Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 den Bebauungsplan “Am Biegen“ gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 4 GO als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan ist nach § 8 (2) BauGB aus dem verbindlichen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg – Mannheim entwickelt.
Der Bebauungsplan besteht aus zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen nach § 9 BauGB.
Mit dieser Bekanntmachung der Satzung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan, einschließlich seiner Begründung, und die örtlichen Bauvorschriften können beim Bauamt der Gemeinde Oftersheim, Eichendorffstraße 2, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann in die Unterlagen Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Allgemeine Informationen erhalten Sie auch unter der Internetadresse www.Neubaugebiet-Oftersheim.de