Die Gemeinde weist darauf hin, dass sämtliche Gegenstände wie Blumenvasen, Grabrechen etc. aus den gärtnerischen Anlagen hinter den Grabstellen umgehend zu entfernen sind, weil in den kommenden Tagen mit dem Schneiden der Hecken durch die Friedhofsmitarbeiter begonnen wird. Für beschädigte bzw. abhanden kommende Gegenstände kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

In der letzten Zeit ist vermehrt festzustellen, dass die Friedhofsbesucher ihre Fahrräder nicht mehr an den Friedhofseingängen abstellen, sondern mit dem Rad durch den Friedhof fahren. Das Fahrradfahren im Friedhof ist verboten. Wir bitten die Friedhofsbesucher das Fahrrad entweder an den Eingängen abzustellen oder zum Grab zu schieben.  


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf