Die Schulreform des Landes ist nun endgültig in der Gemeinde Oftersheim angekommen. Der Gemeinderat hatte sich nämlich am vergangenen Dienstag gleich beim ersten Tagesordnungspunkt nach intensiven Vorgesprächen und Vorberatungen auch mit dem Kreisschulamt offiziell mit der weiteren Zukunft der Theodor-Heuss-Schule zu befassen, die nach Lage der Dinge als zu kleine Hauptschule nicht mehr alleine überlebensfähig ist, obwohl sie bisher schon den Status einer Werkrealschule mit Plankstadt und zusätzlich den einer Ganztagsschule (teilweise) hatte. Nun waren Kooperationsüberlegungen gefordert und zwar mit der Nachbargemeinde Plankstadt, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet. Der Gemeinderat billigte eine solche Kooperation in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, wie dies zuvor bereits mit den Schulgremien einvernehmlich abgestimmt worden war. Anschließend vergab der Gemeinderat Aufträge für die „energetische Sanierung“ des Gemeindewohngebäudes Max-Planck-Straße 24/26 und passte mit Änderungsvorschriften die Wochenmarktordnung und die Friedhofssatzung an die EU-Dienstleistungsrichtlinie an, was eher als Formsache zu betrachten war. Schließlich waren Spenden an die Gemeinde zur Kenntnis zu nehmen.
Dem öffentlichen Sitzungsteil folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der u. a. die aktualisierte Hauptsatzung zur Vorbereitung anstand. Die wesentlichen Beratungsergebnisse der öffentlichen Sitzung sind nachfolgend zusammen gefasst:
Grundsatzbeschluss über neue Werkrealschule – Kooperation mit Plankstadt
Der Landtag von Baden-Württemberg hat im Juli die Einführung der Werkrealschule als neuen Schultyp neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium beschlossen. Ab dem Schuljahr 2010/2011 kann auf Antrag des Schulträgers jede mindestens zweizügige Hauptschule Werkrealschule werden. Im Gegensatz zur bisherigen Hauptschule mit freiwilligem 10. Schuljahr ist die Werkrealschule neuen Typs ein auf sechs Jahre angelegter Bildungsgang, der nach der zehnten Klasse mit der mittleren Reife abschließt, aber auch bereits nach der neunten Klasse mit der Hauptschulprüfung beendet werden kann. Der mittlere Bildungsabschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig. Prägende Merkmale der neuen Werkrealschule sollen die Verzahnung mit der Berufsfachschule und eine starke berufliche Orientierung sein.
Die neue Werkrealschule ist kraft Gesetzes eine Wahlschule, so dass Schüler bzw. Eltern, wie bei Realschule und Gymnasium, sich für eine Schule ihrer Wahl in der näheren oder weiteren Umgebung entscheiden können. Grundsätzlich gibt es keinen Schulbezirk mehr. Allerdings wird den Schulträgern für eine Übergangszeit bis zum 31.07.2016 die Option eingeräumt, einen Schulbezirk festzulegen. Basis für die neue Form der Werkrealschule ist die Zweizügigkeit, die unerlässliche Voraussetzung ist und eine stabile Schülerzahl bedingt. Einzügige Hauptschulen sind zwar weiterhin möglich, werden aber durch das Angebot einer neuen Werkrealschule in der Umgebung an Schülern verlieren, da künftig die Grundschulempfehlungen „Hauptschule/Werkrealschule“ lauten und erfahrungsgemäß die Schule ausgewählt wird, die eine bessere Ausbildung und einen höherwertigen Abschluss ermöglicht. Darüber hinaus können kleinere Hauptschulen die mit dem neuen Landeskonzept geforderte Profilbildung mit unterschiedlichen Kursen in den höheren Klassen aufgrund der geringen Schülerzahl nicht bieten.
Mit der Gesetzesänderung werden auch Hauptschulen ab dem neuen Schuljahr zu Wahlschulen. Von Seiten des Kultusministeriums wird den Schulträgern einzügiger Hauptschulen die Möglichkeit eingeräumt, mit benachbarten Hauptschulen eine entsprechende Kooperation einzugehen mit dem Ziel der Einrichtung einer neuen Werkrealschule, so dass damit die Werkrealschule auf mehrere Standorte verteilt wird, aber unter einer Schulleitung steht. So ist ein Modell denkbar, bei dem die Klassen 5 – 7 zweizügig an einem Standort und die Klassen 8 – 10 an einem anderen Standort zweizügig unterrichtet werden.
Die Grundschule ist von diesen Regelungen ausgenommen. In seiner Sitzung im Mai hat der Gemeinderat bereits das damalige Eckpunktepapier des Landes Baden-Württemberg zur neuen Werkrealschule zur Kenntnis genommen und der Kooperation der Theodor-Heuss-Schule mit einer weiteren Hauptschule grundsätzlich zugestimmt.
