Da die Bedarfszahlen für die Kindergärten häufig schwanken (Zu- und Wegzüge, unterschiedliche Geburtenzahlen), kommt der zuverlässigen Bedarfsplanung zur Vermeidung von Fehlkalkulationen große Bedeutung zu. Insbesondere durch die zu erwartenden Zuzüge im Neubaugebiet Nord-West ist die Planung für das vorhandene Platzangebot besonders wichtig. Die Verantwortlichen der Gemeinde und der Kindergärten sind somit auf verlässliche Angaben und verbindliche Anmeldungen der Eltern angewiesen. Das gemeinsam mit den Kindergärten entwickelte verbindliche Anmeldeverfahren muss ein ausreichendes Angebot auch im nächsten Jahr vor allem für die Kinder ab dem 3. Geburtstag sicherstellen und dabei auch Probleme vermeiden, die erfahrungsgemäß aus Mehrfachanmeldungen in den verschiedenen Kindergärten resultieren. Das Anmeldeverfahren ermöglicht allen Eltern, deren Kinder im kommenden Jahr 3 Jahre alt werden, eine rechtzeitige Anmeldung und erspart unnötige Wege zu den einzelnen Kindergärten.
Durch den von Bund und Land geforderten Ausbau der Kleinkindbetreuungsplätze (Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab 2013) werden die Kapazitäten in den vorhandenen Oftersheimer Kindergärten in den nächsten Jahren nicht ausreichen. Der Gemeinderat Oftersheim hat deshalb im Frühjahr dieses Jahres den Bau eines weiteren Kindergartens beschlossen. Neben den Krippenangeboten ist dort auch ein weiteres Tagesgruppenangebot für Kinder ab 3 Jahren geplant. Der Kindergarten wird auf dem Areal ehemals Schreinerei Wilhelm in der Hildastraße entstehen und soll im Frühjahr 2011 in Betrieb gehen. Anmeldungen sind voraussichtlich ab Herbst 2010 möglich. Der Beginn der Anmeldemöglichkeit wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Oftersheim und auf der Webseite www.oftersheim.de bekannt geben. Sollte das Platzangebot im kommenden Kindergartenjahr wider Erwarten nicht ausreichen, wird im Kindergarten „St. Kilian“ vorübergehend eine weitere VÖ-Gruppe eingerichtet, bis der neue Kindergarten in Betrieb ist und die Kinder dann entweder in diesen oder in die Bestandskindergärten wechseln.
Nachstehend nun einige Erläuterungen zum Anmeldeverfahren: Alle Eltern, deren Kinder im Jahr 2010 den 3. Geburtstag feiern, erhalten in den nächsten Tagen ein „grünes“ Anmeldeformular zusammen mit einem Merkblatt mit den wesentlichen Informationen über alle Kindergärten (Betreuungsangebote, Öffnungszeiten und Beiträge). Dieses Anmeldeformular sollte ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 02.10.2009 bei der Kindergartenleitung im angegebenen Kindergarten abgeben oder zugesendet werden, damit entsprechend vorausgeplant werden kann.
Anmeldungen im Kindergarten „Sonnenblume“ sind im nächsten Jahr leider nicht möglich, da die vorhandenen wenigen Restplätze für Geschwisterkinder vorgehalten werden müssen.Auch wenn Kinder im „Wunschkindergarten“ bereits angemeldet oder vorgemerkt sind, bitten wir alle Eltern das farbige Anmeldeformular unbedingt und sicherheitshalber im gewünschten Kindergarten abzugeben.
Für die Zuteilung der Kindergartenplätze sind die Kindergartenleiter bzw. die Träger (Kirchengemeinden, Lebenshilfe) zuständig. Bei der Vergabe der Plätze entscheidet das Geburtsdatum. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem bestimmten Kindergarten. Die Eltern werden automatisch von der jeweiligen Kindergartenleitung informiert, ob ihr Kind im entsprechenden Kindergarten einen Platz bekommt oder ob die Anmeldung an die angegebenen Alternativkindergärten weitergeleitet wird. Bei Rückfragen stehen Ihnen die jeweilige Kindergartenleitung oder die Gemeinde Oftersheim, Frau Stohner (Tel. 597-128) oder Frau Fassott-Schneider (Tel.: 597-129) gerne zur Verfügung.
Aufnahme und Eingewöhnungsphase für Kinder ab 33. Lebensmonat:
In allen Kindergärten können Kinder ab frühestens 33 Lebensmonaten unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien aufgenommen werden. Darunter fallen insbesondere der berufliche Wiedereinstieg der Mutter zum 3. Geburtstag des Kindes, besondere familiäre Situationen, wie die bevorstehende Geburt eines Geschwisterkindes oder ein terminlich nahe stehender Klinikaufenthalt oder eine Kur der Hauptbetreuungsperson. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Kindergartenleitung. Ein Rechtsanspruch auf dieses Angebot besteht nicht und es kann nur bei einer Unterbelegung einer Kindergartengruppe angeboten und somit nicht dauerhaft und in allen Gruppen unterbreitet werden. Bei Interesse informiert die Kindergartenleitung über die gegebenen Aufnahmemöglichkeiten und Einzelheiten des Eingewöhnungskonzeptes der Einrichtung.
Kindergartenbeiträge:
Der Gemeinderat wird voraussichtlich in seiner Oktobersitzung die Kindergartenbeiträge für die kommenden beiden Kindergartenjahre festlegen, die ab Januar 2010 Gültigkeit erhalten. Derzeit können noch keine Angaben zur Höhe der Beiträge in den verschiedenen Gruppenangeboten gemacht werden. Der Gemeinderat wird sich jedoch an den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände orientieren und ist bemüht, eine sozialverträgliche Entscheidung zu treffen. Bis Dezember 2009 bleiben die Beiträge bzw. Ermäßigungsregelungen unverändert.
Mittagstischverpflegung:
Auf vielfachen Wunsch der Eltern wird ab dem Kindergartenjahr 2009/10 im Kindergarten „Fohlenweide“ auch für Kinder in den VÖ-Gruppen eine Mittagstischverpflegung angeboten. Dieses Angebot soll in den nächsten Jahren sukzessive in allen Einrichtungen eingeführt werden.
Öffnungszeiten:
Derzeit prüft das Kindergartenteam im Peter-Gieser- und Martin-Luther-Kindergarten die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Eine Entscheidung wird frühestens im Herbst dieses Jahres getroffen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich alle betroffenen Eltern ihrer Mitverantwortung bei der Bedarfsermittlung bewusst sind und die Gemeinde sowie die Kindergärten entsprechend unterstützen. Nur durch zuverlässige Informationen und die Abgabe verbindlicher Anmeldungen kann ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Platz- und Betreuungsangebot in den Kindergärten gewährleistet werden.