Wer für seine Reise einen internationalen Führerschein benötigt (überwiegend bei Fernreisen), muss Folgendes beachten: Die Fahrerlaubnisbehörden dürfen den internationalen Führerschein nur dann ausstellen, wenn der Antragsteller im Besitz eines Scheckkartenführerscheins ist. Der Antrag auf Scheckkartenführerschein und Internationalen Führerschein kann gleichzeitig bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist hierzu erforderlich.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass und aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Führerscheins, sofern dieser nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann man telefonisch bei der Behörde anfordern. Sie wird dann persönlich oder der Fahrerlaubnisstelle direkt zugeleitet.
- 2 Lichtbilder (wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt, braucht nur 1 Lichtbild).
Die Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen, da der Scheckkartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.Für ganz Eilige gibt es die Expressausstellung (ca. 3 Tage); diese ist jedoch mit Mehrkosten verbunden. Die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises bitten deshalb, rechtzeitig vor der Reise die Papiere zu kontrollieren!
Die Gebührfür den Scheckkartenführerschein beträgt 24 Euro, für den Internationalen Führerschein 16,30 Euro. Die Kosten sind bei Antragstellung zu entrichten.
Die zuständige Fahrerlaubnisstelle sendet den Führerschein bzw. die Führerscheine nach deren Herstellung per Post zu. Wer bereits im Besitz eines Scheckkartenführerscheins ist, bekommt den Internationalen Führerschein sofort bei der Antragstellung ausgehändigt.
Übrigens:
Man kann auch lediglich seinen alten „grauen“ oder „rosafarbenen“ Führerschein in den (neuen) Scheckkartenführerschein umtauschen. Der Scheckkartenführerschein ist klein, handlich, fälschungssicher, er kann im Ausland einfacher gelesen werden, da er dem in den EU-Staaten einheitlich eingeführten Muster entspricht. Zeitliche Verzögerungen bei Kontrollen lassen sich vermeiden oder reduzieren.
Für weitere Auskünfte stehen die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung:
74889 Sinsheim, Muthstaße 4
Tel. (07261) 9466-5504 oder -5505
Fax: (07261) 9466-5520
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
Fax: (07261) 9466-5520
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
(zuständig für Angelbachtal, Bammental, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Mauer, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Wiesenbach, Zuzenhausen)
69469 Weinheim, Wormser Straße 28
Tel. (06201) 9483-6030 oder -6032
Fax: (06201) 9483-6033
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
Tel. (06201) 9483-6030 oder -6032
Fax: (06201) 9483-6033
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
(zuständig für Dossenheim, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Hemsbach, Hirschberg, Ladenburg, Laudenbach, Schönau, Schriesheim, Weinheim, Wilhelmsfeld)
69168 Wiesloch, Adelsförsterpfad 7
Tel. (06222) 3073-4334 oder -4121 oder -4332
Fax: (06222) 3073-4134
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
Tel. (06222) 3073-4334 oder -4121 oder -4332
Fax: (06222) 3073-4134
E-Mail: Fahrerlaubnisse@Rhein-Neckar-Kreis.de
(zuständig für Altlußheim, Brühl, Dielheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Gaiberg, Hockenheim, Ilvesheim, Ketsch, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Neulußheim, Nussloch, Oftersheim, Plankstadt, Rauenberg, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot, Walldorf, Wiesloch)
Die Öffnungszeiten sind jeweils
montags, dienstags und donnerstags von 7.30 – 14.00 Uhr,
mittwochs von 13.00 – 17.00 Uhr
und freitags von 7.30 – 11.30 Uhr.