Aktuelles Lösungskonzept für Oftersheim:
Mit der Gemeinde Plankstadt fanden erste Gespräche über eine Kooperation der beiden Hauptschulen zu einer gemeinsamen Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung statt. Beabsichtigt ist, die Klassen 5 – 7 in Oftersheim, die Klassen 8 – 10 in Plankstadt zu unterrichten. Als Sitz der Schulleitung und damit Schulstandort ist Oftersheim vorgesehen. Die neue Werkrealschule soll für die Klassenstufen 5 – 7 als gebundene Ganztagsschule eingerichtet werden, für die Klassenstufen 8 – 10 wird eine „Flexible Nachmittagsbetreuung“ angeboten. Nach Auskunft des Schulamtes wird es bei den Werkrealschulen neuen Typs keine offenen, sondern nur noch gebundene Ganztagsschulen geben.
Um dieser neuen Werkrealschule/Ganztagsschule den Einstieg zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Option des Landes zu nutzen und zunächst einen Schulbezirk, der das Gebiet der Gemeinden Oftersheim und Plankstadt umfasst, festzulegen. Die neue Werkrealschule erhält zunächst die Bezeichnung Werkrealschule Oftersheim/Plankstadt (Arbeitstitel). Für die Schülerbeförderung ist ein Buspendelverkehr ins Auge gefasst, in dessen Rahmen zu drei festgelegten Abfahrtszeiten am Morgen, am Mittag und am Nachmittag ein Bus die Schülerinnen und Schüler von Oftersheim nach Plankstadt und umgekehrt bringt. Weitere Einzelheiten sind noch zu besprechen und festzulegen. Sowohl die Gesamtlehrerkonferenz als auch die Schulkonferenz der Theodor-Heuss-Schule haben sich für das vorgeschlagene Modell der Kooperation mit der Humboldtschule Plankstadt und der Einrichtung einer gebundenen Ganztagsschule für die Klassenstufen 5 - 7 ausgesprochen. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis und beschloss einvernehmlich, an der Theodor-Heuss-Schule die Einrichtung der neuen Werkrealschule in Kooperation mit der Gemeinde Plankstadt als gebundene Ganztagsschule zu beantragen. In Oftersheim sollen die Klassenstufen 5 bis 7 im Rahmen der gebundenen Ganztagsschule unterrichtet werden. Für die neue Werkrealschule wird bis zum 31.07.2016 ein Schulbezirk festgelegt, der die beiden Gemeinden Oftersheim und Plankstadt umfasst. Die Verwaltung erhielt Vollmacht für den Abschluss einer entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Plankstadt.
Der einstimmigen Beschlussfassung voraus ging eine längere Aussprache mit Beteiligung von Rektor Häffner, deren wesentlichen Inhalte und Einschätzungen folgendermaßen zusammengefasst werden können.
Die vorliegende offenbar alle überzeugende Konzeption bzw. Kooperation mit Plankstadt erhielt in allen Aspekten Zustimmung der Fraktionssprecher. Von zwingender Reaktion bzw. Notwendigkeit einer Kooperation mit der Nachbargemeinde Plankstadt war die Rede, um den drohenden Verlust der Hauptschule auch in Oftersheim zu verhindern, die in ihrer Existenz akut gefährdet scheint. Der Beschluss wurde als zukunftsweisend bezeichnet, der auch zur Verbesserung der Schülerperspektiven beitrage. Die Kooperation mit Plankstadt sei ein weiteres gutes Beispiel für gemeinsame Anstrengungen und Projekte. Neben dem Lob für Verwaltung und Schulleitung gab es aber auch Kritik am Land wegen unzureichender Lehrerressourcen, das auch bezüglich der Schulsozialarbeit stärker in der Pflicht sei zur Entlastung der Kommunen. Auch der vorgesehene Buspendelverkehr mit Plankstadt und die Mittagstischverpflegung im Rahmen einer Mensa waren Erörterungsthemen, denen sich die Schulleitung nun nach Genehmigung der Kooperation zusammen mit der Verwaltung widmen müsse. Mit Genugtuung wurde auch registriert, dass die Ganztagsschule erhalten bleibe und durch die gebundene Form nun langfristig günstige Perspektiven vermittle. Auch wurden die Schulraumkapazitäten hinterfragt mit der Antwort des Schulleiters, dass diesbezüglich keine Besorgnisse zu rechtfertigen sind. Der Rektor dankte schließlich für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde und die dort geleistete personelle und materielle Hilfe, die nicht selbstverständlich sei. Auch er nahm das Land kritisch in die Pflicht und sprach bei unzureichenden Lehrerzuweisungen vom „Tropfen auf den heißen Stein“ und dem Erreichen der Belastungsgrenze.
Auftragsvergabe für die energetische Sanierung Max-Planck-Straße 24/26
Für die obige Maßnahme wurden die Gewerke Vollwärmeschutz und Fensterbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. Beim Submissionstermin lagen 15 Angebote zur Wertung vor. Auf Grund der Submissionsergebnisse wurden die Aufträge an die günstigsten Bieter zum Brutto-Gesamtpreis wie folgt vergeben: Vollwärmeschutz an die Firma C & U Sturm, Harthausen Pfalz: 75.444,57 €; Fensterbauarbeiten an die Firma Richert Gruppe, Wallenhorst: 67.354,60 €.
Anpassung der Wochenmarktordnung und der Friedhofssatzung an die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) hat zum Ziel, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu fördern und damit die Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes zu beschleunigen. Sie soll sicher stellen, dass sowohl die Erbringer als auch die Empfänger von Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten effektiver von den garantierten Grundfreiheiten des Niederlassungsrechts und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs profitieren können. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie verlangt u. a. von den Gemeinden eine Normenprüfung dahingehend, ob die kommunalen Rechtsnormen (Satzungen, Rechtsverordnungen) den Grundsätzen und Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie gerecht werden. Diese Prüfung muss bis Ende dieses Jahres erfolgt sein und dies gilt auch für notwendige Änderungen von Rechtsnormen. Damit sollen Beschränkungen oder Benachteiligungen der Niederlassung von ausländischen Dienstleistern aufgefunden und beseitigt werden. Bei der Prüfung der
dienstleistungsrelevanten Satzungen der Gemeinde Oftersheim wurde festgestellt, dass die Wochenmarktordnung nicht im Einklang mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie steht. Auch die Friedhofssatzung war in diesem Sinne betroffen und zu ändern.
Um die Satzung über den Marktverkehr in der Gemeinde Oftersheim den Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie anzupassen, war § 5 der Satzung (Standort und Kennzeichnung der Stände) zu ändern. Darüber hinaus wurde bei dieser Gelegenheit § 4 (Handel mit Kleinvieh und Geflügel) ersatzlos gestrichen und § 3 (Marktgegenstände) den aktuellen tierschutzrechtlichen Bestimmungen beim Handel mit lebendigen Tieren angepasst. Schließlich ergab sich noch eine Anpassung im § 9 bei den gesundheitspolizeilichen Vorschriften an den aktuellen Gesetzesstand. Um die Friedhofssatzung der Gemeinde Oftersheim in Einklang zu bringen mit den Bestimmungen mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie war § 4 der Satzung (gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof) wie vorgeschlagen bzw. vom Gemeindetag in seiner Mustersatzung empfohlen zu ändern. Der Gemeinderat nahm von diesen Notwendigkeiten Kenntnis und beschloss beide Änderungen ohne größere Debatte einvernehmlich.
Beschluss über Spendenannahmen
Der Gemeinderat hat nach Änderung des Spendenrechts vor Jahren alle der Gemeinde zufließenden Spenden zur Kenntnis zu nehmen und diesen zuzustimmen. Aktuell wurde eine Spende geleistet von Josef Muth in Höhe von 50 € an die Freiwillige Feuerwehr. Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis.
Anfragen
Die Anfragen aus dem Ratsgremium betrafen folgende Themen:
Gemeinderat Pfister: Wildes rücksichtsloses Parken im Bahnhofsbereich sowie morgendliche gefährliche Parksituationen im Kreuzungsbereich Heidelberger Straße/Gartenstraße/Sofienstraße; Bürgermeister Baust sagte stärkere Kontrollen im Rahmen des Möglichen zu.
Gemeinderätin Dietl-Faude: Gefährliche Parksituationen beim Zebrastreifen Hardtwaldring/Fohlenweide, die nun auch in der Verkehrskommission zu erörtern sind.
Gemeinderat Schnabel: Mangelnde Fahrradbeleuchtungen im Winter.
Anfragen aus dem Besucherkreis:
• Erneuter Hinweis auf unzureichende Absicherung eines Spiel-/Aufenthaltsbereichs für Kinder/Jugendliche in Nord-West an der Bahnlinie; Bürgermeister und Ortsbaumeister informierten über die Ergebnis bisheriger Bemühungen auch bezüglich einer Absprerrung, die auf Grund der Geländeverhältnisse (Eigentum Bahn und Kabeltrasse) nicht unschwierig seien. Die Gemeinde will sich aber trotzdem weiterhin um Lösungen bemühen.
• Es wunderte nicht, dass auch die Schließung der Wildgehege durch den Rhein-Neckar-Kreis ein Anfragethema war. Eine junge Frau wollte von Bürgermeister Baust wissen, ob die Entscheidung endgültig sei, oder erneute Initiativen und Versuche z. B. mit ehrenamtlichem Engagement (Spendenbox, Förderverein) Aussicht auf Erfolg hätten. Bürgermeister Baust informierte nochmals über die mehrheitlich getroffene Entscheidung und die entsprechenden Hintergründe. Er sah allerdings auf der Kritikerseite neben der Kritik an den Verantwortlichen noch keine wirkliche Initiative z. B. zur Gründung eines Fördervereins. Der Bürgermeister bekundete zwar Gesprächsbereitschaft, wenn neue Fakten oder nennenswerte Initiativen von Elternseite erkennbar wären, zeigte aber auch anhand von beeindruckenden und belastenden Zahlen und Fakten sehr besorgt die deutlichen finanziellen Grenzen der Gemeinde in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise auf, die sich noch verstärken werden. Er warnte erneut vor übermäßiger Verschuldung zu Lasten kommender Generationen.