Der Gemeinderat der Gemeinde Oftersheim hat in öffentlicher Sitzung am 07.10.2008 von den in der Offenlage des Bebauungsplanentwurf „Ortserweiterung Süd-Ost“ 5. Änderung in der Zeit vom 16.06.08 bis 16.07.08 vorgetragenen Einwendungen Kenntnis genommen und die erneute Offenlage nach § 3 (2) BauGB beschlossen.
Mit dieser Änderung verbunden sind Ergänzungen der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Da es sich bei der Änderung um eine Nachverdichtung handelt, werden für das Verfahren der §13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenverdichtung) in Anspruch genommen. Dies hat zur Folge, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und kein Umweltbericht nach §2a BauGB erstellt wird.
Die Grundstücke Flst. Nr. 4127 und 2218 innerhalb des Bebauungsplangebietes „Ortserweiterung Süd-Ost“ sind nur teilweise bebaubar. Insbesondere der überwiegende Teil des Grundstücks Flst. Nr. 2218 ist ohne überbaubare Grundstücksfläche im Bebauungsplan ausgewiesen. Statt einem nach dem bestehenden Bebauungsplan möglichen Mehrfamilienhaus sollen nun Baurechte für 5 Gartenhofhäuser entstehen. In einem 1. Bebauungsplanentwurf wurde eine großzügige Erweiterung des Baufensters Richtung Süden vorgestellt. Um die Umsetzbarkeit einer Bebauung zu erleichtern, wurde auf eine Festsetzung der Differenzierung der Geschossigkeit innerhalb der Baufenster verzichtet. Im Rahmen der Offenlage sind Einwendungen gegen Bebauungsplanentwurf geltend gemacht worden. Diese beziehen sich auf die Festsetzung der Geschossigkeit, den Grenzabstand und mangelnden Sichtschutz zur Nachbarbebauung.
Die vorgetragenen Einwendungen wurden abgewogen und die Bedenken weitgehend durch Planänderungen berücksichtigt. Die Änderungen haben zum Teil grundsätzlichen Charakter und machen eine erneute Offenlage erforderlich.
Im Einzelnen handelt es sich bei den Änderungen um folgende Punkte die in den zeichnerischen Festsetzungen dargelegt sind:
1. Festsetzung von Winkelhofhäusern durch Strukturierung der Baufenster mit unterschiedlichen Grenzabständen (3,0m und 6,0m)
2. Vergrößerung des Grenzabstandes zu den Flurstücken entlang der Gartenstraße von 3,0m auf 3,50m
3. Differenzierung der Geschoßhöhe durch Festsetzung der Geschosszahl (ein-, bzw. zweigeschossig)
4. Reduzierung der Firsthöhe von 11,0m auf 7,50m (zweigeschossig), bzw. 3,50m (eingeschossig)
5. Festsetzung eines Pflanzgebotes für Hecken als Sichtschutz zu den Grundstücken entlang der Straße “In den Seegärten“
Der geänderte Bebauungsplanentwurf liegt in der Zeit vom 20.10.2008 bis 20.11.2008 im Verwaltungsgebäude, Eichendorffstraße 2, während der üblichen Dienstzeiten, erneut öffentlich aus. Während der Offenlegungsfrist können Anregungen beim Bürgermeisteramt Oftersheim, Rathaus, Mannheimer Straße 49 oder im Bauamt, Eichendorffstraße 2, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Oftersheim, den 07.10.2008
gez.
Baust
Bürgermeister