Nachdem die Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2009 am 29.12.2008 im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veöffentlicht worden ist, können ab sofort wieder Anträge zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum beim Landratsamt, Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, eingereicht werden.