Die in unseren Breitengraden vorkommenden Wander- und Hausratten sind Vorrats- und Hygieneschädlinge, die nicht nur gefährliche Krankheiten übertragen können, sondern auch große wirtschaftliche Schäden am Kanalnetz, an Gebäuden und Elektroanlagen anrichten.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt deshalb in § 17 Abs. 2 die Anordnung von Bekämpfungsmaßnahmen durch Behörden vor, sofern Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr der Verbreitung von Krankheitserregern begründet ist.
Das Ordnungsamt lässt jedes Jahr durch eine Fachfirma an allen Uferböschungen sowie in der Kanalisation im gesamten Ortsbereich umweltverträgliches Ködermaterial auslegen. Bei Bedarf erfolgt eine Nachlegung bzw. eine Bekämpfungsaktion in den betroffenen Gebieten; so auch in der vergangenen Woche im Baugebiet „Links am Plankstadter Weg“ entlang der Lärmschutzwand.
Die Oftersheimer Einwohner werden gebeten, die kostenintensiven Bekämpfungsaktionen der Gemeinde nicht zu beeinträchtigen und folgende Regeln zu beachten:
- Im Uferbereich des Leimbachs droht eine Zunahme des Rattenbefalls, da trotz Verbotes in de polizeilichen Umweltschutzverordnung immer wieder Lebensmittelreste an Enten verfüttert werden. Diese organischen Stoffe stellen eine optimale Nahrungsquelle für Ratten dar und haben negative Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht des Gewässers. Auch eine Taubenfütterung soll unterbleiben.
- Die Entsorgung von Nahrungsmittelresten und -abfällen über die Kanalisation ist auch nach vorhergehender Zerkleinerung nach den Abwassersatzungen nicht
zulässig und würde das Nahrungsangebot für Ratten in der ohnehin befallenen Kanalisation erweitern.
- Das Eindringen von Ratten in die Gebäude kann durch Verschließen aller Öffnungen und Schlupflöcher erschwert werden.
- Bei eigener Kompostierung sollten geschlossene Komposter bzw. Komposter mit engmaschigem Metallgitter am Boden bevorzugt werden.
Das örtliche Umweltamt fördert nach wie vor die Beschaffung von Thermokompostern. Zum Kompostieren eignen sich Gartenabfälle, pflanzliche Abfälle aus der Küche
bzw. von zugekauftem Obst und Gemüse. Weniger geeignet bzw. nur in kleinen Mengen auf den eigenen Kompost gehören Schnittblumenabfälle, Topfpflanzen, sowie Schalen von Südfrüchten. Diese sind in der Biotonne besser aufgehoben. Grundsätzlich nicht geeignet für die Kompostierung sind gekochte oder gesalzene Essensreste, Fleisch und samende Wurzelunkräuter. Die Kompostierung von Eierschalen wird nicht empfohlen, da u.a. Salmonellen auf offene Lebensmittel übertragen werden.
- Bei Rattenbefall sind Fraßköder mit einem blutgerinnungshemmenden Wirkstoff an Laufwegen und Kotplätzen von Ratten auszulegen.
I.d.R. fressen sich Ratten an vertrauten Stellen satt. Wenn neue Köder akzeptiert werden, sollten diese auf keinen Fall verschoben werden.
Bei der Bekämpfung im Freien dürfen nur Köderboxen verwendet werden. Eine offene Auslegung von Ködern ist wegen einer Gefährdung von Mensch und Tier
verboten.
Weitere Auskünfte werden im Ordnungsamt, Tel. 597-107, gerne erteilt.