Raser, Drängler und Alkoholsünder werden künftig  mit höheren Bußgeldern bestraft. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anhebung der Bußgelder zugestimmt. Ziel sind weniger Unfälle und Verkehrstote. Jedes Jahr kommen immer noch 5000 Menschen durch einen Verkehrsunfall ums Leben. Fast jeder Verkehrsunfall ist mit einer Verletzung der Straßenverkehrsvorschriften verbunden. Um diese Zahl zu senken, setzt die Bundesregierung unter anderem auf die Durchsetzung der Verkehrsregeln und auf die abschreckende Wirkung von Geldbußen.
Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes werden neue Bußgeldobergrenzen eingeführt. Diese Anhebung für besonders unfallträchtige Verkehrsverstöße geht auf den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zurück.
Am 01.02.2009 tritt die 7. Auflage des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges in Kraft.
 
Für Alkoholverstöße und andere gravierende Ordnungswidrigkeiten wie unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Vorfahrts- und Rotlichtverstöße, gefährliche Abstandsverstöße sowie die Durchführung illegaler KfZ-Rennen ist, insbesondere bei vorsätzlichem Handeln, eine erhebliche Erhöhung der Bußgelder vorgesehen.
 
Für vorsätzliche Verkehrsverstöße, aus denen die Betroffenen wirtschaftliche Vorteile ziehen, wie die Missachtung des Sonntagsfahrverbotes, Überladungen und das Fahren von verkehrs-unsicheren Kraftfahrzeugen steigen die Bußgeldobergrenzen ebenfalls.

Bei den übrigen Verkehrsverstößen werden die bisherigen Geldbußen beibehalten. Auch die Verwarnungsgelder bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Parkver-stößen, bleiben unverändert.


Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

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