Aufgrund vermehrter Anfragen über den Auftieg sogenannter Skylaternen bzw. Himmelslaternen wird eine aktuelle Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 46, Luftfahrtbehörde, wie folgt veröffentlicht:
Die Luftfahrtbehörde stuft, rechtlich gesehen, Skylaternen als ungesteuerte und unbemannte Flugkörper mit Eigenantrieb ein. Für deren Aufstieg ist eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO erforderlich ist. Zuständige Luftfahrtbehörde für den Regierungsbezirk Karlsruhe ist das Regierungspräsidium.
Aus Gründen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf Brandgefahren, kann die Aufsichtsbehörde in Abstimmung mit der Feuerwehr allerdings keine Erlaubnisse erteilen.
Das Regierungspräsidium bittet um Verständnis. Im Übrigen stellt das ungenehmigte Aufsteigenlassen solcher Laternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt.