In den nächsten Tagen wird durch das Friedhofspersonal eine Überprüfung der Grabsteine auf Standsicherheit durchgeführt.
Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gem. § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Die Verkehrssicherheit umfasst unter anderem auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabausstattungen, insbesondere der Grabsteine.
Aufgestellte Grabsteine müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft als sogenannte "Druckprobe". Die Bediensteten sind angewiesen, die präzisen Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu befolgen.
Neben der Gemeinde als Friedhofsträger sind vor allem die Nutzungs- und Verfügungsberechtigten der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und der sonstigen Grabausstattung verantwortlich.
Die Grabmale, deren Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, werden durch gelbe Aufkleber gekennzeichnet. Die Nutzungsberechtigten der betreffenden Gräber werden gebeten die Grabsteine dann umgehend durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigen zu lassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Nutzungsberechtigten für alle Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht mehr standfesten Grabsteinen verursacht werden.