Der Kulturpreis ist eine gemeinsame Initiative von genossenschaftlicher Wirtschaft und Stiftungswesen. Sie wird getragen von der Überzeugung, dass Kulturförderung eine Aufgabe ist, die den Zusammenschluss unterschiedlichster Kräfte erfordert.
Zu diesem Zweck haben die Landesstiftung Baden-Württemberg sowie die Volksbanken, Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg seit 2002 eine gemeinsame Stiftung gegründet. Sie stellt die Mittel für den Kulturpreis bereit. Der Kulturpreis Baden-Württemberg will Signale setzen: Gewürdigt werden Leistungen von herausragender Bedeutung. Er wird daher nur alle zwei Jahre ausgelobt. Ausgezeichnet werden Künstlerinnen und Künstler abwechselnd in jeweils einer der folgenden Sparten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film / Neue Medien.
2009 beschäftigt sich der Kulturpreis Baden-Württemberg mit dem Thema „Musik“ und dabei insbesondere mit dem Bereich Chorgesang, der sich durch Modernität und Innovation sowie neue Formen der Performance auszeichnet.
Der Kulturpreis Baden-Württemberg ist mit einem Preisgeld von 25.000 € dotiert. Der Preis besteht aus einem Hauptpreis in Höhe von 20.000 € und einem Förderpreis von 5.000 €. Die Ausschreibungsfrist zum Kulturpreis 2009 läuft bis 30. September 2008.
Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet der Stiftungsrat der Stiftung Kulturpreis Baden-Württemberg der Volksbanken Raiffeisenbanken und der Landesstiftung Baden-Württemberg auf Vorschlag einer qualifizierten Jury.
Die Details über die Nominierung sowie sämtliche Informationen zum Kulturpreis, auch die Teilnahmebedingen, können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: www.kulturpreis-bw.de.