinstanz.

Trotz weiterhin bestehender Meinungsverschiedenheiten über Ziele und Inhalte der Kinderbetreuung ist derzeit u.a. weitgehend Konsens, dass ein Nachholbedarf bei Betreuung für Kleinkinder unter drei Jahren besteht. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen vor allem die Betreuungsangebote für Kinder in dieser Alterskategorie in Tagesgruppen oder altersgemischten Gruppen verbessert werden. Auch eine Verringerung der Schließzeiten in den Ferien wird angestrebt. Dabei ist aber davon auszugehen, dass wegen der sehr hohen Aufwendungen für die Kinderbetreuung eine Mitfinanzierung durch Elternbeiträge unumgänglich ist bzw. ein angemessener und familiengerechter Elternbeitrag erhoben werden muss (entsprechendes Landesgesetz in Vorbereitung).

Reaktionen und Aktivitäten in den Gemeinden:

Vor diesem Hintergrund müssen nun die Gemeinden in eigener Verantwortung die örtliche Bedarfsfrage klären, ob zusätzliche Betreuungsangebote notwendig und auch in finanzieller Hinsicht gerechtfertigt sind.
Die Öffnung der vorhandenen Gruppen für Kinder unter drei Jahren und die Verkürzung der Schließzeiten setzt aber in den Kindergärten beachtliche organisatorische, personelle und räumliche Vorbereitungen und Veränderungen voraus. Diese müssen wohlüberlegt sein und können nicht aus dem Stand heraus schnell erreicht werden, denn vor allem auch pädagogische Aspekte sind im Interesse der Kinder angemessen zu berücksichtigen. Auch wird es notwendig sein, die Verhältnisse und Angebote der einzelnen Kindergärten untereinander abzustimmen, um nicht nur bezogen auf den einzelnen Kindergarten sondern in der Gemeinde insgesamt ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können, das auch finanziell verkraftet und verantwortet werden kann.

Grenzen einer Angebotserweiterung:

Bei allem Bemühen um bedarfsgerechtere Kinderbetreuungsangebote sind den Möglichkeiten der Gemeinde allerdings auch Grenzen gesetzt. Insbesondere wird es nicht möglich sein, entsprechende Angebote in jedem Kindergarten einzuführen. Dies wäre sicher personell und finanziell nicht zu leisten, ganz davon abgesehen, dass ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten sowie ein erweitertes Angebot für Kinder unter 3 Jahren ausdrücklich nicht besteht.
Evtl. erweiterte Angebote lassen sich somit nur konzentriert auf einen räumlich wie organisatorisch geeigneten Kindergarten rechtfertigen; auch konfessionelle Überlegungen dürfen dabei keine Rolle spielen.

Bedarfsumfrage für Kinder- und Schülerbetreuung / Mitwirkung der Eltern:

Einer zuverlässigen Bedarfsermittlung als Grundlage für die Entscheidungen kommt eine enorme Bedeutung zu. Dabei ist die Gemeinde auf die Mitwirkung der Eltern angewiesen. Aber nicht nur in den Kindergärten sind die Angebote zu überprüfen und zu aktualisieren. Dies gilt auch für die Schulen bezüglich der Hortbetreuung. Deshalb hat sich die Gemeinde zu einer umfassenden Bedarfserhebung so rechtzeitig entschlossen, dass die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Bedarfszahlen schon bald zur Verfügung stehen und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage in den zuständigen Gremien (Kindergartenkuratorium, Gemeinderat) für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2003/2004 sein können.

Vorhandene Angebote in Oftersheim:

Derzeit gibt es in den Kindergärten folgende Betreuungsangebote:

In allen Kindergärten gibt es neben den Regelgruppen (6),
7 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) und im Kindergarten Fohlenweide besteht eine Tagesgruppe mit 20 Plätzen von 7:30 bis 16:30 Uhr inklusive einer Mittagsmahlzeit.

Die Schulen bieten im Rahmen der verlässlichen Grundschule (7:30 bis 13:00 Uhr) die Betreuung von Grundschulkindern an, die auch eine Ferienbetreuung umfasst. Die Einrichtung einer Hortbetreuung (am Nachmittag) ist unverändert in der Überlegung und bisher nur an der eindeutig zu geringen Nachfrage gescheitert.

Zu den Elternbeiträgen:

Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Eltern wird verständlicher Weise die Höhe der Elternbeiträge sein. Wie bereits erwähnt müssen bei der laufenden Finanzierung eines erweiterten Angebots auch die Eltern angemessen in Form von Elternbeiträgen beteiligt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Höhe der späteren Elternbeiträge aus mehreren Gründen im derzeitigen Erhebungsstadium noch nicht beziffert werden kann, denn neben den voraussichtlichen und noch nicht bekannten Kosten müssen evtl. auch Gesetzgebervorgaben berücksichtigt werden. Eine einkommensabhängige Beitragsstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten wird eher für Sonderbetreuungsformen (wie Tagesgruppe bzw. Krippenangebot) und nicht generell zu erwarten sein.
Um in Zukunft auf die sich verändernden Belange der Familien und Kinder rechtzeitig reagieren zu können und das bestehende Angebot bedarfsgerecht ausbauen und gestalten zu können, bitten wir die betroffenen Eltern, die demnächst zugesandten oder in den Kindergärten und Schulen verteilten Fragebögen verantwortungsbewusst auszufüllen und an das Bürgermeisteramt zurückzugeben. Nur so und auf diese Weise können die Gemeinde, die Kindergärten und die Kirchengemeinden ihrer Verantwortung gerecht werden und rechtzeitig die notwendigen räumlichen und personellen Verhältnisse schaffen.



Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf