Voraussetzung für die Erteilung des „Führerscheins ab 17" ist, dass die Jugendlichen mindestens eine Begleitperson namentlich benennen. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren ununterbrochen einen deutschen Führerschein der Klasse B oder 3 beziehungsweise einen vergleichbaren Führerschein eines Mitgliedsstaats der EU/EWR besitzen. Außerdem darf die Begleitperson mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein. Eine besondere Einweisung ist für die Begleiter nicht vorgeschrieben. Empfohlen wird ihnen aber, eine 90-minütige Vorbereitungsveranstaltung an einer Fahrschule zu besuchen.
Ab 16,5 Jahren kann der Antrag gestellt werden, für den das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Wird er genehmigt, steht die Ausbildung in der Fahrschule an. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Gleichzeitig mit dem „Führerschein ab 17" wird der auch der „reguläre" Kartenführerschein beantragt, der dann ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit bei der zuständigen Fahrerlaubnisstelle abgeholt werden kann.
Weitere Infos finden Sie unter dem nachstehenden Link:
www.rhein-neckar-kreis.de/servlet/PB/menu/1519033_l1/index.html