Seit vergangenem Frühjahr steht Radfahrern und Fußgängern die Unterführung Hildastraße im Neubaugebiet Nord-West (Eisenbahnunterführung) zur besseren Erreichbarkeit der jeweiligen Wohngebiete zur Verfügung. Die angeordneten Verkehrszeichen VZ 240 weisen darauf hin, dass hier ein gemeinsamer Rad- und Fußweg verkehrsrechtlich angeordnet wurde und somit die Verkehrsteilnehmer gegenseitig Rücksicht zu nehmen haben.
Verboten ist dagegen die Durchfahrt mit Krafträdern, Kleinkrafträdern und Mofas bzw. sonstigen motorbetriebenen Fahrzeugen. Aufgrund eigener Feststellungen sowie Anwohnerbeschwerden werden derzeit Kontrollen durch den Polizeivollzugsdienst vorgenommen, welche entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen zur Folge haben. Insbesondere Gefährdungen von Fußgängern sollen ausgeschlossen werden.
Um Beachtung des Durchfahrtsverbots für motorbetriebene Fahrzeuge wird ausdrücklich gebeten.