Über einen Mangel an Arbeit oder Beratungsthemen brauchte sich der Gemeinderat am vergangenen Dienstag sowohl in öffentlicher wie nicht öffentlicher Sitzung nicht beklagen. Im Gegenteil forderte eine üppige Tagesordnung mit zum Teil schwierigen Beratungsthemen nicht nur Ausdauer und Geduld sondern auch Entscheidungswillen und Mut zur Entscheidung bei mitunter schwierigen Sachverhalten. Der öffentliche Sitzungsteil vor erfreulich großer Besucherkulisse war mit insgesamt zehn TOP dominiert von Bebauungsplanthemen/Bauangelegenheiten (Aufstellung, Änderung oder bauliche Nutzungsrechte). Weitere Beratungspunkte waren die Privatvergabe der Grünflächenunterhaltung im Wohngebiet Nord-West, die Fortsetzung der Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle und schließlich die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen. Eine breite Themenpalette wartete im nicht öffentlichen Teil auf die Bürgervertreter mit entsprechender Auswirkung auf die Sitzungsdauer, die bei mehr als zwanzig Beratungsthemen insgesamt eine Zeitspanne von 3 ½ Stunden in Anspruch nahm.
 
5. Änderung der Ortserweiterung Süd-Ost
 
Die Grundstücke Flst. 4127,2218 (zwischen Gartenstraße/In den Seegärten und IM Brückenfeld) innerhalb des Bebauungsplangebiets „Ortserweiterung Süd-Ost“ sind nur teilweise bebaubar. Insbesondere ist der überwiegende Teil eines Grundstücks ohne überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen. Der Gesetzgeber hat eigens im Hinblick auf eine sinnvolle Nachverdichtung eine Gesetzesänderung vorgenommen. Damit werden der Gemeinde Möglichkeiten der Innenentwicklung eröffnet, die bewusst gefordert und im Verfahren vereinfacht werden, um Außenbereichsflächen zu schonen. Insofern wurde dem Anliegen eines Bauherrn Rechnung getragen und das Änderungsverfahren dem Gemeinderat vorgeschlagen. Statt einem nach geltendem Bebauungsplan möglichen Mehrfamilienhaus sollen nun Baurechte für fünf Gartenhofhäuser entstehen. Die Häuser sind ein- und zweigeschossig und nehmen insofern die nach Bebauungsplan mögliche Zweigeschossigkeit insgesamt nicht in Anspruch. Die Erschließung soll über eine Stichstraße von der Gartenstraße sowie einem Anliegerweg in den Seegärten erfolgen. Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind über die privaten Grundstücke zu führen. Die Gemeinde führt dieses Änderungsverfahren durch und erwartet hierfür keine zusätzlichen Kosten für Planung und Erschließung. Der Gemeinderat hatte nun zum Umsetzung des Verfahrens und zur Kostenabwälzung einen städtebaulichen Vertrag zu beschließen und auch einen so genannten Aufstellungsbeschluss nach Baugesetzbuch zu fassen, mit dem der „Bebauungsplan Süd-Ost“ erneut und jetzt zum fünften Mal geändert wird. Da es sich bei der Änderung um eine Nachverdichtung handelt, wird das vereinfachte Verfahren in Anspruch genommen mit der Folge, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt und von der frühzeitigen Unterrichtung abgesehen werden kann. Auch ein Umweltbericht muss nicht erstellt werden. Denn berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme gebeten. In der Aussprache, die bei 1 Enthaltung eindeutige Zustimmung ergaben, wurden auch die neuralgischen Punkte „Stellplatzerfordernisse und Zufahrtsverhältnisse“ thematisiert. Die entsprechenden Notwendigkeiten/Bedingungen sind nach Aussage des Ortsbaumeisters entweder gegeben oder werden im Verfahren vom Landratsamt geprüft. Nachbareinwendungen ergaben sich bei Anhörung nicht.
 
