Hinweise zur Gemeinderatswahl am 07. Juni 2009
Wer wird gewählt?
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus dem Bürgermeister und den gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in geheimer Wahl gewählt.
Wer ist wählbar?
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten werden von den örtlichen Parteien und Wählervereinigungen eingereicht. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens so viele Kandidatinnen bzw. Kandidaten vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind; in Oftersheim sind dies 22 Personen. Die Reihenfolge der Bewerber/innen bestimmt die Partei oder Wählervereinigung.
Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger/in der Gemeinde Oftersheim ist.
Bürger/innen sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit alleiniger oder Hauptwohnung wohnen.
Wer in mehreren Gemeinden wohnt, ist Bürger/in nur in der Gemeinde, in der seit mindestens drei Monaten die Hauptwohnung hat.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Einwohner/innen, die
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Oftersheim wohnhaft sind (spätester Zuzugstag: 06.03. 2009)
- nicht das Wahlrecht verloren haben
Wer das Bürgerrecht in der Gemeinde Oftersheim durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger/in. Ein entsprechender Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis ist bei Zuzug nach dem 06.03.2009 allerdings zu stellen. Die Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis müssen bis spätestens 17. Mai beim Wahlamt vorliegen.