Hinweise zum Wahlrecht für Unionsbürger
 
Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden vom 04.-07. Juni 2009 satt. In allen deutschsprachigen EU-Ländern wird am Sonntag, den 07. Juni 2009 gewählt.
 
Welche Teilnahmemöglichkeiten gibt es für Unionsbürger ?
 
Unionsbürger (Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union), die in Deutschland wohnen, können entscheiden, ob sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Personen, die sich für eine Wahlteilnahme in Deutschland entscheiden, sollten folgendes beachten:
 
Wer ist wahlberechtigt ?
 
Wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger mit einer Wohnung in Deutschland, der am Wahltag
 
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lebt,
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der
 Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 
Was ist zu tun ?
 
- Um in Deutschland wählen zu können, muss der Wähler bei der Gemeindebehörde
 des deutschen Wohnorts im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
- Wer bereits 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist automa-
  tisch im Wählerverzeichnis der Wohnsitzgemeinde eingetragen und braucht keinen 
 erneuten Antrag zu stellen. Falls die Wahlbenachrichtigungskarte bis 17.Mai 2009
 nicht zugestellt sein sollte, wird empfohlen, mit dem Wahlamt der Gemeinde Kon- 
 takt aufzunehmen.
- Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 17. Mai 2009 beim hiesigen
 Wahlamt, Mannheimer Straße 49 (Tel. 597101/103) einen Antrag auf Eintragung in
 das Wählerverzeichnis stellen.
 
Wo gibt es das Antragsformular und weitere Informationen ?
 
Antragsformulare und Merkblätter sind beim Wahlamt der Gemeinde oder im Internet unter www.bundeswahlleiter.de erhältlich. Im Wahlamt liegen mehrsprachige Faltblätter mit Informationen für Bürger der Europäischen Union in aus.
Was ist zu tun, wenn Unionsbürger nicht in Deutschland, sondern im Herkunftsland wählen wollen ?
 
Unionsbürger, die an den Europawahlen 2004 in Deutschland teilgenommen haben,
müssen bis zum 17. Mai 2009 beim Wahlamt einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellen.
Für die Modalitäten der Wahlteilnahme im Herkunftsland wird eine Kontaktaufnahme mit den dortigen Behörden oder der Auslandsvertretung empfohlen.
Die erforderlichen Anträge können im Wahlamt, Mannheimer Straße 49  (Tel. 597101/103) oder per E-Mail wahlamt@oftersheim.de angefordert. Weitere Informationen werden dort gerne erteilt.
 
 
 

Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf