Verkehrs-, Planungs- und Bauangelegenheiten prägten die jüngste öffentliche Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag. Zunächst wurden Aufträge vergeben für die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans für Oftersheim und die Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme in der Kurpfalzhalle. Danach ging es grundsätzlich um die Einrichtung eines Ruftaxiverkehrs in Oftersheim, um den Abschluss von Bebauungsplanaufstellungen bzw. -änderungen und eine Satzung zur Einführung der Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen in verschiedenen Bebauungsplangebieten. Schließlich hatte sich das Gremium im Rahmen von Anhörungsverfahren zu äußern über Bebauungsplanverfahren in der Region. Die Beratungen und Beschlüsse lassen sich im Wesentlichen folgendermaßen zusammenfassen.

Verkehrsentwicklungsplan für Oftersheim


Bereits seit 1981 werden in Oftersheim Verkehrszählungen durchgeführt, zunächst im Abstand von 2 Jahren und von 1996 bis 1998 jährlich. Gezählt wurde dabei überwiegend an 10 markanten Stellen im Ort und zuletzt nur im Bereich zwischen L 600 und L 544 bis Scheffelstraße. Eine neue Verkehrserhebung war nun unter anderem anbetrifft, weil es inzwischen eine deutliche Zunahme von Kraftfahrzeugen gibt, die Ortsmitte ( Heidelberger Straße, Eichendorffstraße, Mannheimer Straße sowie in Richtung Siedlung ) eine starke Kfz-Belastung registriert, und die Umgestaltung sowie die Anlegung von Verkehrskreiseln an den Ortsausgängen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs beitragen soll. Außerdem lassen die beschlossene Umlegung in Nord-West (cirka 2.000 Einwohner) und die geplante B 535 gravierende Auswirkungen auf das örtliche Verkehrsaufkommen erwarten.

Bereits im Zuge der Haushaltsberatungen hatte der Gemeinderat eine Verkehrserhebung für dieses Jahr eingeplant. Im Hinblick auf vielfältige Verkehrsverflechtungen zwischen Schwetzingen, Oftersheim und Plankstadt ergab sich die Überlegung, neue Verkehrsentwicklungspläne über die Ortsgrenzen hinaus zu entwickeln, zumal auch die Nachbargemeinden Verkehrserhebungen planten. Naheliegend war es nun, das auch von den Nachbargemeinden vorgesehene Ingenieurbüro Bender & Stahl aus Ludwigsburg ebenfalls zu beauftragen und somit Synergieeffekte bzw. Einsparmöglichkeiten zu nutzen. Die Stadt Schwetzingen hatte bereits einen Auftrag erteilt und in Plankstadt steht dies bevor. Im Falle der gemeinsamen Auftragsvergabe werden auf Oftersheim Kosten in Höhe von 49.387,50 € zukommen, die um 25.500 € höher wären bei alleiniger Auftragserteilung. Die beabsichtigte Auftragsvergabe umfasst nach den Informationen des Bürgermeisters nicht nur wie in der Vergangenheit die Zählung des motorisierten Verkehrs sondern es werden sowohl ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer sowie der ruhende Verkehr auch mit Verkehrsteilnehmerbefragungen einbezogen. Darüber hinaus erwartet man eine Verkehrsentwicklungsprognose sowie Vorschläge zu einer künftigen Verkehrswegegestaltung und -führung.

In der Aussprache hierzu stand ein Vertreter des Ingenieurbüros Bender & Stahl nochmals eingehend Rede und Antwort, obwohl die Angelegenheit in TA und in einem Vorgespräch gründlich erörtert worden war. Hierbei waren allerdings die enormen Kosten nicht unbedingt nach dem Geschmack der Räte. Auch die Probleme des ruhenden Verkehrs waren Gegenstand mancher Anfragen. Wert legte man auf Informationsaustausch mit Nachbargemeinden, der zugesichert ist. In den abschließenden Fraktionsstellungnahmen wurde weitgehend Zustimmung signalisiert aber auch mit der Erwartung verknüpft, dass für den guten Preis eine gute Arbeit geleistet werde. Ebenso komme es darauf an, dass über die Ortsgrenzen hinaus geblickt werde, denn auch Oftersheim könne sich den allgemeinen Verkehrsentwicklungen nicht entziehen und müsse sich einer konzeptionellen Verkehrsanalyse stellen für notwendige, mitunter schwierige Entscheidungen. Die Abstimmung ergab schließlich ein eindeutiges Votum für die Verkehrserhebung und das gemeinsame Vorgehen mit den Nachbargemeinden bzw. die Auftragserteilung an die Firma Bender & Stahl. Lediglich Gemeinderätin Frau Hartmann (Bündnis 90/Grüne) lehnte das Vorhaben ab, weil für sie die Notwendigkeit und Zielsetzung nicht erkennbar war und der zu erwartende Nutzen die immensen Kosten nicht rechtfertigen würde. Die beschlossene Untersuchung wird im Hinblick auf die enormen Zusatzkosten ohne Haushaltsbefragung durchgeführt, wobei man allerdings davon ausging, dass Erkenntnisse auch anderweitig zu gewinnen sind.

Sanierung und Modernisierung der Kurpfalzhalle;
Erweiterung Geräteräume und Einbau einer Lüftungsanlage mit Technikraum im Bühnenbereich


Im Rahmen der mehrjährig geplanten und notwendigen Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahme in der Kurpfalzhalle (cirka 1 Mio. € Aufwand) waren jetzt weitere Aufträge für den Anbau der Geräteräume und den Einbau einer Lüftungsanlage mit Technikraum im Bühnenbereich zu vergeben. Auf Grund der Submissionsergebnisse einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Aufträge an die jeweils günstigsten Bieter wie folgt ergeben:

a) Teilrohbauarbeiten 63.376,26 EUR
an die Firma Reinhard, Mannheim,

b) Zimmererarbeiten 9.169,39 EUR
an die Firma Thomas, Brühl.

c) Dachdeckungsarbeiten 9.897,70 EUR
an die Firma Dach + Wandsysteme, Lichtenau

d) Putzarbeiten 16.106,45 EUR
an die Firma Reinhard, Mannheim

e) Fliesenarbeiten 4.222,91 EUR
an die Firma FMS, Sandhausen

f) Estricharbeiten 2.872,24 EUR
an die Firma Bozic, Kirchheim

g) Lüftungsanlage 129.737,88 EUR
an die Firma Leibig, Oberhausen

h) Elektroarbeiten 19.461,96 EUR
an die Firma Thamerus, Böhl-Iggelheim


Die Gesamtkosten von 254.844,79 € liegen nach Angaben der Verwaltung unter den bisherigen Kostenberechnungen. Auf entsprechende Anfrage aus dem Gemeinderat erwartete Bürgermeister Baust für den Übungs- und Veranstaltungsbetrieb keine größeren Störungen und Beeinträchtigungen durch die Umbauarbeiten.

Einrichtung eines Ruftaxiverkehrs


Oftersheim ist durch Bahn und Busse relativ gut überörtlich erschlossen, denn die Buslinien in Richtung Schwetzingen und Heidelberg gehen mitten durch den Ort im ½-Stunden Takt. Problematisch ist allerdings die Anbindung der Hardtwaldsiedlung und auch die Gebiete Röhlich und um den Hardtwaldring sind relativ weit von der Buslinie entfernt. Nachteilig ist vor allem auch, dass diese Gebiete keine Anbindung zum Bahnhof und zur Ortsmitte haben.

Beratungen und Initiativen zur Verbesserung dieser Situation gab es immer wieder. So wurde 1994 eine Busverbindung geschaffen von der Hardtwaldsiedlung über die Ortsmitte bis nach Schwetzingen. Diese Verbindung musste aber bereits kurze Zeit später mangels Auslastung und wegen unvertretbar hoher Kosten eingestellt werden. Auch die Frage der Vernetzung von Stadtbuslinien mit Schwetzingen und Plankstadt wurde geprüft. Entsprechende Planungen hat man aber nach eingehender Erörterung deshalb verworfen, weil sie bei hohen Kosten die eigentlichen Ziele (insbesondere Anbindung Ortsmitte und Bahnhof) nicht berücksichtigen und kein sinnvolles Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erwarten war.

Die Verwaltung hatte deshalb Gespräche mit dem Ziel verfolgt, eine kostengünstigere Lösung zu finden, wobei das Bestreben vorrangig war, insbesondere für Senioren die Erreichbarkeit der Ortsmitte zu verbessern. Eine Ruftaxiregelung könnte nach Auffassung der Verwaltung eine geeignete Beförderungsalternative sein, bei nach vorläufigen Berechnungen akzeptablen Kosten für die Gemeinde von rund 20.000 €. Dem Rat wurde deshalb vorgeschlagen, zunächst grundsätzlich der Ruftaxiregelung näher zu treten und zur befristeten Einführung eines Ruftaxiverkehrs entsprechende Angebote einzuholen.

Die Aussprache darüber gestaltete sich lebhaft, wobei trotz grundsätzlichem Einvernehmen über die Notwendigkeiten zur Verbesserung des örtlichen Nahverkehrs, eventuell zeitlich befristete Versuche, die Meinungen über Zielsetzungen und Wege auseinander gingen. Auch bestand der Eindruck, dass trotz vorliegender Verwaltungsinformationen noch sehr viele Fragen zu diskutieren sind, auf die gegenwärtig noch nicht plausibel und zufriedenstellend geantwortet werden kann. Bei der eindeutigen Mehrheit der Gemeinderäte überwog die Skepsis gegenüber dem jetzt diskutierten Lösungsansatz. Mit einem Ruftaxisystem würden, so ein Redebeitrag, eventuell nicht die wirklich Bedürftigen erfasst bei gleichzeitiger Begünstigung Nichtbedürftiger. Ein nicht unerheblicher Klärungsbedarf wurde erkannt, der auch eingehende detaillierte Ausschussberatungen erforderlich mache. Erfahrungsberichte über laufende Projekte in Nachbargemeinden wurden angefordert, denen aber Bürgermeister Baust wiederum skeptisch gegenüber stand, weil die höchst unterschiedlichen Verhältnisse einfach keine sinnvollen Vergleiche erlauben. Zusammengefasst wurde der Zeitpunkt für einen Grundsatzbeschluss in der vorgeschlagenen Art für etwas verfrüht angesehen. Die Meinungsverschiedenheiten konnten schließlich mit einer Kompromissformel bzw. einem modifizierten Beschlussvorschlag überbrückt werden. Demnach wurde der Grundsatzbeschluss dahingehend abgeschwächt, dass der Gemeinderat an Stelle der grundsätzlichen Zustimmung zur Einrichtung eines Ruftaxiverkehrs eine solche lediglich anstrebt und zur Vorbereitung endgültiger Entscheidungen Angebote zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) sowie weitere Informationen und Erfahrungsberichte einholt.

Abschluss des Bebauungsplanverfahrens „Hardtwaldsiedlung nördlicher und südlicher Teil“


In der Januarsitzung hatte der Gemeinderat die Offenlage zum Bebauungsplan „Hardtwaldsiedlung nördlicher und südlicher Teil“ beschlossen. Während der Offenlage sind von Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen und 3 Träger öffentlicher Belange hatten bestätigt, dass sie keine Bedenken haben. Somit konnte der Gemeinderat mit 2 formalen Satzungsbeschlüssen das Verfahren bauplanungsrechtlich abschließen. Die Beschlüsse werden im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht und mit dem Hinweis darauf verbunden, dass die Bebauungspläne, die mit der Bekanntmachung in Kraft treten nochmals eingesehen werden können.

Abschluss des Verfahrens der 4. Änderung des Bebauungsplans „Links am Plankstadter Weg“


Ebenfalls im Januar hatte der Gemeinderat die Offenlage zur 4. Änderung des obigen Bebauungsplans beschlossen und auch hier sind keine negativen Stellungnahmen von Bürgern bzw. Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Somit konnte diese Bebauungsplanänderung mit 2 formalen Satzungsbeschlüssen abgeschlossen werden. Auch hier erfolgt öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt und Offenlegung des geänderten Bebauungsplans.

Satzung über die Pflicht zur Genehmigung von Grundstücksteilungen im Geltungsbereich verschiedener Bebauungspläne


Durch das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 19.12.2000 ist § 8 der Landesbauordnung bzw. die allgemeine Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen mit Wirkung vom 01.02.2001 ersatzlos weggefallen. Eine bauplanungsrechtliche Teilungsgenehmigung ist künftig nach Baugesetzbuch nur noch dann erforderlich, wenn die Gemeinde von ihrem Satzungsrecht im Geltungsbereich einfacher und qualifizierter Bebauungspläne Gebrauch macht. Bezogen auf die Bebauungsplangebiete in Oftersheim bestand nach Ansicht der Verwaltung lediglich in den Gewerbegebieten „Röhlich“ und „Alter Schießstand“ die Notwendigkeit zum Erlass einer Teilungsgenehmigungssatzung. Der Gemeinderat nahm davon Kenntnis und beschloss einstimmig für den Geltungsbereich dieser Gebiete eine entsprechende Satzung über die Pflicht zur Genehmigung der Teilung von Grundstücken.

Bebauungsplan „Zündholz II“ der Stadt Schwetzingen


Bereits in der letzten Sitzung war dieser Bebauungsplan Erörterungsthema. Der Oftersheimer Gemeinderat hatte damals aber aus formalen Gründen die erforderliche Stellungnahme als Nachbargemeinde nicht abgeben können und musste dies nun auf Wunsch des Nachbarschaftsverbandes nachholen. Der Gemeinderat sah nicht unbedingt eine Beeinträchtigung der Oftersheimer Interessen und Zentrumsfunktionen und erhob deshalb keine Einwendungen.

Änderung des Regionalplanes Unterer Neckar und Stellungnahme zu Vorhaben der Stadt Eberbach/Gemeinde Schönbrunn


Alle Planungsträger in der Region Unterer Neckar waren um Stellungnahme zur Änderung des Regionalplanes im obigen Bereich aufgefordert worden. Konkret ging es um Absichten der Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn, einen inter- kommunalen Gewerbepark auszuweisen. Da die Planung mit verbindlichen Zielen des Regionalenplanes konkurriert, war ein Änderungsverfahren notwendig, zu dem sich jetzt die Mitgliedsgemeinden im Verband äußern mussten. Obwohl die Fläche mit 16,7 ha eine im ländlichen Raum großzügige Ausweisung darstellt, sah man die Belange der Gemeinde Oftersheim nicht berührt und erhob deshalb keine Bedenken.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf