Resolution des Gemeinderats vom 09.07.2002
Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 09.07.2002 zu der Anordnung von Mobilfunkantennen auf seiner Gemarkung die folgende
RESOLUTION
verabschiedet:Die Gemeinde Oftersheim wird die Betreiber der Mobilfunkantennen generell darauf hinweisen, dass sämtliche anzeigefreie sowie genehmigungspflichtige Anlagen bei der Gemeinde, entsprechend der Vereinbarung vom Juli 2001, angezeigt werden müssen.
Im Rahmen des Einvernehmens zu genehmigungspflichtigen Antennen wird die Gemeinde nach folgenden Grundsätzen Verfahren:
- Mobilfunkanlagen sind generell in Mischgebieten und Gewerbegebieten zugelassen.
- Sowohl in reinen als auch in allgemeinen Wohngebieten sowie in der Nähe von Schulen und Kindergärten werden Anlagen generell ausgeschlossen. In Einzelfällen wird geprüft, ob eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Regelung zugelassen werden kann.
- Im unbebauten Außenbereich sind diese Anlagen –außer in geschützten Landschaftsteilen- bis 10 m Höhe verfahrensfrei. Darüber hinaus genehmigungspflichtig.
Das Einvernehmen der Gemeinde wird sich daran messen, wie das Orts- und Landschaftsbild gewahrt bleibt. - Mit dieser Verfahrensweise kommt die Gemeinde ihrer Aufgabe nach, für die städtebauliche Ordnung in ihrem Gebiet Sorge zu tragen und macht sich in einem gewissen Umfang auch die Bedenken in der Bevölkerung zu eigen, Störungen gewerblicher Anlagen im Hinblick auf den Schutz ihrer Einwohner von Wohngebieten fernzuhalten.
- Der Gemeinderat unterstützt ausdrücklich die Initiative der Friedrich-Ebert-Schule und des Elternbeirates (Schreiben vom 04.06.2002).