Die Vorbereitungen für die Wahl zum 17. Bundestag am 27. September 2009 sind beim Gemeindewahlamt seit einigen Tagen in vollem Gange. Zur weiteren Information werden die wichtigsten Regelungen zum Wahlverfahren aufgeführt:
Bestellung der Wahlhelfer
Die Einberufung der Wahlhelfer zur ehrenamtlichen Tätigkeit wurde in dieser Woche vorgenommen. Ein Gemeindeaufruf zur ehrenamtlichen Unterstützung ist bereits bei den Kommunal- und Europawahlen auf positive Resonanz gestoßen, für die sich die Verantwortlichen ausdrücklich bedanken.
Neben den bei dieser Wahl einsetzbaren Gemeinderäten stehen uns erfreulicherweise mehr freiwillige und vor allem jüngere Wahlhelfer zur Verfügung als benötigt werden. Insofern musste eine differenzierte Einteilung unter Berücksichtigung des Lebensalters einerseits und der nötigen Wahlerfahrung andererseits erfolgen.
Es wird allerdings wegen der erfahrungsgemäß zu erwartenden Ausfälle vor und während der Wahl nötig sein, über ein Einsatzkräfteangebot auf einer Reserveliste zu verfügen.
Denjenigen, die keine „Wahlhelferberufung“ für den 27.09.2009 erhalten haben, sei dennoch für Ihre Bereitschaft gedankt, verbunden mit der Hoffnung, dass sie erforderlichenfalls auch als Ersatzreserve zur Verfügung stehen.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten und Wahlberechtigung
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden derzeit zugestellt.
Personen, die bis Sonntag, den 06.09.2009 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, jedoch von einer Wahlberechtigung ausgehen, wird dringend empfohlen, mit dem Wahlamt Tel. 06202/ 597101/103 oder per e-mail unter wahlamt@oftersheim.de Kontakt aufzunehmen bzw. persönlich vorzusprechen.
Wahlberechtigt sind nach § 12 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
2. seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung
innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben
3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigung bei „Auslandsdeutschen“
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben - die so genannten „Auslandsdeutschen“ - sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Satz 1 GG gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
Informationen und Antragsformulare mit Ausfüllhinweisen für „Auslandsdeutsche“ sind unter dem folgenden Link erhältlich: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html.
Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, anders als bei der Europawahl, auch dann nicht wahlberechtigt, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland leben.
Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form (Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder e-mail) gewahrt.
Wer bei der Wahl am 27. September 2009 nicht die Möglichkeit hat, sein Wahllokal aufzusuchen, kann Briefwahlunterlagen mittels ausgefüllter und unterschriebener Wahlbenachrichtigungskarte anfordern. Auch liegen im Wahlamt Antragsvordrucke für Personen bereit, die vor Erhalt der Wahlbenachrichtigsungskarte wegen längerem Aufenthalt außerhalb der Gemeinde Briefwahlunterlagen beantragen wollen.
Bei einer schriftlichen Anforderung müssen unbedingt Name, Anschrift, Geburts-datum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe auch ins Ausland verschickt. Ab kommender Woche kann die Briefwahl auch online beantragt werden. Der Antragsteller muss zwingend Familiennamen, Vor-namen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Bei Aufruf des Links „Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl“ auf der Startseite der Gemeinde, www.oftersheim.de, können die persönlichen Daten in ein Erfassungsformular (Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte) eingetragen werden.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch einen Hinweis erstellt. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden umgehend zugestellt.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 27. September 2009, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt, Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim, vorliegen. Eine rechtzeitige persönliche Abgabe oder Einwurf in den Rathausbriefkasten bzw. ein rechtzeitiger postalischer Rückversand (gebührenfrei im Bereich der Deutschen Post AG) wird jedoch dringend empfohlen.
Weitere Auskünfte werden im Wahlamt (Tel. 06202/597101 bzw. 597103) gerne erteilt. Dieses kann auch unter wahlamt@oftersheim.de kontaktiert werden.