Bebauungsplanaufstellungsbeschluss für das Wohngebiet zwischen Bismarckstraße und Mannheimer Straße
 
Die zum Teil sehr tiefen Grundstücke zwischen Bismarckstraße, Mannheimer Straße,          Luisenstraße  und Dietzengässel haben lediglich  ein Baurecht auf der Grundlage des Baugesetzbuches, weil ein Bebauungsplan nicht existiert. Eine Bebauung in zweiter gegebenenfalls dritter Baureihe ist nur auf der Grundlage eines solchen Bebauungsplans möglich. In Teilbereichen des Quartiers sind Veränderungen der baulichen Nutzung in Zukunft zu erwarten, sodass sich im Hinblick auf die Bauung einer städtebaulichen Ordnung die Aufstellung eines Bebauungsplans empfiehlt. Hinzu kommt die Notwendigkeit der Einleitung einer Veränderungssperre. Dem Gemeinderat lag zur Beratung/Beschlussfassung eine entsprechende Entscheidungsgrundlage mit Satzungsentwurf vor, die nach kurzer Aussprache ein vernehmliches Votum erhielt.
 
Teil Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet Nord-West (Aufstellungsbeschluss für Teil Änderung Wohnbebauung Luise-Rinser-Straße)
 
Der Bebauungsplan Wohngebiet Nord-West sieht für einen Abschnitt entlang der Luise-Rinser-Straße zwei Reihenhauszeilen vor, die von einer Fläche für Stellplätze und Garagen geteilt ist. Bereits im Juli letzen Jahres wurde in öffentlicher TA-Sitzung eine Neugliederung der Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Zur Umsetzung der Bebauung ist allerdings eine Bebauungsplan Änderung notwendig, die nun mehr Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung war. Die nun dem Gemeinderat präsentierte Änderungsplanung trägt den Änderungswünschen und Unnotwendigkeiten im ausreichenden Maße Rechnung, da es sich hierbei um eine geringfügige Änderung des Baufensters (Verringerung der überbaubaren Grundstücksfläche) handelt. Bei Abwägung der Umweltbelange tritt allenfalls eine Verbesserung ein, sodass diese Änderung im so genannten vereinfachten Verfahren möglich ist mit der Folge, dass unter anderem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, kein Umweltbericht erstellt werden muss und von anderen umweltrelevanten/bebauungsplanrechtlichen Notwendigkeiten abgesehen werden kann. Der Gemeinderat billigte die vorgeschlagenen Änderungen und fasste die notwendigen formalen Beschlüsse einvernehmlich.
 
Auftragsvergabe für die Unterhaltspflege der Grünflächen im Neubaugebiet Nord-West
 
Die regelmäßige Grünflächenpflege im Wohngebiet Nord-West ist auf Grund der zahlreichen auch großen Flächen so aufwendig, dass die Kapazitäten des Gemeindebauhofs vor allem in personeller Hinsicht nicht ausreichen werden. Im Vorfeld der Auftragsvergabe waren Überlegungen in den Gemeindegremien über neue Wege bei Flächenunterhaltung und der Versuch einer Teil-Privatisierung auch auf gemeinderätlichen Wunsch angestellt worden, die dann in einer öffentlichen Ausschreibung mündeten. Die Ergebnisse der Ausschreibung, die in Lose (öffentliche Plätze und Straßenbegleitgrün) eingeteilt waren lagen dem Gemeinderat nunmehr vor, wobei von einem Zeitraum der Pflegemaßnahmen von 3 Jahren auszugehen war. Die Aussprache gestaltete sich zunächst kritisch insoweit, als mehrfach hinterfragt wurde, ob die Vergabe verantwortet werden könne im Hinblick auf wirtschaftliche Überlegungen (Einspareffekte müssten wirklich gegeben oder nachvollziehbar sein), die Möglichkeiten der Schaffung von Arbeitsplätzen in Eigenregie, der Kooperation mit Nachbargemeinden oder der Einbindung der örtlichen Landwirtschaft in die Pflegemaßnahmen (Beteiligung wäre möglich gewesen). Von der Verwaltung wurde entgegnet bzw. dahingehend informiert, dass der Versuch zunächst auf 2 – 3 Jahre begrenzt sei um Erfahrungen zu sammeln, die Frage der Wirtschaftlichkeit nicht negativ beantwortet werden könne (Gemeinde ist zumindest nicht preisgünstiger), neben den schwierigen personellen Notwendigkeiten (Einstellung von 3 – 4 Vollzeitkräften unabdingbar) sich auch Probleme mit den nicht ausreichenden Maschinen/Geräte- und Bewässerungskapazitäten ergäben und die öffentliche Ausschreibung zwingend war. Schließlich setzte sich weitestgehend einvernehmlich die Erkenntnis durch, dass die Ausschreibung zur Vergabe zwinge und nun der zeitlich begrenzte Versuch unter den dargestellten Bedingungen vertretbar wäre. Auf Grund der Erfahrungswerte werde man sich zu gegebener Zeit neu orientieren müssen. Der Vergabe an den zweitgünstigsten Bieter, der Firma LIS Lieblang GmbH aus Mannheim mit guten Referenzen zum Preis von 216.311 € (ursprüngliche Schätzung 240.000 €) im gesamten Zeitraum wurde schließlich bei einer Enthaltung das notwendige Votum zuteil. Die Vergabe an den günstigsten Bieter empfahl sich nicht im Hinblick auf eindeutige Zweifel an der Auskömmlichkeit der Kalkulation im vergaberechtlichen Sinne.
 
