Ab dem 01.09.2008 besteht für die Fahrzeughalter bei Verlegung ihres Wohnsitzes oder Sitzes vom Stadtkreis Heidelberg in den Rhein-Neckar-Kreis (bzw. auch umgekehrt) die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug weiterzuführen.
Dies bedeutet, dass auf Antrag des Fahrzeughalters das bisherige Kennzeichen und somit die Kennzeichenschilder weiterhin verwendet werden können. Allerdings entfällt in derartigen Fällen nicht die Verpflichtung des Fahrzeughalters, sein Fahrzeug nach Umzug in den Rhein-Neckar-Kreis bei der Zulassungsbehörde umzumelden.
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