Leider geben unbebaute Baulücken immer wieder Anlass zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dies besonders dann, wenn solche Grundstücke nicht gepflegt werden. Schnell gelangen Unkrautsamen in benachbarte Gartenanlagen. Die dort sprießenden Unkräuter wecken dann den Zorn dieser Gartenbesitzer. Besitzer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken sind nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verpflichtet, ihre Grundstücke ordentlich zu bewirtschaften, sodass die Nutzung benachbarter Grundstücke nicht, insbesondere nicht durch schädlichen Samenflug unzumutbar erschwert wird. Verstöße dagegen könnten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei sonstigen Baulückengrundstücken fehlt eine solche Regelung. Das heißt jedoch nicht, dass sich der Eigentümer eines benachbarten Gartens nicht wehren kann. Ihm steht der Zivilrechtsweg offen, wenn sein Grundstück durch den Samenflug beeinträchtigt ist. Insofern empfehlen wir jedem Eigentümer und jedem Besitzer von Baulückengrundstücken im Interesse gut nachbarschaftlicher Beziehungen dringend, sein Areal in ordentlichem Zustand zu halten. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil verwahrloste Grundstücke erfahrungsgemäß oft auch zu wilden Müllablagerungen missbraucht werden.