Mit einer relativ kleinen Tagesordnung hatte sich der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil seiner turnusgemäß anberaumten Sitzung am vergangenen Sitzung zu befassen. Entsprechend zügig konnten die Beratungsthemen abgewickelt und Beschlüsse gefasst werden. Die Tagesordnung der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung war zwar nicht umfangreicher, beanspruchte aber umso mehr Sitzungszeit auf Grund der nicht unbedeutenden Erörterungsthemen, die weitgehend auch der Vorberatung demnächst anstehender größerer Gemeindevorhaben diente. Die Beratungs- und Beschlussergebnisse im öffentlichen Sitzungsteil lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Im Zusammenhang mit einer versagten Baugenehmigung und Abbruchanordnung bezüglich eines Gartenhauses im Gewann „Kleine Neunmorgen“ wurde auch die Bebauung auf dem benachbarten Gartengelände der Gemeinde aufgegriffen. Die Gartengrundstücke sind bereits seit über 30 Jahren mit Gartenhäusern und Einfriedigungen, zum Teil auch ohne baurechtliche Genehmigung bebaut. Zur Legalisierung dieser baulichen Anlagen wurde die Gemeinde vom Baurechtsamt des Landratsamtes aufgefordert, für das Pachtgartengelände sowie auch für Privatgelände einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sollte sich auch über das dem Hundesportverein zur Verfügung gestellte Gelände erstrecken, um auch die dortigen (genehmigten) Gebäude einer Bebauungsvorschrift zu unterstellen. Darüber hinaus sollten weitere Grundstücke des Gewanns „Kleine Neunmorgen“ einbezogen werden, um gleichzeitig die im Rahmen der Flurbereinigung leider nicht geklärte baurechtliche Problematik hinsichtlich des Altbestandes an Gartenhäusern und Einfriedigungen lösen zu können. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme wurde dem Gemeinderat nun ein Bebauungsplanentwurf präsentiert, der schließlich nach einer nicht unkritischen Diskussion bei 3 Enthaltungen mit Mehrheit angenommen wurde. Nicht wenige Verlautbarungen und besonders die Stimmenthaltungen brachten auch Unbehagen und Unverständnis zum Ausdruck über die der Gemeinde behördlicherseits aufgezwungene Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass ein ursprünglich ungenehmigter Bau eines Gartenhauses jetzt auf diese Art mit hohem Aufwand nachträglich legalisiert werden soll. Schließlich bestand jedoch weitgehend Einvernehmen, dass man mit dem jetzt vorliegenden Entwurf auch im Sinne früherer Vereinbarungen und Zusagen der Behörden in die Offenlage gehen und dann sehen will, wie sich die Dinge weiter entwickeln.
Der Gemeinderat hatte in seiner Februarsitzung der Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Am alten Meßplatz/Karlstraße sowie der Anlage von 23 Stellplätzen grundsätzlich zugestimmt. Diese Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben und die Submissionsergebnisse dem Gemeinderat zur Vergabeentscheidung präsentiert. Den Auftrag erhielt der preisgünstigste von insgesamt 9 Anbietern und zwar die Firma Gerhard Hoffmann GmbH, Reilingen zum Bruttogesamtpreis von 105.158,93 €.
Die Kunststoffbeläge innerhalb des TSV-Geländes wurden im Jahr 1988 hergestellt, die bei einer normalen Nutzung und entsprechenden Pflege eine Nutzungsdauer von cirka 15 Jahren haben. Auf Grund der Waldrandlage sind nun insbesondere in den Kurvenbereichen sowie auf der südlichen Geraden Belagschäden aufgetreten. Ferner haben die Arbeiten für das neue Regenrückhaltebecken Belagschäden verursacht, sodass der gesamte Oberbelag der Laufbahn auch auf Grund unabhängiger Empfehlungen von Fachleuten generalsaniert werden muss. Der Gemeinderat nahm diese Sanierungsnotwendigkeit zustimmend zur Kenntnis und vergab nach öffentlicher Ausschreibung den Sanierungsauftrag zum Preis von 43.012,80 € an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Polytan aus Burgheim.
Das Hauptquartier der US-Armee sowie der Deutsch-Amerikanische Jägerstammtisch hatte die Gemeinde um Zustimmung für eine Ausdehnung der Schießzeiten anlässlich einer Deutsch-Amerikanischen Schießveranstaltung am Sonntag, den 25.08.2002 auf dem Rod und Gun Club gebeten. Auf Grund der zu erwartenden Teilnehmerzahl wäre eine Verlängerung der normalerweise bis 14 Uhr begrenzten Übungszeiten bis 17 Uhr notwendig. Erwartungsgemäß ergaben sich bei der Behandlung dieses Antrags Meinungsverschiedenheiten, die letztlich darauf hinausliefen, dass die Beschlussfassung nicht einstimmig erfolgte. Bei 13 JA-Stimmen votierten die SPD-Fraktion sowie Gemeinderätin Hartmann (Grüne) gegen eine Ausnahmeregelung unter anderem mit der Begründung, dass die Naherholungsgebiete durch Lärmbeeinträchtigungen auch durch die Rod und Gun Schießanlage und den Hockenheimring schon genug beeinträchtigt seien und weiteres nicht akzeptiert werden könne.