Ferienzeit – für viele Arbeitszeit. Gerade in den Ferien bessern Schüler und Studenten mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf oder sammeln Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Aber fallen auch Sozialabgaben an? Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg folgende Tipps:
Für einen „echten“ Ferienjob, der im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, zahlen Ferienjobber und Arbeitgeber keine Sozialabgaben. Wie hoch Verdienst und wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle.
Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, ist ebenfalls sozialversicherungsfrei. Bei diesem sogenannten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent des Entgelts. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag aus eigener Tasche auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Investiert beispielsweise ein 400-Euro-Jobber 19,60 Euro monatlich, kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung erwerben.
Nähere Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“. Die Broschüre kann bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit unter der Telefonnummer 0711/84823805 oder unter der E-Mail-Adresse presse@drv-bw.de angefordert werden.
Auskünfte rund um Ferienjobs gibt es in den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800/100048024.