Sanierung und Umbau der Umkleiden und Duschräume
in der Karl-Frei-Sporthalle; Beauftragung des Architekturbüros Hübner
 
Trotz früherer Überlegungen, den 2. Bauabschnitt der Sanierung der Karl-Frei-Sporthalle aus finanztechnischen Gründen erst 2009 in Angriff zu nehmen, wurden für die Fertigstellung des I. Bauabschnittes (Lüftung) sowie für die Sanierung der Umkleideräume im Haushalt 2008 1.210.000 € eingestellt und aus dem Haushaltsjahr 2007 ein Haushaltsrest von 118.000 € übertragen.
 
Der Gemeinderat beschloss nun die Weiterbeauftragung des Architekturbüros Hübner & Erhard und Partner (Heidelberg) und bestätigt die Realisierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2008.
 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 04.12.2007 öffentlich beschlossen, das Architekturbüro Hübner & Erhard und Partner (Heidelberg) mit den Leistungsphasen 1-6 HOAI zu beauftragen. In nichtöffentlicher Sitzung vom 22.01.2008 wurde seitens des Gemeinderates die vorgestellte Planungsvariante A mit dem Verzicht auf den Stiefelgang schulhofseitig und der Erweiterung der Geräteräume zur Ausführung festgelegt.
Anhand der vorgestellten Planung wird derzeit die Baueingabeplanung erstellt und die Werkplanung erarbeitet. In einem von Architekt Taufenbach vorgelegten Bauzeitenplan wurde ein Baufenster erarbeitet, in dem die nutzungsfreie Zeit der Karl-Frei-Halle im Sommer berücksichtigt ist und die von einer Fertigstellung der Bauarbeiten zu Weihnachten 2008 ausgeht. Um eine ordnungsgemäße Vergabe nach VOB durchführen zu können ist es notwendig, mit dem Ausschreibungsverfahren umgehend zu beginnen.
 
Vorschlagsliste für die Schöffen- und Jugendschöffenwahlen
 
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005 – 2008 gewählten Schöffen endet am 31.12.2008 und am Aufstellungsverfahren für eine neue Amtszeit sind die Gemeinden zu beteiligen. Dem Amtsgericht Schwetzingen ist eine Vorschlagsliste mit 13 Personen zu übersenden. Die Liste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Bei der Auswahl der Personen ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet und deutsche Staatsangehörige sind. Gemäß den bisher bewährten Gepflogenheiten wurden die Fraktionen bzw. - Parteien des Gemeinderats um entsprechende Vorschläge gebeten, denen nach den letzten Gemeinderatswahlergebnissen folgende Benennungsrechte zustehen: CDU 5, SPD 4, FWV 3, FDP 1, 4 Eigenbewerbungen wurden hierbei berücksichtigt.
 
Auch die Jugendschöffen für die Jugendgerichte und Jugendkammern sind für den Zeitraum 2009 – 20013 neu zu wählen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen obliegt dem Rhein-Neckar-Kreis im Zusammenwirken mit den Gemeinden. Es gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie bei der allgemeinen Schöffenwahl mit der zusätzlichen Erwartung, dass die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Für Oftersheim waren insgesamt 5 Personen als Jugendschöffen zu benennen, wobei auf CDU und SPD je 2 Benennungsrechte und die FWV 1 Vorschlagsrecht entfielen.
 

Die Aufstellung der Vorschlagslisten bzw. die Schöffenbenennung erfolgte ohne Probleme bzw. war mehr oder weniger Formsache, alle Vorschläge wurden angenommen und werden demnächst im Mitteilungsblatt im Rahmen einer notwendigen amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht.

 

Nutzungsänderung von Einzelhandelsräumen im Gebäude Heidelberger Straße 16/Wiesenstraße 1
 
Dem Gemeinderat lag eine Bauvoranfrage eines Bestattungsunternehmens für eine vorgesehene Nutzungsänderung der Einzelhandelsräume des Hauses Heidelbergerstaße 16/Wiesenstraße 1(ehemaliger Treff-Markt) in ein Bestattungsunternehmen vor. Der Sachverhalt wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschuss grundlegend vorberaten und zur abschließenden Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. Die Bauvoranfrage hatte folgenden baurechtlichen Hintergrund. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Heidelbergerstraße/Wiesenstraße und wird als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Baunutzungsverordnung sieht vor, von Gerichtsurteilen bestätigt, dass in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Der geltende Bebauungsplan engt die Möglichkeiten eines allgemeinen Wohngebiets allerdings derart ein, dass die Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben nicht zulässig ist. Der Gemeinderat machte sich seine Entscheidung nicht einfach und setzte sich mit dem Vorhaben in der gebührenden Gründlichkeit und mit Verantwortungsbewusstsein auseinander. Schließlich dominierte trotz teilweise gegebener Bereitschaft zur Zustimmung die Erkenntnis, dass eindeutig mehr Gründe für eine Ablehnung sprechen als dafür. Entscheidende Gründe für eine Ablehnung waren die Vermeidung eines störenden Gewerbebetriebs in der Heidelberger Straße und auch der Bestandsschutz der Anlieger/Nachbarn wurde ins Feld geführt, obwohl aus der Befragung der Anwohner nur zwei Ablehnungen hervorgingen. Die Abstimmungsvorgänge ergaben schließlich ein eindeutiges Votum bei einer Enthaltung und drei Gegenstimmen für die Ablehnung der Bauvoranfrage.
 
 
Anfragethemen aus der Mitte des Gemeinderats
 
Gemeinderätin Dietl-Faude:
 
  • Ampelproblematik vor dem Rathaus (Rot-Fahrer häufen sich mit entsprechendem Handlungsbedarf); Bürgermeister: Beratung demnächst in Verkehrskommission
  • Zu enge Absperrgitter Bahnhofunterführung; Ortsbaumeister Meißner: Vergrößerung der Abstände bald vorgesehen
  • Gehwegpflasterprobleme (Vertiefungen) in der Max-Planck-Straße; Ortsbaumeister Meißner: Prüfung ergab keine zwingende Sanierungsnotwendigkeit bzw. erst im Zusammenhang mit späterer Straßensanierung
 
Gemeinderat Rüttinger:
 
  • Möglichkeiten für Informationswände der Vereine/Organisationen in Nord-West (eventuell Lessingplatz); Bürgermeister Baust sagt Prüfung zu
 
Gemeinderat Wierer:
 
  • Aktueller Sachstand der in der letzten Sitzung bereits bemängelten gravierenden Fußbodenprobleme nach Sanierung in der Kurpfalzhalle inklusive Wunsch nach TA-Erörterung mit Architekten; Bürgermeister/Ortsbaumeister: informieren über aktuelle Sachlage und leider bevorstehende Rechtsauseinandersetzung
 
Gemeinderat Siegel:
 
  • Bepflanzung entlang der steilen Lärmschutzwand Nord-West/Lessingstraße; Ortsbaumeister Meißner meldet Vollzug.
 

Tobias Maier Dipl.Ing. (FH) BDB

Architektur - Energieberatung

Beratung beim Grundstücks-
und Immobilienkauf