Leichte Sommerkost war es überwiegend nicht, die am vergangenen Dienstag im Rahmen einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung dem Oftersheimer Gemeinderat serviert wurde. Im öffentlichen Teil waren Beschlüsse gefordert zur Umgestaltung des Außenbereichs der Theodor-Heuss-Schule (1. Bauabschnitt), über eine Auftragsvergabe beim Hebewerk in der Hardtwaldsiedlung und zur Situation und Reaktion der Gemeinde bei Einrichtung von Mobilfunkanlagen. Außerdem galt es, über einen Bauantrag im Gewerbegebiet „Gewerbepark Hardtwald“ zu beraten und zu entscheiden (Lager- und Werkhalle), das weitere Vorgehen für ein künftiges Wegweisungskonzepts festzulegen und schließlich einen Beschluss herbeizuführen über die notwendige Beitragserhöhung des Verpflegungskostenanteils im Kindergarten Fohlenweide. Über die wesentlichen Beratungs- und Beschlussergebnisse kann folgendermaßen berichtet werden:
Über die Neugestaltung der Außenanlage der Theodor-Heuss-Schule, die in diesem Jahr 30 Jahre alt ist, hat der Gemeinderat bereits mehrmals beraten. Im vergangenen Jahr wurde die Pädagogische Ideenwerkstatt „Bagage“ aus Freiburg, die zuvor ein mit Schülern, Lehrern und Eltern abgestimmtes grobes Konzept erarbeitet hatte, mit einem Vorentwurf inklusive Kostenschätzung beauftragt. Das damalige Konzept, das im Januar dem Gemeinderat präsentiert werden konnte, sah eine Aufteilung in drei Abschnitte vor, beinhaltete eine Kostenschätzung von cirka 576.000 DM und wurde schließlich vom Gemeinderat grundsätzlich gebilligt. In die Überlegungen aufgenommen wurde damals auch die Anregung, den hinteren Schulhof- und Spielbereich in den Abendstunden wegen der dortigen häufigen Vorkommnisse mit Verunreinigungen und Sachbeschädigungen abzuschließen bzw. ein Tor zwischen Schule und Sporthalle anzubringen. Außerdem sollte einer Anregung der Schule folgend in einem Workshop mit fachlicher Begleitung das Biotop neu gestaltet werden. Mit der weiteren Ausführungsplanung wurde dann das Büro „Bagage“, beauftragt, das nun in der Sitzung sein Werk nach intensiver Abstimmung mit Schule, Eltern und Schülern der Öffentlichkeit präsentieren konnte. Wesentliche Elemente der Projektplanung sind demnach:
· Zum Teil komplette Neugestaltung der Spiel- und Aufenthaltsbereiche unter Berücksichtigung auch landschaftstypischer Elemente mit Kletterwand, Amphitheater, Spielgeräten, neuen Raumteilern und Piazzetta (kleiner Platz mit Baumbestand)
· Neben der vorgegeben Flächen-Entsiegelung (cirka 40%-Anteil) Erneuerung der Pflasterbeläge bzw. Ausführung mit unterschiedlichen Bodenbelägen
· Tor zur Abgrenzung des hinteren Bereichs
· Darüber hinaus soll der Schulhof insgesamt auf aktuellen sicherheitstechnischen Stand gebracht werden und gleichzeitig wird man auch barrierefreie bzw. behindertengerechte Gestaltungen anstreben.
Die Kosten des 1. Bauabschnitts der Maßnahme, die im September beginnen und schon im November voraussichtlich ausgeführt sein soll, wurden mit cirka 100.000 € beziffert.
In der Aussprache zu diesem Projekt war schnell umfassendes Einvernehmen sowohl über den Bedarf von Umgestaltungsmaßnahmen als auch über die Art und Weise des Vorgehens erzielt. Die pädagogischen Lösungsansätze mit der Einbindung von Eltern und Schülern wurden ausdrücklich begrüßt in der Überzeugung, mit diesem Konzept eine gute Lösung für Schüler und Schule gefunden zu haben. Überhaupt stand man dem eher nicht unbedingt üblichen Projekt unter Einbindung der Pädagogischen Ideenwerkstatt „Bagage“ sehr aufgeschlossen und mit positiver Erwartungshaltung gegenüber. Die Konzeption wurde schließlich einstimmig angenommen.
Bei einer Begehung im Hebewerk II (Hardtwaldsiedlung), das über 35 Jahre alt ist, wurde im Frühjahr erheblicher und unerwarteter Sanierungsbedarf festgestellt. Eine Schnecke war gebrochen und eine andere stark angerostet mit ebenfalls gegebener Bruchgefahr. Nach eingehender Überprüfung durch die GKW-Ingenieure war der Gemeinde nunmehr die Erneuerung bzw. Auswechslung der Geräte empfohlen worden. Der Gemeinderat nahm diesen Sachverhalt erwartungsgemäß nicht mit Freude zur Kenntnis, denn immerhin sind außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von nahezu 200.000 € zu erwarten. Manchen Äußerungen war auch die Besorgnis zu entnehmen, dass diese Situation auch eine Folge nicht regelmäßiger Wartung sein könnte bzw. ähnliche Situationen und Gefahren in anderen Hebewerken drohen würden. Beide Besorgnisse konnten vom anwesenden GKW-Ingenieur und der Verwaltung weitgehend entkräftet werden, wobei man allerdings auf Grund der jetzigen Erfahrung eine Sonderprüfung veranlassen werde. Der Gemeinderat fasste schließlich den einstimmigen Beschluss über die Auftragsvergabe auf Grund der Ergebnisse einer beschränkten Ausschreibung. Den Auftrag erhielt die Fa. Spaans Babcock bv, Balk, Niederlande zum Bruttogesamtpreis von 194.845,20 €.
Der Gemeinderat nahm zunächst einen ausführlichen Bericht des Bürgermeisters über die schwierige Sach- und Rechtslage zur Kenntnis u. a. mit folgenden wesentlichen Inhalten:
Der Mobilfunk hat in den vergangenen Jahren eine rasante Benutzerzunahme erfahren und mit dem neuen Mobilfunkstandort UMTS werden die Probleme nicht einfacher zu lösen sein, denn ein funktionierendes Kommunikationsnetz setzt über die bereits vorhandenen cirka 70.000 Sendern und Empfangsstationen weitere Antennenanlagen voraus. Für Oftersheim wurde diese Problematik durch die Errichtung eines Sendemasts auf dem Anwesen Mannheimer Straße 45, also in unmittelbarer Nachbarschaft der Friedrich-Ebert-Schule ins Bewusstsein gerückt. Bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen sind neben dem Immissionsschutzrecht auch baurechtliche Vorschriften grundsätzlich zu beachten und nach heutigem Kenntnisstand hätten alle Oftersheimer Mobilfunkstationen (Friedenshöhe, Raststätte Hardtwald (2), Mozartstraße und Mannheimer Straße 45) die Emissionsgrenzwerte eingehalten. Nach dem Baurecht sind Anlagen bis 10 Meter Höhe verfahrensfrei bzw. nur aus städtebaulichen Gründen zu versagen. Im Rahmen einer baurechtlichen Überprüfung durch das Landratsamt hat sich gezeigt, dass die Antennen im Außenbereich baurechtlich verfahrensfrei und die Innenbereichsanlagen als gewerbliche Nutzung zu betrachten sind, die das gemeindliche Einvernehmen erforderlich machen.
Die Kommunen wurden bisher über die Vorhaben bedauerlicherweise nicht informiert, und so war eine Vereinbarung mit den Netzbetreibern erforderlich bzw. möglich, die die frühzeitige Information bzw. Beteiligung der Kommunen mit der Zielsetzung einer für alle Beteiligten einvernehmlichen Lösung vorsieht. Die Gemeinde hat künftig also die Möglichkeit alternative Standorte vorzuschlagen bei begrenzter Akzeptanzpflicht der Betreiber. Dem Bürgermeistervortrag war dann weiter zu entnehmen, dass nicht einwandfrei geklärt ist, ob die Strahlung von Masten tatsächlich gesundheitsgefährdend ist, obgleich die Netzbetreiber zum Teil nicht unwidersprochen auch gutachterlich die Ungefährlichkeit der Strahlungen nachzuweisen versuchen. Bürgermeister Baust vertrat schließlich die Auffassung, dass die Mobilfunkbetreiber unter Vorsorgegesichtspunkt die Aufstellung von Anlagen in der Nachbarschaft von Kindergärten und Schulen soweit als möglich vermeiden sollten und zwar so lange, bis deren Unschädlichkeit akzeptabel nachgewiesen ist. Die derzeitige Gesetzeslage sei auch bezüglich unveränderter bundeseinheitlicher Grenzwerte nicht sehr hilfreich und so blieben der Gemeinde nur Aktivitäten auf baurechtlichem Gebiet. Insoweit wurde dem Gemeinderat die Verabschiedung einer Resolution in dem Sinne vorgeschlagen, dass man darin den politischen Willen auf leider derzeit ungesicherter Rechtsgrundlage zum Ausdruck bringt, bestimmte Anlagen nicht zu akzeptieren bzw. das Einvernehmen der Gemeinde zu verweigern. Dies geschehe aber im Bewusstsein, dass dem rechtliche Grenzen gesetzt sind bzw. nichts erzwungen werden kann. Damit solle auch ausdrücklich die Initiative von Eltern und Schulleitung der Friedrich-Ebert-Schule und der Kindergärten unterstützt werden, die in Sorge um das Wohl ihrer Kinder die Entfernung der Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft von Schulen und Kindergärten fordern. Der Unterschriftenaktion hatten sich 424 Einwohner angeschlossen.
Der Gemeinderat hatte weitgehend keine Mühe, dem Initiativvorschlag des Bürgermeisters zu folgen und eine entsprechende Resolution zu verfassen deren Wortlaut nicht nur der Presse zugeleitet und im Mitteilungsblatt veröffentlich wird, sondern auch an Landratsamt und Betreiber weitergeleitet werden soll. Der gemeinderätlichen Aussprache war weitgehend Wohlwollen und Dankbarkeit herauszuhören über das diesbezügliche Engagement von Verwaltung, Bürgermeister, Eltern und Schulleitung. Man wolle die verständlichen Ängste und Sorgen der Bevölkerung, die der technische Wandel bewirke und dem man sich nicht immer entziehen könne, trotzdem ernst nehmen und vorbeugenden Maßnahmen höchste Priorität einräumen. Insbesondere bei der Standortwahl müsse eine Gefahrenminimierung möglich sein und insofern wurde eine Resolution der Gemeinde über die künftige Vorgehensweise außerordentlich begrüßt. Beanstandet wurde auch das bisher nicht sehr vertrauensbildende Verhalten der Betreiber und von Standorten wurde gesprochen, die nicht glücklich gewählt seien. Im Gegensatz zu allen anderen Gemeinderatskollegen konnte sich Dr. Wendtland (FDP) mit der Resolution nicht so recht anfreunden, die er als nicht sehr hilfreich bezeichnete. Er enthielt sich deshalb der Stimme, weil er die Meinung vertrat, dass in die Resolution der technische Sachstand nicht ausreichend einfließe. Grundsätzlich sei er für eine Resolution, allerdings nicht in der vorliegenden Form.
Auf der zuvor beschlossenen Resolutionsgrundlage versagte der Gemeinderat in einem konkreten Fall der Vodafone D2 GmbH das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer funktechnischen Anlage mit Betriebsraum auf dem Anwesen Mannheimer Straße 45 mit der Begründung:
„Die Errichtung einer gewerblichen Anlage an der Grenze der Gemeinbedarfsfläche „Schule“ mit hohem Schutzcharakter gegen heranrückende gewerbliche Nutzung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar.“
Wie bei der Resolution enthielt sich GR Dr. Wendtland der Stimme bei ansonsten einvernehmlicher Zustimmung.